alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaHörschaden durch Signalhorn: Feuerwehrmann verklagt Kollegen8 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
Autorthom8as 8g., NU / BADEN WÜRTTEMBERG882539
Datum31.03.2023 00:102748 x gelesen
Hörschaden durch Signalhorn: Feuerwehrmann verklagt Kollegen

Mysteriös die Geschichte. 140Db ist schon viel. Und Warum hatte der Maschinist das Horn anstelle der normalen Hupe benutzt?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz882541
Datum31.03.2023 07:551603 x gelesen
Hallo,

aus dem Bericht sind mir ein paar Dinge unklar.

1, Wurde das Einsatzhorn oder eine Hupe verwendet? Aus der Schilderung war es zumindest nicht die normale Fahrzeughupe, da wäre auch ein "Bullhorn" (Drucklufthorn) möglich.

2. Sofern Einsatzhorn, wie kommen da 140dB in 7m Entfernung zustande? Die DIN 14610 schreibt zwar mindestens 110dB in 1m Abstand in Hauptabstrahlrichtung vor, ein Martin-Horn kommt da laut Datenblatt auf 125dB, Das ist aber von 140dB in 7m irgendwie noch weit entfernt.

3. Sofern "Bullhorn", gelten dafür meines Wissens die Regeln nach §55 StVZO. Demnach dürfte das maximal 105dB in 10m Entfernung haben, auch in 7m halte ich dann die genannten 140dB für zu viel.

--> Insofern wäre, falls da 140dB zustande kamen, mal das Fahrzeug zu prüfen und der, der für die technische Modifikation in Verantwortung steht.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken882542
Datum31.03.2023 08:031416 x gelesen
Also wenn über 134dB(C) in einem Bereich, in dem sich Personen aufhalten könnten, technisch möglich wären, dann hätte die zuständige BG (FUK) schon längst eingegriffen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP882543
Datum31.03.2023 09:151386 x gelesen
Auszug aus dem Urteil:Der Beklagte hätte als milderes Mittel der Warnung vor Gefahren nicht alleine die Hupe betätigen können, die nicht den Schalldruck eines Signalhorns erreicht. Unstreitig zwischen den Parteien waren Hupe und Signalhorn bei dem Feuerwehrfahrzeug gekoppelt mit dem Effekt, dass die Hupe nicht alleine bedient werden konnte. Das klappt so aber nur, wenn entweder das Blaulicht eingeschaltet ist, oder jemand den ganzen Kram maximal doof verkabelt hat.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz882548
Datum31.03.2023 12:491175 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Die DIN 14610 schreibt zwar mindestens 110dB in 1m Abstand in Hauptabstrahlrichtung vor, ein Martin-Horn kommt da laut Datenblatt auf 125dB
Wenn ich mich richtig erinnere, waren es 110dB(A) in 3,5m Abstand, was etwa 121 dB(A) in 1m entspricht (bei der üblichen Abstrahlcharakteristik eines Signalhorns, -6dB pro Entfernungsverdopplung) Ein Presslufthorn mit 125dB(A) in 1m liegt da also nicht sooo weit drüber. Der lautere Höreindruck von Presslufthörnern gegenüber elektronischen Signalgebern resultiert zum großen Teil auf psychoakustischen Klangeigenschaften, die sich nicht so trivial mit einem Pegelmesserät ermitteln lassen (Stichworte Lautheit, Lästigkeit, Rauhigkeit).

Letzlich wird im Artikel nicht einmal erwähnt, ob es sich um ein Presslufthorn oder ein elektronisches System handelt, auch wenn die Wahrscheinlichkeit für Pressluft spricht.

Im Text werden 140dB(C) in 4m erwähnt (entspricht 152dB(C) in 1m). Die C-Kurve wird korrekterweise für hohe Pegel wie hier verwendet und bildet die Hörempfindlichkeit des Menschen in diesem Pegelbereich nach. In praktisch allen Regelwerken werden jedoch auch für hohe Pegel dB(A) angegeben, was wissenschaftlich nicht korrekt ist, aber mit einfachen Geräten, die häufig nur die A-Bewertung anwenden können, gemessen werden kann. Der Maximalwert des LCpeak (Kurzzeitpegel mit C-Bewertung am Ort des Hörers) für Konzerte und andere Musikveranstaltungen liegt übrigens bei 135dB(C) Peak (nach DIN 15905-5)

dB(C) werden als Grenzwert in Gesetzestexten fast aussschließlich für sehr kurze Signalspitzen (Peakwert) verwendet, der meist einige dB über über dem ansonsten meist verwendeten Mittelwert über bestimmte Zeiträume verwendet wird. Wie groß dieser Unterschied ist, hängt vom Signalverlauf ab. Die Differenz kann zwischen 0dB (Rechtecksignal) und vielleicht 12-18dB bei Musiksignalen liegen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz882550
Datum31.03.2023 13:131048 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Wenn ich mich richtig erinnere, waren es 110dB(A) in 3,5m Abstand,

Nö, ich hatte einen Blick in die Norm geworfen, du scheinst dich falsch zu erinnern. Daher macht dann auch die Angabe auf der Internetseite der Fa. Max B. Martin Sinn, die es genau so auch angeben. Bezogen auf 1m Entfernung in Hauptabstrahlrichtung.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen882551
Datum31.03.2023 15:071090 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael W.Die DIN 14610 schreibt zwar mindestens 110dB in 1m Abstand in Hauptabstrahlrichtung vor, ein Martin-Horn kommt da laut Datenblatt auf 125dB, Das ist aber von 140dB in 7m irgendwie noch weit entfernt

Geschrieben von Gericht Beschäftigter der U... in Kaserne A...

Klingt für mich nach amerikanischer Militäreinrichtung. Entsprchend mag da andere Fahrzeugtechnik zulässig oder zumindest geduldet sein...


Gruß,
Thorben

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken882562
Datum02.04.2023 09:41683 x gelesen
Die 135 dB(Cpeak) sind 'anerkannte Regel der Technik', die sich auch in den Vorschriften der DGUV etc. findet. Das ist einfach der anatomische 'Grenzwert' über dem eine dauerhafte Gehörschädigung nicht ausgeschlossen werden kann.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 31.03.2023 00:10 thom7as 7g., NU
 31.03.2023 07:55 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 31.03.2023 12:49 Oliv7er 7S., Neidenbach
 31.03.2023 13:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 02.04.2023 09:41 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 31.03.2023 15:07 Thor7ben7 G.7, Leese
 31.03.2023 08:03 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 31.03.2023 09:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt