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ThemaFreiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben?82 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg883078
Datum03.05.2023 10:565991 x gelesen
hallo,


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 883079
Datum03.05.2023 11:53   3435 x gelesen
Hallo!

Pflichtfeuerwehr.

Also meine Meinung, bevor eine Gemeinde über eine Pflichtfeuerwehr nachdenkt, sind denn auch alle diensttauglichen Ratsmitglieder aktiv in einer Feuerwehr tätig? So nach dem Motto:
Mit gutem Beispiel vorangehen

Ich käme mir nämlich als potenzieller Kandidat für eine Pflichtfeuerwehr irgendwo verarscht vor wenn aus dem Gemeinderat alle diensttauglichen Ratsmitglieder keine Zeit für eine aktiver Feuerwehrmitgliedschaft hätten.
Da sollte man darüber nachdenken bevor man mit dem Gedanken Pflichtfeuerwehr spielt.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883081
Datum03.05.2023 12:07   3413 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob T.Also meine Meinung, bevor eine Gemeinde über eine Pflichtfeuerwehr nachdenkt, sind denn auch alle diensttauglichen Ratsmitglieder aktiv in einer Feuerwehr tätig? So nach dem Motto:
Mit gutem Beispiel vorangehen


Vorab: Ich bin seit Ewigkeiten (>20 Jahre) im Gemeinderat und in der Feuerwehr aktiv.

Ich sehe den Zusammenhang hier aber erstmal nicht.

Geschrieben von Jakob T.Ich käme mir nämlich als potenzieller Kandidat für eine Pflichtfeuerwehr irgendwo verarscht vor wenn aus dem Gemeinderat alle diensttauglichen Ratsmitglieder keine Zeit für eine aktiver Feuerwehrmitgliedschaft hätten.

Ich käme mir als Gemeinderatsmitglied verarscht vor. Ich opfere bereits meine Freizeit für ein öffentliches Amt und soll nun noch ein weiteres verpflichtend machen, damit diejenigen, denen die Gemeinde und öffentliche Ämter scheißegal sind, weiter im Sessel sitzen können? Warum? Da sind bestimmt noch genügend andere da, die ihre Freizeit noch gar nicht für irgendein öffentliches Amt opfern sondern sicher auch der Meinung sind, weder Gemeinderat noch Feuerwehr geht sie was an, außer wenn man sie mal für irgendwas braucht. Alternativ könntest du dich ja auch fragen, warum die Fußballer des örtlichen Fußballclubs (gerne auch gegen irgendwas anderes ersetzen) nicht gerade alle noch aktiv in der Feuerwehr sind. Als nicht-Fußball-spielender Bürger käme ich mir da verarscht vor, die könnten das ja auch noch mitmachen, bevor ich da aus dem bequemen Sessel aufstehen muss...

Ich weiß ja nicht, als was du den Gemeinderat siehst. Bei uns ist das auch ein öffentliches Amt, das irgendwo auch Arbeit bedeutet. Sicher für die meisten deutlich weniger als die Arbeit in der Feuerwehr, allerdings wesentlich mehr als gar nichts.

Gruß,
Michael

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 883083
Datum03.05.2023 12:363272 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael W.Ich weiß ja nicht, als was du den Gemeinderat siehst. Bei uns ist das auch ein öffentliches Amt, das irgendwo auch Arbeit bedeutet. Sicher für die meisten deutlich weniger als die Arbeit in der Feuerwehr, allerdings wesentlich mehr als gar nichts.


Ich spreche ja dem Gemeinderat nicht ab, das dieser auch recht viel zu tun hat.

Doch viele Gemeinden denen es an Personal in der Feuerwehr fehlt hat einen Gemeinderat bei dem der Bürgermeister sowie die Beigeordneten die Hauptlast tragen und sich die restlichen Ratsmitglieder "nur" bei den Sitzungen einbringen. Da sehe ich noch Potenzial. Es funktioniert ja auch in diversen Gemeinden.

Geschrieben von Michael W. Alternativ könntest du dich ja auch fragen, warum die Fußballer des örtlichen Fußballclubs (gerne auch gegen irgendwas anderes ersetzen) nicht gerade alle noch aktiv in der Feuerwehr sind.

Schön gesagt. Ich kann Dir versichern das, als wir noch eine aktive Mannschaft hatten, einige auch aktiv in der Wehr waren. :-)
Wobei jetzt Fußballverein, Gesangverein usw. erst mal nichts mit der Feuerwehr zu tun haben.

Das Problem ist in der Gesellschaft. Warum soll ich mich einbringen wenn der, der etwas von mir fordert sich selbst nicht einbringt. Ich glaube das Thema können wir bis in die Steinzeit diskutieren ohne auf einen Nenner zu kommen.

Ich kann als Wehrführer ja auch nicht von meinen Leuten eine rege Dienstbeteiligung fordern wenn ich selbst nur 50% bringe. Und gleichzeitig als 1. Vorstand des Fördervereins Helfer für eine Veranstaltung rekrutieren und selbst nicht dabei sein.

Sagen wir es mal so. Wenn man es kann, als Ratsmitglied, sollte man mit gutem Beispiel vorangehen und in seine von Personalnot geplagte Feuerwehreinheit eintreten.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883084
Datum03.05.2023 15:123046 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jakob T.Doch viele Gemeinden denen es an Personal in der Feuerwehr fehlt hat einen Gemeinderat bei dem der Bürgermeister sowie die Beigeordneten die Hauptlast tragen und sich die restlichen Ratsmitglieder "nur" bei den Sitzungen einbringen. Da sehe ich noch Potenzial. Es funktioniert ja auch in diversen Gemeinden.

Das mag so sein. Das eine hat aber mit dem anderen nix zu tun. Sicher ist da noch Potential. Das ist aber auch beim ganzen Rest gegeben, der sich nirgends ehrenamtlich engagiert. (Bei uns sind z.B. 4 von 12 Ratsmitgliedern auch in der Feuerwehr, so viel Potential ist da auch nicht mehr, da alleine aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen noch ein paar rausfallen, andere machen ehrenamtlich auch schon was anderes).

Geschrieben von Jakob T.Wobei jetzt Fußballverein, Gesangverein usw. erst mal nichts mit der Feuerwehr zu tun haben.

Genausowenig der Gemeinderat, zumindest in RLP nicht. Feuerwehr = Aufgabe der Verbandsgemeinde, Gemeinderat = Ortsebene. Ok, jetzt könnten wir statt Ortsgemeinderat den Verbandsgemeinderat nehmen. Auch da sind welche bei der FW aktiv, viel Potential ist da aber auch nicht.

Geschrieben von Jakob T.Das Problem ist in der Gesellschaft. Warum soll ich mich einbringen wenn der, der etwas von mir fordert sich selbst nicht einbringt.

Komisch. Bei uns fordert nicht der Verbandsgemeinderat oder Ortsgemeinderat. Vielmehr "fordert" es die Orts- und auch die Verbandsgemeinde, dass es Personen gibt, die in den Räten aktiv sind und auch dass es Personen gibt, die in den Feuerwehreinheiten aktiv sind. Insofern stehen da Ratsmitglieder wie auch Feuerwehrangehörige auf der gleichen Seite, nämlich der Seite, die Ehrenämter ausüben. Auf der anderen Seite steht der große Rest, der sich nur um eigene Interessen schert oder zu Hause bequem im Sessel sitzt. Insofern triffst du da genau die falschen, nämlich genau die, die sich auch engagieren.

Geschrieben von Jakob T.Sagen wir es mal so. Wenn man es kann, als Ratsmitglied, sollte man mit gutem Beispiel vorangehen und in seine von Personalnot geplagte Feuerwehreinheit eintreten.

Sagen wir es mal so: Ein Ratsmitglied ist nicht mehr und nicht weniger dazu verpflichtet, bei der Feuerwehr mitzumachen, als alle anderen Bürger. Auch der Vorsitzende des örtlichen Sportvereins, Schützenclubs oder was auch immer könnte ja mit gutem Beispiel vorangehen und bei der Feuerwehr mitmachen.

Gruß,
Michael

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883099
Datum04.05.2023 23:242591 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Vielmehr "fordert" es die Orts- und auch die Verbandsgemeinde, dass es Personen gibt, die in den Räten aktiv sind und auch dass es Personen gibt, die in den Feuerwehreinheiten aktiv sind.

Leider konnte ich das nicht in der Verordnung bzw. unter §67 GemO für RLP finden. wo steht denn das?

Geschrieben von Michael W.dazu verpflichtet, bei der Feuerwehr mitzumachen, als alle anderen Bürger. Auch der Vorsitzende des örtlichen Sportvereins, Schützenclubs oder was auch immer

Aber der Vorsiezende des Sportvereins oder des Schützenclubs fordert nicht, das sich andere Ehrenamtlich einbringen? Das ist ein großer Unterschied. Ich kann doch nur etwas von anderen fordern, wenn ich selbst auch bereit bin es zu machen. Oder ich bezahle für die Leistung. Aber das ist ja hier nicht gegeben.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883104
Datum05.05.2023 08:132548 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Leider konnte ich das nicht in der Verordnung bzw. unter §67 GemO für RLP finden. wo steht denn das?

Das "fordern" steht in Anführungszeichen, weil die Forderung im Prinzip nicht direkt von Verbands- oder Ortsgemeinde erfolgt sondern aufgrund der Gesetzeslage, demnach haben die (Verbands-)Gemeinden z.B. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen. Ebenso haben sich Orts- und Verbandsgemeinderäte zu bilden. Entschuldige, dass ich jetzt nicht die einzelnen §§ raussuche, dafür ist mir meine Zeit zu schade. Man könnte das auch anders formulieren: Hier wurde anscheinend die "Ortsgemeinde" bzw. die "Verbandsgemeinde" mit den Mitgliedern des Ortsgemeinderates bzw. des Verbandsgemeinderates gleichgesetzt. Die Gemeinde (egal ob Verbandsgemeinde oder Ortsgemeinde) ist aber nicht der jeweilige Rat oder Bürgermeister, das sind genau wie im Verein nur der Teil, der sich ja bereits aktiv ehrenamtlich einbringt. Jede(r) einzelne Bürger/-in kann sich hier als Teil der Gemeinde betrachten, genau wie auch jedes Mitglied eines Vereins zum Verein gehört und der Verein nicht nur aus einer Vorstandschaft besteht.

Geschrieben von Olaf F.Aber der Vorsitzende des Sportvereins oder des Schützenclubs fordert nicht, das sich andere Ehrenamtlich einbringen? Das ist ein großer Unterschied. Ich kann doch nur etwas von anderen fordern, wenn ich selbst auch bereit bin es zu machen. Oder ich bezahle für die Leistung. Aber das ist ja hier nicht gegeben.

Das ist schon vergleichbar. Auch der Vereinsvorsitzende bzw. der Verein allgemein wird fordern, dass sich weitere Personen ehrenamtlich einbringen, sonst gibt es keinen Verein. Ich kenne jetzt (von ganz kleinen Vereinen abgesehen) keinen Verein, wo nur der Vorsitzende alles und jeden Bereich eigenhändig macht. Beispiel Fußballverein: Der Vorsitzende bzw. die gesamte Vorstandschaft wird da schon fordern, dass es Fussballspieler gibt, ich kenn selbst genug solcher Vereine, wo keiner aus der Vorstandschaft aktiv mitspielt. Allerdings machen es z.B. die Spieler des örtlichen Fußballvereins üblicherweise nicht, um was für die Allgemeinheit zu erbringen sondern eher aus Eigeninteresse, weil es ihnen halt Spaß macht, Fußball zu spielen. Mitmachen weil es den Mitgliedern Spaß macht, soll es gerüchteweise aber auch bei Feuerwehren geben, nur steht halt hier irgendwo eine andere Grundlage dahinter. Wenn der örtliche Fußballverein nicht mehr existiert, interessiert das den Rest der Gemeinde meist nicht besonders bzw. hat das keine weitere Auswirkung.

Gruß,
Michael

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883118
Datum06.05.2023 10:592351 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Gemeinden z.B. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen.

Das eine Gemeinde eine Feuerwehr aufzustellen hat ist unbestritten, nur gibt es dafür nur ein Mittel, wenn es nicht genügend Mitglieder gibt. Die Pflichtfeuerwehr. Die Aufforderung an einzelnen einzutreten, ist nach meiner Kenntnis nicht vorhanden.


Geschrieben von Michael W.ich kenn selbst genug solcher Vereine, wo keiner aus der Vorstandschaft aktiv mitspielt.

Das ist doch überhaupt nicht vergleichbar.
Der Vorstand des Fußballvereins fördert ja nicht das Leute in den Verein eintreten und Fußball spielen. Das machen die Mitglieder doch nur, weil sie Lust dazu haben und nicht, weil es eine Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Und wer keine Lust mehr zum Fußballspielen hat, der tritt wieder aus. Und wie Du geschrieben hast, löst sich der Verein dann auf, interessiert das auch keinen.

Die Frage ist ja auch für viele Leute. Warum sollte ich mich in einen Bereich ehrenamtlich einbringen, bei den ich nur Nachteile von habe? Viele Leute habe einfach kein Interesse daran sich eine Dauerbelastung auszusetzen, wo sie am ende noch draufzahlen. Persönlich habe ich aus meiner Zeit bei der FF festgestellt, dass es nach dem Wegfall der Wehrpflicht, einen deutlichen Rückgang bei den Neueintritten von Leuten im Alter von 18 bis 20 Jahren gab. Also genau die Generation die noch leistungsfähig und formbar ist.

Die Bürgermeister und Gemeinderäte in diesem Lande, müssen endlich von den Gedanken befreien, dass Pflichtaufgaben immer und ewig für lau zu haben sind.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883120
Datum06.05.2023 11:132333 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Olaf F.

nur gibt es dafür nur ein Mittel, wenn es nicht genügend Mitglieder gibt. Die Pflichtfeuerwehr.

Aber nicht in jeden Bundesland, BaWü kennt keine Pflichtfeuerwehr.


Die Aufforderung an einzelnen einzutreten, ist nach meiner Kenntnis nicht vorhanden.

Lt. "§ 12 - Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr" des FwG-BaWü können hier wiederum Einzelpersonen zum Fw-Dienst herangezogen werden:

"(1) Die Gemeinden können durch Satzung Gemeindeeinwohner zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 50. Lebensjahr zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr verpflichten. ".


Persönlich habe ich aus meiner Zeit bei der FF festgestellt, dass es nach dem Wegfall der Wehrpflicht, einen deutlichen Rückgang bei den Neueintritten von Leuten im Alter von 18 bis 20 Jahren gab.

Das ist aber auch örtlich unterschiedlich; in unserer Gemeinde war kein Rückgang zu beobachten, wir stellten i.d.R. nur Leute frei, die vorher in der Jugendfeuerwehr waren. In benachbarten Großstädten war teils ein deutlicher Rückgang von Bewerbern zur FF feststellbar, hat sich jetzt aber wieder bez. Personalzuwachs sehrgut zum Positiven gewandelt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883125
Datum06.05.2023 13:102331 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.nur gibt es dafür nur ein Mittel, wenn es nicht genügend Mitglieder gibt. Die Pflichtfeuerwehr.


Aber nicht in jeden Bundesland, BaWü kennt keine Pflichtfeuerwehr.


Auch in Hamburg gibt es z. B. ist gesetzlich keine Pflichtfeuer vorgeschrieben. Aber das Thema ist ja hier RLP.


Geschrieben von Bernhard D.Lt. "§ 12 - Heranziehung zum Dienst in der Gemeindefeuerwehr" des FwG-BaWü können hier wiederum Einzelpersonen zum Fw-Dienst herangezogen werden:

Ersatz Gesetzt, da es keine Pflichtfeuerwehr gibt. Aber noch mal, das Thema ist RLP.


Geschrieben von Bernhard D.Das ist aber auch örtlich unterschiedlich; in unserer Gemeinde war kein Rückgang zu
beobachten,


Das mag ja sein, aber hier sind nun mal Feuerwehren aus RLP die offenbar ein Personalproblem haben.



Geschrieben von Bernhard D.wir stellten i.d.R. nur Leute frei, die vorher in der Jugendfeuerwehr waren.

Warum und von was stellt ihr sie denn frei?

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883127
Datum06.05.2023 22:002273 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Das mag ja sein, aber hier sind nun mal Feuerwehren aus RLP die offenbar ein Personalproblem haben.

Feuerwehren mit Personalproblemen wird es in allen Bundesländern geben. Es soll sogar Orte geben, da gibt's in einem Ortsteil Personalprobleme während sie der Feuerwehr im benachbarten Ortsteil die Bude einrennen.

Und es soll andere Orte geben, da nimmt man in dem Fall einfach die benachbarte Einheit, die es mehr oder weniger in der Hilfsfrist schafft. Wenn nicht, passiert ja erstmal auch nichts. Die Hilfsfrist in in RLP in der FwVO geregelt und es wird explizit darauf verwiesen, dass Dritte aus selbiger keine Rechte ableiten können. Sind wir doch mal ehrlich: Pflichtfeuerwehr funktioniert nicht wirklich. Es kann höchstens sein, dass sich mit der "Androhung" einer Pflichtfeuerwehr wieder ein paar freiwillige finden.

Da müsste es ganz andere Dinge geben. Zum Beispiel müssten ohne Feuerwehreinheit gewisse Dinge gestoppt werden. Keine Baugenehmigungen für Neubauten, keine Erweiterungen von Schulen/Kitas/Versammlungsstätten bzw. Betriebseinschränkungen. Da wäre schon das politische Interesse, eine funktionierende Feuerwehr zu haben, ein ganz anderes.

Geschrieben von Olaf F.Warum und von was stellt ihr sie denn frei?

Es ging doch um den Ersatzdienst bei der Feuerwehr. Also Freistellung vom Wehrdienst. Oder was meinst du jetzt?

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883130
Datum07.05.2023 07:502174 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Michael W.Da müsste es ganz andere Dinge geben. Zum Beispiel müssten ohne Feuerwehreinheit gewisse Dinge gestoppt werden. Keine Baugenehmigungen für Neubauten, keine Erweiterungen von Schulen/Kitas/Versammlungsstätten bzw. Betriebseinschränkungen. Da wäre schon das politische Interesse, eine funktionierende Feuerwehr zu haben, ein ganz anderes.

Da wird dann irgendwann ein Schuh draus. Es ist ja durchaus zu prüfen, wenn es keine Feuerwehr gibt, die in einer bestimmten Hilfsfrist im Ortsteil ist, ob Veranstaltungen oder Regelbetrieb in Kita`s usw. aus "Sicherheitsgründen" noch durchführbar sind.

Die Entwicklung, dass es immer größer werdende Teile der Bevölkerung meinen, dass das ja schon der Staat macht und sich selbst aus allem raus nehmen kann ist durchaus besorgniserregend. Da geht es ja bei weitem nicht mehr nur um Feuerwehr. Es fängt beim Kinderturnen an, geht über Jugendgruppen usw.

Gruß

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883133
Datum07.05.2023 09:172201 x gelesen
Geschrieben von Michael W.die es mehr oder weniger in der Hilfsfrist schafft. Wenn nicht, passiert ja erstmal auch nichts. Die Hilfsfrist in in RLP in der FwVO geregelt und es wird explizit darauf verwiesen, dass Dritte aus selbiger keine Rechte ableiten können.

Wenn der Staat sich mit so einem Gesetz schon selbst aus der Verantwortung nimmt, warum sollte sich denn ein Bürgermeister noch um eine funktionsfähige Feuerwehr bemühen?

Nur mal ein Beispiel:
Wenn kein Autofahrer weder eine Strafe zu befürchten hat noch für Schäden aufkommen muss, warum sollte er sich dann an die StVO halten?

Geschrieben von Michael W.Also Freistellung vom Wehrdienst.

Den Wehrdienst gibt es nicht mehr.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883134
Datum07.05.2023 09:222222 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Den Wehrdienst gibt es nicht mehr.

Eben. Dann solltest du den Beitrag mal richtig lesen. Bernhard sprach davon, als es den noch gab...

Geschrieben von Olaf F.Wenn der Staat sich mit so einem Gesetz schon selbst aus der Verantwortung nimmt, warum sollte sich denn ein Bürgermeister noch um eine funktionsfähige Feuerwehr bemühen?

Weil das Gesetz eine leistungsfähige und den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr fordert. Ich denke mal, es geht da eher um die Abschmetterung zivilrechtlicher Forderungen.

Gruß,
Michael

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 883137
Datum07.05.2023 11:272163 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael W.Weil das Gesetz eine leistungsfähige und den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr fordert. Ich denke mal, es geht da eher um die Abschmetterung zivilrechtlicher Forderungen.


So sieht es aus.

Selbst in Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden mit modernster Feuerwehrtechnik und Personal bis zum Abwinken dürfte es im Ausrückebereich Punkte geben die nicht in der vorgeschriebenen Zeit, von keiner Feuerwehreinheit der Gemeinde oder Verbandsgemeinde, erreicht werden können.

Würde sich das Land jetzt nicht durch diesen kleinen Zusatz absichern könnte jemand ja versuchen, wenn er in diesem Bereich einen Unfall etc. hat, das Land in Regress zu nehmen.
(8 Minuten, an einer öffentlichen Straßen gelegener Ort innerhalb des Zuständigkeitsbereiches)

Somit schließt man diese Art von Forderungen direkt aus. Was auch gut so ist.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 883138
Datum07.05.2023 11:302119 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael W.Da müsste es ganz andere Dinge geben. Zum Beispiel müssten ohne Feuerwehreinheit gewisse Dinge gestoppt werden. Keine Baugenehmigungen für Neubauten, keine Erweiterungen von Schulen/Kitas/Versammlungsstätten bzw. Betriebseinschränkungen. Da wäre schon das politische Interesse, eine funktionierende Feuerwehr zu haben, ein ganz anderes.

Da bin ich bei Dir.
Jedoch wird so etwas nie eintreten. Da sprechen alleine schon politische Gründe dagegen. Von einer Klagewelle mal ganz abgesehen.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorSeba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg883139
Datum07.05.2023 12:242146 x gelesen
Hallo Olaf,
nur für dich zur Erinnerung.
Du selbst warst derjenige der vom Wehrersatzdienst angefangen hat.
Und auf deinen Beitrag hat Bernhard eben reagiert!

Vielleicht solltest du dir angewöhnen die Stränge die du beantwortest noch mal genauer durchzulesen.
Das kann deine Verständnis verbessern.

Gruß Basti

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883140
Datum07.05.2023 13:312088 x gelesen
Moin,

du hast in D keinen Rechtsanspruch auf Rettung. Und das ist auch gut so.

Denn sonst hätten wir bei jedem Paralleleinsatz, großer EST und Großschadenslagen in der Folge nur noch mit Verfahren zu tun.

Es ist schlechtweg nicht umsetzbar, für jede Eventualität gerüstet zu sein.

Gruß

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg883141
Datum07.05.2023 13:372118 x gelesen
Du willst also andere Pflichtaufgaben auch nicht mehr erfüllen, weil man es bei einer nicht funktioniert?

Komisches Prinzip.

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg883142
Datum07.05.2023 13:402236 x gelesen
Du willst jemanden der schon eine Pflichtaufgaben für die Gemeinde erfüllt zu einer weiteren zwingen/fördern etc.?

Ich denke das ist ehr kontraproduktiv für die Gemeinde.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883143
Datum07.05.2023 16:382107 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias H.Du willst also andere Pflichtaufgaben auch nicht mehr erfüllen, weil man es bei einer nicht funktioniert?

Welche Pflichtaufgaben werden damit nicht mehr erfüllt? Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass die Schule/die Kita im eigenen Ort ist. Gibt es bei uns im Ort auch nicht, die Kinder müssen dazu auch in den Nachbarort. Auch Versammlungsstätten gibt es nicht in jedem Ort in entsprechender Größe, dann wird z.B. für das gemeindeeigene Dorfgemeinschaftshaus keine Veranstaltung größer x Personen erlaubt. Auch baurechtlich könnte man das verankern. Ich seh da kein Einschränkungen bei Pflichtaufgaben.

Es ist eher so, dass einige Dinge als Voraussetzung die Erfüllung der anderen Pflichtaufgabe haben bzw. haben sollten. Wenn eine Ortsgemeinde in RLP keinen Ortsbürgermeister oder keine Ratsmitglieder findet, wird sie auch unter Verwaltung der VG gestellt, üblicherweise agiert dann der VG-Bürgermeister als Beauftragter. Das ist nur eine andere Lösung der Pflichtaufgabe.

Gruß,
Michael

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg883145
Datum07.05.2023 18:092132 x gelesen
Ich habe aber einen Rechtsanspruch auf einen Kita- bzw. Schulplatz das geht natürlich auch über die Nachbargemeinde solange die das mitmacht.

Und auch das geht nicht unendlich, es gibt diverse Urteile z.B. welche Wegstrecke zu einer Kita zumutbar sind.

Mit dem gleichen Argument kann die Nachbarfeuerwehr, den Brandschutz sicherstellen, wenn die Hilfsfrist eingehalten wird.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883148
Datum08.05.2023 08:091991 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias H.Ich habe aber einen Rechtsanspruch auf einen Kita- bzw. Schulplatz das geht natürlich auch über die Nachbargemeinde solange die das mitmacht.

Ich spreche ja keinem den Rechtsanspruch auf den Kita- bzw. Schulplatz ab. Die Betriebsgenehmigung einer KiTa oder einer Schule kann ja heute schon aus diversen Gründen nicht erteilt werden.

Geschrieben von Tobias H.Und auch das geht nicht unendlich, es gibt diverse Urteile z.B. welche Wegstrecke zu einer Kita zumutbar sind.

Nun, 2-3 Orte weiter (deutlich über 5km) sind es auch jetzt schon. Jedenfalls deutlich jenseits der aktuellen FW-Hilfsfristen.

Geschrieben von Tobias H.Mit dem gleichen Argument kann die Nachbarfeuerwehr, den Brandschutz sicherstellen, wenn die Hilfsfrist eingehalten wird.

Eben. Wenn sie eingehalten wird. Dann ist das klar. Aber die 8min (RLP) sind bei mehr als ca. 5km Anfahrt nicht einhaltbar. Wir haben bei uns in der VG eine Ecke, da gibt es in 4 Orten, jeweils zwischen 200 und 500 Einwohnern, nur noch eine wirklich einsatzbereite Feuerwehr. Und die haben tagsüber auch Probleme mit dem Personal. Wenn die eine Feuerwehreinheit noch wegfallen würde, ließe sich in mindestens 2 der Orte die Hilfsfrist gar nicht einhalten, auch nicht durch Nachbarwehren. Aktuell passt es noch gerade so. KiTa und Schule gibt es da in einem der Orte. Aufrufe bezüglich Feuerwehr blieben weitgehend unerhört, jeder meint, ginge ihn nichts an. Ich bin mir sicher, dass bei einer angekündigten Nichterteilung einer Betriebsgenehmnigung der KiTa/Schule oder Nichterteilung von Baugenehmigungen einige Einwohner evtl. doch eher die Notwendigkeit des Mitmachens in einer Feuerwehreinheit als notwendig erkennen würden. So heißt es nur, "Das machen ja die aus dem Nachbarort, das reicht schon...".

Gruß,
Michael

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP883149
Datum08.05.2023 08:161994 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Das ist nur eine andere Lösung der Pflichtaufgabe.Und bei Diskussionen über Pflichtaufgaben sollte man generell nie ganz vergessen, dass auch die Rinderbesamung mal eine war ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt883153
Datum08.05.2023 08:401956 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Da müsste es ganz andere Dinge geben. Zum Beispiel müssten ohne Feuerwehreinheit gewisse Dinge gestoppt werden. Keine Baugenehmigungen für Neubauten, keine Erweiterungen von Schulen/Kitas/Versammlungsstätten bzw. Betriebseinschränkungen. Da wäre schon das politische Interesse, eine funktionierende Feuerwehr zu haben, ein ganz anderes.


Dies wäre der richtige und konsequente Ansatz.

Gerade im Bereich Neubau und Zuzug aus der Stadt sehe ich viel Nachholbedarf. Viele Zugezogene in unserer Gegend verstehen das System freiwillige Feuerwehr nicht. Wir versuchen hier zwar im Rahmen von Aufklärungsarbeit viel Wissenslücken zu füllen aber dies ist eine sehr schwere Arbeit. Die meisten sehen ihre Häuser nur als Schlafquartier und ihr Leben geht in Leipzig normal weiter. Man hat halt nur keine Straßenbahn mehr vor der Haustür.

MKG

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883154
Datum08.05.2023 08:411920 x gelesen
Geschrieben von Jakob T. Hallo!

Geschrieben von Michael W.
Da müsste es ganz andere Dinge geben. Zum Beispiel müssten ohne Feuerwehreinheit gewisse Dinge gestoppt werden. Keine Baugenehmigungen für Neubauten, keine Erweiterungen von Schulen/Kitas/Versammlungsstätten bzw. Betriebseinschränkungen. Da wäre schon das politische Interesse, eine funktionierende Feuerwehr zu haben, ein ganz anderes.


Da bin ich bei Dir.
Jedoch wird so etwas nie eintreten. Da sprechen alleine schon politische Gründe dagegen. Von einer Klagewelle mal ganz abgesehen.


Es würde schon reichen, den 2. baulichen Rettungsweg dann konsequent zu fordern. Denn der ist im Baurecht drin und wird üblicherweise von der Feuerwehr gestellt. Wenn es die nicht gibt, kann man den Eigentümer auffordern in zu erstellen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883155
Datum08.05.2023 09:521952 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Olaf F.
Den Wehrdienst gibt es nicht mehr.


Eben. Dann solltest du den Beitrag mal richtig lesen. Bernhard sprach davon, als es den noch gab...



Ich bin schon der deutschen Sprache mächtig. Und auch wenn Du es nicht glaubst. Ich kann lesen.

Hier der O-Text: """wir stellten i.d.R. nur Leute frei, die vorher in der Jugendfeuerwehr waren."""

da steht "wir" heißt das jetzt wir die Feuererwehr oder wir das Kreiswehrersatzamt?

Wenn es Feuerwehr bedeutet. Die Feuerwehr selbst kann keine FF-Mitglieder vom Wehrdienst freistellen. Das kann nur das Kreiswehrersatzamt. Das FF-Mitglied kann einen Antrag auf Freistellung vom Wehrdienst beim Kreiswehrersatzamt stellen. Vielleicht haben es auch einige Feuerwehren damals für ihre Mitglieder unterstützend getan, aber die Endscheidung hatte das Kreiswehrersatzamt.

Deshalb habe ich mit "wir" Feuerwehr eigentlich ausgeschlossen.

Wenn es Kreiswehrersatzamt bedeuten sollte. Das Kreiswehrersatzamt machte keinen Unterschied, ob eine JF-Mitgliedschaft vorher vorhanden war oder nicht. Es zählte nur der Status zum Zeitpunkt der Erfassung "Musterung", was in den Jahren vorher war, ist unerheblich gewesen. Deshalb kann es da auch keinen Unterschied gegeben haben, ob man nun in der JF war oder nicht.

Deshalb habe ich auch Kreiswehrersatzamt ausgeschlossen.

Jetzt zeigst Du mir sicherlich den Fehler in meinen Ausführungen.

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883156
Datum08.05.2023 10:041938 x gelesen
Geschrieben von Sebastian A.nur für dich zur Erinnerung.
Du selbst warst derjenige der vom Wehrersatzdienst angefangen hat.
Und auf deinen Beitrag hat Bernhard eben reagiert!

Vielleicht solltest du dir angewöhnen die Stränge die du beantwortest noch mal genauer durchzulesen.
Das kann deine Verständnis verbessern.



Ich bin schon der deutschen Sprache mächtig. Und auch wenn Du es nicht glaubst. Ich kann lesen.

Hier der O-Text: """wir stellten i.d.R. nur Leute frei, die vorher in der Jugendfeuerwehr waren."""

da steht "wir" heißt das jetzt wir die Feuererwehr oder wir das Kreiswehrersatzamt?

Wenn es Feuerwehr bedeutet. Die Feuerwehr selbst kann keine FF-Mitglieder vom Wehrdienst freistellen. Das kann nur das Kreiswehrersatzamt. Das FF-Mitglied kann einen Antrag auf Freistellung vom Wehrdienst beim Kreiswehrersatzamt stellen. Vielleicht haben es auch einige Feuerwehren damals für ihre Mitglieder unterstützend getan, aber die Endscheidung hatte das Kreiswehrersatzamt.

Deshalb habe ich mit "wir" Feuerwehr eigentlich ausgeschlossen.

Wenn es Kreiswehrersatzamt bedeuten sollte. Das Kreiswehrersatzamt machte keinen Unterschied, ob eine JF-Mitgliedschaft vorher vorhanden war oder nicht. Es zählte nur der Status zum Zeitpunkt der Erfassung "Musterung", was in den Jahren vorher war, ist unerheblich gewesen. Deshalb kann es da auch keinen Unterschied gegeben haben, ob man nun in der JF war oder nicht.

Deshalb habe ich auch Kreiswehrersatzamt ausgeschlossen.

Jetzt zeigst Du mir sicherlich den Fehler in meinen Ausführungen.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883158
Datum08.05.2023 10:231899 x gelesen
Geschrieben von Olaf F. Geschrieben von Michael W.
Geschrieben von Olaf F.
Den Wehrdienst gibt es nicht mehr.


Eben. Dann solltest du den Beitrag mal richtig lesen. Bernhard sprach davon, als es den noch gab...



Ich bin schon der deutschen Sprache mächtig. Und auch wenn Du es nicht glaubst. Ich kann lesen.

Hier der O-Text: """wir stellten i.d.R. nur Leute frei, die vorher in der Jugendfeuerwehr waren."""

da steht "wir" heißt das jetzt wir die Feuererwehr oder wir das Kreiswehrersatzamt?

Wenn es Feuerwehr bedeutet. Die Feuerwehr selbst kann keine FF-Mitglieder vom Wehrdienst freistellen. Das kann nur das Kreiswehrersatzamt. Das FF-Mitglied kann einen Antrag auf Freistellung vom Wehrdienst beim Kreiswehrersatzamt stellen. Vielleicht haben es auch einige Feuerwehren damals für ihre Mitglieder unterstützend getan, aber die Endscheidung hatte das Kreiswehrersatzamt.

Deshalb habe ich mit "wir" Feuerwehr eigentlich ausgeschlossen.

Wenn es Kreiswehrersatzamt bedeuten sollte. Das Kreiswehrersatzamt machte keinen Unterschied, ob eine JF-Mitgliedschaft vorher vorhanden war oder nicht. Es zählte nur der Status zum Zeitpunkt der Erfassung "Musterung", was in den Jahren vorher war, ist unerheblich gewesen. Deshalb kann es da auch keinen Unterschied gegeben haben, ob man nun in der JF war oder nicht.

Deshalb habe ich auch Kreiswehrersatzamt ausgeschlossen.

Jetzt zeigst Du mir sicherlich den Fehler in meinen Ausführungen.


Aus eigener Erfahrung. Natürlich sprach das Kreiswehrersatzamt die Freistellung aus, allerdings konnte man sich als Antragssteller nicht einfach so freistellen lassen, sondern man wurde für einen bestimmten Dienstposten in einer Feuerwehr oder anderer Katschutzeinheit freigestellt. Damit hat die "freistellende" Feuerwehr und die Katschutz-Behörde des Kreises ein Wörtchen mitzureden. Vor meinem Antrag zur Freistellung hatte ich ein Gespräch mit meinem Wehrführer und dem Kreisbrandrat (hier in NRW Kreisbrandmeister) und ohne das ok von beiden wäre mein Antrag garantiert nicht positiv beschieden worden.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883159
Datum08.05.2023 10:371941 x gelesen
Geschrieben von Martin D.du hast in D keinen Rechtsanspruch auf Rettung. Und das ist auch gut so.

Ob das nun gut ist, wage ich mal zu bezweifeln. Auf alle Fälle ist damit für jede Stadt/ Gemeinde der Druck weg eine Leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Auch wenn es im Gesetz steht.

Ist ja wie bei der roten Ampel. Nach der StVO muss ich davor warte bis grün ist. Aber wenn ich weiterfahre und keine Strafe zu befürchten habe und selbst wenn es zu einem Unfall kommt, ich keinen Schadensersatz an den Unfallgegner leisten muss. Wo ist denn da der Anreiz an einer roten Ampel auf grün zu warten?

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883165
Datum08.05.2023 11:531931 x gelesen
Geschrieben von Olaf F.Ist ja wie bei der roten Ampel. Nach der StVO muss ich davor warte bis grün ist. Aber wenn ich weiterfahre und keine Strafe zu befürchten habe und selbst wenn es zu einem Unfall kommt, ich keinen Schadensersatz an den Unfallgegner leisten muss. Wo ist denn da der Anreiz an einer roten Ampel auf grün zu warten?



Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883166
Datum08.05.2023 13:091874 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.


Dann gib doch einen besser ab.

Oder noch besser, erkläre doch mal, warum oder wodurch der Anreiz besteht, eine funktionsfähige Feuerwehr vor zuhalten.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883169
Datum08.05.2023 14:351886 x gelesen
Geschrieben von Olaf F.Oder noch besser, erkläre doch mal, warum oder wodurch der Anreiz besteht, eine funktionsfähige Feuerwehr vor zuhalten.


Weil es im Gesetz steht. Und nein nur weil nicht gleich eine Strafe bei Nichtbeachtung dabei steht, heißt nicht dass man sich nicht daran halten muss. Wir sind keine Bananenrepublik und haben seit dem ewigen Landfrieden eine Rechtstradition um Streitigkeiten vor Gericht und nicht mit Faust und Waffen auszutragen.

Und warum steht es nun im Gesetz, weil unsere Vorfahren durch Feuer sehr viel verloren haben, als prominentes Beispiel im Zusammenhang mit freiwilligen Feuerwehren sei da der große Stadtbrand von Hamburg genannt.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883172
Datum08.05.2023 18:251821 x gelesen
Moin Thomas,

so ist. Und es im Umkehrschluss keine Garantie für jemanden geben kann. Denn diese würde ja auch bestehen, wenn es zum Paralleleinsatz, Großschadenslage etc. kommt. Und jede Schlagkräftige Feuerwehr hat irgendwann ein Ende.

Generell bin ich da schon bei Michael. Die Bürger lehnen sich immer mehr zurück und leben in dem Gefühl: Der Staat macht ja schon. 1. Sind alle Bürger auch Teil dieses Staats und 2. ist die Leistungsfähigkeit eines Staates auch endlich.

In so fern finde ich den Gedankengang, dass es gerade in kleineren und mittleren Kommunen hier auch eine direkte Abhängigkeit: Wir haben keine Feuerwehr... dann können in die Kita auch nur 50% der Kinder. Das Thema Rechtsanspruch und Sinn und Unsinn lassen wir mal außen vor.

Wer sich auf dem laufenden hält, der wird schon des öfteren erleben, dass unser Staat bei der Leistungsfähigkeit dem Endlich nicht selten schon guten Tag sagen kann.

Gruß

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883175
Datum08.05.2023 21:141786 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Olaf F.

Die Feuerwehr selbst kann keine FF-Mitglieder vom Wehrdienst freistellen. Das kann nur das Kreiswehrersatzamt.

Schon klar und ich habe mich da wohl zu oberflächlich ausgedrückt. Natürlich wurden auch hier die Freigestellten über das Landratsamt/Kreisbrandmeister und Kreiswehrersatzamt vom Wehrdienst freigestellt.


Das Kreiswehrersatzamt machte keinen Unterschied, ob eine JF-Mitgliedschaft vorher vorhanden war oder nicht.

Auch klar, aber zu Zeiten der "Freistelllung zur Verpflichtung im Zivil- oder Katastrophenschutz mitzuwirken", vor der Aussetzung des Wehrdienstes, gab es jährliche Quoten für die Freistellung in allen Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, die genau festlegten wie viele Männer bundesweit freigestellt werden konnten und auch welche Berufe vorwiegend eingezogen wurden, diese Zahlen wurden zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium verhandelt und festgelegt, ( bestimmte Berufe wie beispielsweise Fernmeldehandwerker, Kfz-Mechaniker, Krankenpfleger oder Köche hatten meist weniger Chancen freigestellt zu werden ). Wenn dann eine Feuerwehr jährlich nur für z.B. 2-3 Leute einen Antrag stellen konnte, mußte sie durchaus öfters eine Auswahl unter den Interessenten treffen und da zog man gerne junge Männer, die zuvor bei der Jugendfeuerwehr waren und man kannte, vor.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883178
Datum08.05.2023 22:251788 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.eil es im Gesetz steht.

Was im Gesetz steht, interessiert Politische Entscheidungsträger oft sehr wenig.

Geschrieben von Thomas E.eine Rechtstradition um Streitigkeiten vor Gericht und nicht mit Faust und Waffen

Gerichte können nur nach Gesetz und Verordnungen entscheiden. Wenn das aber ausgeschlossen ist, weil keine dritter Ansprüche stellen kann, dann ist auch das Gericht machtlos.

Geschrieben von Thomas E.im Zusammenhang mit freiwilligen Feuerwehren sei da der große Stadtbrand von Hamburg genannt.

Nur das Hamburg heute keine Leistungsgerechte Feuerwehr hat. Ebenso wie Bremen, Berlin, Magdeburg, Halle und so weiter.

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883181
Datum08.05.2023 22:561751 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. "Freistelllung zur Verpflichtung im Zivil- oder Katastrophenschutz mitzuwirken", vor der Aussetzung des Wehrdienstes, gab es jährliche Quoten für die Freistellung in allen Zivil- oder Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen, die genau festlegten wie viele Männer bundesweit freigestellt werden konnten und auch welche Berufe vorwiegend eingezogen wurden, diese Zahlen wurden zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium verhandelt und festgelegt, ( bestimmte Berufe wie beispielsweise Fernmeldehandwerker, Kfz-Mechaniker, Krankenpfleger oder Köche hatten meist weniger Chancen freigestellt zu werden ). Wenn dann eine Feuerwehr jährlich nur für z.B. 2-3 Leute einen Antrag stellen konnte, mußte sie durchaus öfters eine Auswahl unter den Interessenten treffen und da zog man gerne junge Männer, die zuvor bei der Jugendfeuerwehr waren und man kannte, vor.


Ehrlich gesagt höre ich das jetzt zum ersten Mal.
Zu meiner Zeit bei der FF in Hamburg in den 80er Jahren, wurde jedes Mitglied der FF vom Wehrdienst freigestellt, auch wenn er erst kurz vor der Musterung in die FF eingetreten war. Und wir hatte damals sehr viele Leute, die aus dem KFZ-Bereich oder von Telekommunikationsunternehmen kamen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883182
Datum08.05.2023 23:101778 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Olaf F.

Ehrlich gesagt höre ich das jetzt zum ersten Mal.


Auf die Schnelle gefunden:

-> " § 13a - Wehrpflichtgesetz (WPflG) "

[...]
Auf Verlangen des Bundesministeriums der Verteidigung ist zwischen diesem und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zahl, bis zu der Freistellungen möglich sind, unter angemessener Berücksichtigung des Personalbedarfs der Bundeswehr, des Zivilschutzes und des Katastrophenschutzes zu vereinbaren. Dabei kann auch nach Jahrgängen, beruflicher Tätigkeit und Ausbildungsstand unterschieden sowie die Zustimmung des Karrierecenters der Bundeswehr vorgesehen werden.
[...]


Ich kann mich noch erinnern, dass hier im Landkreis das Kontingent nie ausreichte um alle Beweber vom Wehrdienst freizustellen. Auch mein Freistellungsantrag von 1972 wurde, da die Anzahl der Freizustellenden im Kreis erreicht war, abgelehnt und ich musste -wie etliche nicht freigestellter FF-Angehörige- zum 2.1.1973 zur Bundeswehr einrücken.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883188
Datum09.05.2023 08:011786 x gelesen
Geschrieben von Olaf F.Was im Gesetz steht, interessiert Politische Entscheidungsträger oft sehr wenig.

Anscheinend haben wir eine sehr unterschiedliche Auffassung von unserem Staat.

Geschrieben von Olaf F.Gerichte können nur nach Gesetz und Verordnungen entscheiden. Wenn das aber ausgeschlossen ist, weil keine dritter Ansprüche stellen kann, dann ist auch das Gericht machtlos.

Nur weil ein Betroffener nicht klagen kann, heißt das ja nicht das niemand klagen kann. Du konntest als Feuerwehrbeamter auch nicht gegen einen Kameraden klagen, nur weil du glaubst er hat dich in einen Unfall verwickelt.

Geschrieben von Olaf F.Nur das Hamburg heute keine Leistungsgerechte Feuerwehr hat. Ebenso wie Bremen, Berlin, Magdeburg, Halle und so weiter.

Möglicherweise ist das die Sicht der dort Beschäftigten, aber ist es auch die der Bevölkerung?

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883189
Datum09.05.2023 08:021745 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Was im Gesetz steht, interessiert Politische Entscheidungsträger oft sehr wenig.

Anders wird ein Schuh draus. Politiker sind auch je nach Verwaltungsebene dafür da, die Änderung/Anpassung von Gesetzen anzugehen. Auch Gesetze sind nicht für immer und ewig in Stein gemeißelt.

Geschrieben von Olaf F.Gerichte können nur nach Gesetz und Verordnungen entscheiden. Wenn das aber ausgeschlossen ist, weil keine dritter Ansprüche stellen kann, dann ist auch das Gericht machtlos.

Dass Dritte keine Ansprüche ableiten können, steht nicht im Gesetz sondern in einer Verordnung. Das zielt vermutlich (ich bin kein Jurist) eher auf zivilrechtliche Forderungen ab. Die Aufsichtsbehörden der Kommunen schauen aber schon, dass die Gemeinden ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Mir ist jetzt auch keine Gemeinde bekannt, die aus Sparsamkeitsgründen ihre Feuerwehr komplett zugemacht hat.

Geschrieben von Olaf F.Nur das Hamburg heute keine Leistungsgerechte Feuerwehr hat. Ebenso wie Bremen, Berlin, Magdeburg, Halle und so weiter.

Aha. Und das beurteilst du. Andere sind da evtl. anderer Meinung.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883190
Datum09.05.2023 08:081708 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin D.In so fern finde ich den Gedankengang, dass es gerade in kleineren und mittleren Kommunen hier auch eine direkte Abhängigkeit: Wir haben keine Feuerwehr... dann können in die Kita auch nur 50% der Kinder. Das Thema Rechtsanspruch und Sinn und Unsinn lassen wir mal außen vor.

Den Rechtsanspruch auf KiTa will ich gar nicht außen vor lassen. Wir haben so einen Fall. Ort mit KiTa, diese muss erweitert werden, was nur durch einen Neubau möglich ist. Eine örtliche Feuerwehreinheit gibt es da mangels Interesse der Einwohner trotz mehrfacher Versuche, wieder eine ins Leben zu berufen, nicht mehr. Im Nachbarort schon. Deren Kinder gehen auch in die KiTa des besagten Ortes. Also wäre es hier sinnvoll. den Neubau in dem Ort zu errichten, in dem es auch noch die Feuerwehreinheit gibt. Ich bin mir aber sicher, bei dieser Vorgehensweise würden sich doch einige nochmal überlegen, ob nicht die Mitarbeit in einer Feuerwehr doch irgendwie Sinn macht. Oder aber im Zuge der deutschen Vollkaskomentalität würden einige, die sich dafür nicht interessiert haben, überhaupt mal mitbekommen, dass bei nötigen Feuerwehreinsätzen nicht die Berufsfeuerwehr aus der 30km entfernten Großstadt kommt bzw. es auf dem Lande sowas nicht mit hauptamtlichen Kräften gibt.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883191
Datum09.05.2023 08:091761 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael W.Aha. Und das beurteilst du. Andere sind da evtl. anderer Meinung.

Weil der Olaf das kann.

Ist halt so im Leben... .Schwarz und Weiß... und wer eine Grau-Seh-Schwäche hat, kann halt nicht anders. Aber der Olaf hat in Köln sicherlich eine Schublade, in der er die hunderten ausgebildeten BM versteckt hat, die auf dem Arbeitsmarkt fehlen.... und die Pflegekräfte... und Lehrer.... und Polizisten... und Verwaltungsbeamte..... und Handwerker. und und und.

Aber was hat Hamburg jetzt mit RLP genau zu tun?


Gruß

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern883192
Datum09.05.2023 08:14   2066 x gelesen
Hallo Michael,

lass es. ;-)

Du kannst manche nicht "bekehren".
Bei manchen scheint es so zu sein, daß immer erst die anderen mit gutem Beispiel voran gehen müssen.
Daß es, wie du es ja bereits mMn. sehr ausführlich geschrieben hast, gesetzliche Grundlagen gibt, wird zumeist sehr gerbe negiert
und mit fadenscheinigen Vergleichen heruntergespielt, wie wir hier ja wieder einmal sehen.
Ich verstehe hierbei immer nicht, daß jeder meint, "der Staat, die Gemeinde, die Politiker, der oder die Gemeinderäte" sind etwas besseres
und bestimmen was "Wir" zu tun haben.
Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass absolut sich jeder politisch oder Gesellschaftlich zur Verfügung stellen kann.
Leider sind dann aber zumeinst alle Forderer und Maulhelden nicht mehr zu sehen.
Gleiches bei den Wahlen der Kommandanten ect.
Aus dem Grund, kann ich die bisher geführte Diskussion in keinster Weise wirklich ernst nehmen, weil sie an meiner Lebenswirklichkeit vorbei gehen.

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Michael W.Dann solltest du den Beitrag mal richtig lesen.
Gleiches gilt das Thema....
Es wird sich aufgeregt und Vergleiche gezogen, wo es an jeglicher Grundlage happert, weil man nicht alles richtig versteht oder liest.
Z.B. Aktuell das Heizungsthema.
Gerne wird sich Empört und das Ende des christlichen Abendlandes herbeigeredet, ohne auch nur im Ansatz einmal die Vorlage zu lesen.
Aber Bild und andere Revolverblättern hinterherrennen, weil "Die" es ja wissen müssen......

Eines möchte ich hier in diesem Zusammenhang loswerden.
Demokratie und unser gesellschaftliches Leben sind keine Einbahnstraße, Selbstzweck oder funktionieren nach dem Floriansprinzip.
Es wäre gut, wenn wir alle einmal aufhören würden zu schauen, was "Die" anderen machen, oder welchen Vorteil "Ich" selbst dabei habe.
Wenn einem was nicht passt, darf, soll und muß er sich dafür einsetzen.
Dabei wird derjenige auf einmal feststellen, daß es gar nicht so einfach ist, wie man es sich vielleicht vorgestellt hat.

Im übrigen, ich bekomme als Gemeinderat an einem Donnerstag Nachmittag mal eben 480 Seiten zugeschickt, die ich bis zum Dienstag durchackern darf.
Wochenende zumeist im Arsch.
Ohne Ausschußsitzungen oder andere Dinge, die mal eben so anfallen.
Von den Sitzungen selbst rede ich noch gar nicht einmal.
Gerne weiße ich auch darauf hin, daß diejenigen, die am lautesten schreien, bei einer Mitwirkungsaufforderung ebenfalls nicht mehr zu sehen sind,
weil sie die Verantwortung scheuen oder feststellen, daß sie für ihr Handeln gerade stehen müssen und im Dorf auch darauf angesprochen werden.


My 2 Cent.

Markus

In Treue fest!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg883193
Datum09.05.2023 10:091777 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael W. Wir haben so einen Fall. Ort mit KiTa, diese muss erweitert werden, was nur durch einen Neubau möglich ist. Eine örtliche Feuerwehreinheit gibt es da mangels Interesse der Einwohner trotz mehrfacher Versuche, wieder eine ins Leben zu berufen, nicht mehr. Im Nachbarort schon. Deren Kinder gehen auch in die KiTa des besagten Ortes. Also wäre es hier sinnvoll. den Neubau in dem Ort zu errichten, in dem es auch noch die Feuerwehreinheit gibt. Ich bin mir aber sicher, bei dieser Vorgehensweise würden sich doch einige nochmal überlegen, ob nicht die Mitarbeit in einer Feuerwehr doch irgendwie Sinn macht. Oder aber im Zuge der deutschen Vollkaskomentalität würden einige, die sich dafür nicht interessiert haben, überhaupt mal mitbekommen, dass bei nötigen Feuerwehreinsätzen nicht die Berufsfeuerwehr aus der 30km entfernten Großstadt kommt bzw. es auf dem Lande sowas nicht mit hauptamtlichen Kräften gibt.


gute Idee - einfach mal solche Aspekte in Diskussionen einfliessen lassen. Da muss man ja nicht direkt "drohen" ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz883199
Datum09.05.2023 20:291772 x gelesen
Die Freistellung vom Wehrdienst setzte die Zustimmung der zuständigen Behörde zur Verpflichtung voraus.
Sachlich zuständig für die Erteilung der Zustimmung waren die kreisfreien Städte und Kreise, örtlich zuständig
war die Behörde, der die Einheit oder Einrichtung, in der der Helfer mitwirkte unterstand.

mkG
Günther

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883216
Datum10.05.2023 15:221521 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Anscheinend haben wir eine sehr unterschiedliche Auffassung von unserem Staat.

Ich wurde mehr sagen, dass wir unterschiedliche Erfahrungen mit der Politik gemacht haben.

Geschrieben von Thomas E.Nur weil ein Betroffener nicht klagen kann, heißt das ja nicht das niemand klagen kann.

Aber wer soll denn dann gegen die Feuerwehr klagen? Der Bürgermeister als Aufsichtsorgan? Dann muss er ja gegen sich selbst klagen, weil er ja die Mittel für die Feuerwehr nicht herausgibt.


Geschrieben von Thomas E.Möglicherweise ist das die Sicht der dort Beschäftigten, aber ist es auch die der Bevölkerung?

Bei den Beschäftigten ist das sicherlich der Fall und auch nach den zahlreichen Beschwerden der Bevölkerung könnte man dieses annehmen.

Mal eine Frage in den Raum. Wer glaubt heute noch das z. B. Berlin eine Leistungsstake und Schlagfertige Feuerwehr und Rettungsdienst hat?

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883217
Datum10.05.2023 15:441497 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Anders wird ein Schuh draus. Politiker sind auch je nach Verwaltungsebene dafür da, die Änderung/Anpassung von Gesetzen anzugehen. Auch Gesetze sind nicht für immer und ewig in Stein gemeißelt.

Alles richtig, nur wird es nicht zu Güsten der Bevölkerung geändert bzw. der Bevölkerung angepasst.

Geschrieben von Michael W.Dass Dritte keine Ansprüche ableiten können, steht nicht im Gesetz sondern in einer Verordnung. Das zielt vermutlich (ich bin kein Jurist) eher auf zivilrechtliche Forderungen ab. Die Aufsichtsbehörden der Kommunen schauen aber schon, dass die Gemeinden ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Mir ist jetzt auch keine Gemeinde bekannt, die aus Sparsamkeitsgründen ihre Feuerwehr komplett zugemacht hat.


Die Feuerwehr Berlin wird schon seit Jahrzehnten kaputtgespart.


Geschrieben von Michael W.Aha. Und das beurteilst du. Andere sind da evtl. anderer Meinung.

Die hunderte von Berliner Feuerwehrleuten ist in den letzten Jahren immer wieder demonstriert haben und sich an die Presse gewendet haben, sind jetzt anderer Meinung. Das ist mir ehrlich gesagt neu.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883218
Datum10.05.2023 15:541489 x gelesen
Geschrieben von Olaf F.Aber wer soll denn dann gegen die Feuerwehr klagen? Der Bürgermeister als Aufsichtsorgan? Dann muss er ja gegen sich selbst klagen, weil er ja die Mittel für die Feuerwehr nicht herausgibt.

Niemand, schon gar nicht der Bürgermeister. Du kannst auch nicht gegen den Bauhof klagen, weil im Winter die Straße nicht rechtzeitig geräumt wird.
Bleiben wir in NRW, da ist Feuerwehr eine Pflichtaufgabe nach Weisung, damit kann die Rechtsaufsicht einer Stadt/ Gemeinde eiem Bürgermeister sehr klar sagen wie eine Feuerwehr auszusehen hat.

Geschrieben von Olaf F.Mal eine Frage in den Raum. Wer glaubt heute noch das z. B. Berlin eine Leistungsstake und Schlagfertige Feuerwehr und Rettungsdienst hat?

Berlin und die anderen Stadtstaaten sind Sonderfälle. Aber speziell Berlin hat generell finanzielle Probleme und die gehen auch nicht an der Feuerwehr spurlos vorüber.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883221
Datum10.05.2023 19:391452 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Bleiben wir in NRW, da ist Feuerwehr eine Pflichtaufgabe nach Weisung, damit kann die Rechtsaufsicht einer Stadt/ Gemeinde eiem Bürgermeister sehr klar sagen wie eine Feuerwehr auszusehen hat.



Fazit, niemand kontrolliert diese Pflichtaufgabe und sorgt dafür, dass sie auch eingehalten wird und niemand kann die Durchführung dieser Pflichtaufgabe erzwingen.
Das muss man einfach so hinnehmen.

Geschrieben von Thomas E.. Aber speziell Berlin hat generell finanzielle Probleme und die gehen auch nicht an der Feuerwehr spurlos vorüber.

Wenn der Stadtstaat Berlin Millionen und aber Millionen von Euros für völlig nutzlose oder überflüssige Dinge ausgeben kann bzw. sich den absoluten Luxus leistet oder durch diverse Planungen viele Millionen verwenden kann. Warum muss dann bei der Feuerwehr gespart werden?
Das mit den Millionen ist nicht von mir, sondern steht im Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler. Kann jeder nachlesen.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883222
Datum10.05.2023 19:471437 x gelesen
Mensch Olaf;

Geschrieben von Olaf F.Fazit, niemand kontrolliert diese Pflichtaufgabe und sorgt dafür, dass sie auch eingehalten wird und niemand kann die Durchführung dieser Pflichtaufgabe erzwingen.
Das muss man einfach so hinnehmen.


Deshalb müssen in NRW in regelmäßigen Abständen die Kommunen BSBP bei den Bezirksregierungen vorlegen. Und wenn diese bei der Prüfung dieser feststellen, dass es eben nicht reicht, die daraus folgenden Auflagen und Anforderungen erfüllen. Kann man wissen, wenn man sich mit dem Thema auseinander setzt.

Geschrieben von Olaf F.Wenn der Stadtstaat Berlin Millionen und aber Millionen von Euros für völlig nutzlose oder überflüssige Dinge ausgeben kann bzw. sich den absoluten Luxus leistet oder durch diverse Planungen viele Millionen verwenden kann. Warum muss dann bei der Feuerwehr gespart werden?
Das mit den Millionen ist nicht von mir, sondern steht im Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler. Kann jeder nachlesen.


Auch hier: Du bist also derjenige der entscheidet, ob Ausgaben richtig oder falsch sind? Und Berlin hat über sehr viele Jahre eben das Geld nicht gehabt. Und Feuerwehr ist eben nicht der Nabel der Welt sondern ein Teil der kommunalen Aufgaben.

Gruß

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883223
Datum10.05.2023 20:471482 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Martin D.Auch hier: Du bist also derjenige der entscheidet, ob Ausgaben richtig oder falsch sind


Einfach mal den Schlusssatz lesen. Kann ja nicht so schwer sein. Oder doch?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP883227
Datum11.05.2023 08:111428 x gelesen
Sind wir jetzt in Hamburg und Berlin gelandet, weil dir jetzt schon zwei Leute geschrieben haben, dass es z.B. in NRW für die Pflichtaufgabe Brandschutz eben doch eine kontrollierende/weisungsbefugte Instanz gibt? Ich komm da nicht mit, ich les nur Schlusssätze.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883232
Datum11.05.2023 10:211379 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Ich komm da nicht mit,

Des wegen hast Du ja auch das Beispiel gebracht

""Und bei Diskussionen über Pflichtaufgaben sollte man generell nie ganz vergessen, dass auch die Rinderbesamung mal eine war ;-)""


Mir erschließt sich nicht was das überhaupt mit Feuerwehr zu tun. Aber gut, sollte wohl mal gesagt werden.
Andere bringen hier Beispiele über geplante Heizungsanlagenverordnungen oder Handwerkermangel.

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883233
Datum11.05.2023 10:351356 x gelesen
Geschrieben von Martin D.die auf dem Arbeitsmarkt fehlen.... und die Pflegekräfte... und Lehrer.... und Polizisten... und Verwaltungsbeamte..... und Handwerker. und und und.


was hat das mit dem Thema Feuerwehr zu tun?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP883236
Datum11.05.2023 11:081424 x gelesen
Geschrieben von Olaf F.Mir erschließt sich nicht was das überhaupt mit Feuerwehr zu tun. Eigentlich ganz simpel: Pflichtaufgaben kann man ändern. Wer nur mit dem Verweis "Pflichtaufgabe" einen Status X als unveränderlich ansieht, liegt falsch.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883243
Datum11.05.2023 20:541259 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Die hunderte von Berliner Feuerwehrleuten ist in den letzten Jahren immer wieder demonstriert haben und sich an die Presse gewendet haben, sind jetzt anderer Meinung. Das ist mir ehrlich gesagt neu.

Ich wüsste nicht, dass ich sowas behauptet habe, insbesondere nicht auf Berlin bezogen. Ich habe geschrieben "Andere sind da evtl. anderer Meinung". Vielleicht solltest du das Wörtchen "evtl." mal verstehen, da gibt es nicht nur schwarz oder weiß. Auch heißt das nicht, dass alle und bei allen Themen anderer Meinung sind.

Gruß,
Michael

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AutorMari8o W8., Regensburg / Bayern883247
Datum11.05.2023 22:191264 x gelesen
Geschrieben von Olaf F.Fazit, niemand kontrolliert diese Pflichtaufgabe und sorgt dafür, dass sie auch eingehalten wird und niemand kann die Durchführung dieser Pflichtaufgabe erzwingen.
Das muss man einfach so hinnehmen.


Wenn dem so wäre, warum ist noch keine Gemeinde auf die Idee gekommen sich die Feuerwehr ganz zu sparen?

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883249
Datum12.05.2023 05:581200 x gelesen
Viele Gemeinden haben doch schon ihre Feuerwehr aufgelöst oder mit einer anderen zusammen gelegt.

Im Jahr 2000 gab es in Deutschland noch 24.664 FFen im Jahr 2019 waren es nur noch 22.167 FFen. (Zahlen von DFV)

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883250
Datum12.05.2023 06:011199 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ich wüsste nicht, dass ich sowas behauptet habe, insbesondere nicht auf Berlin bezogen. Ich habe geschrieben "Andere sind da evtl. anderer Meinung". Vielleicht solltest du das Wörtchen "evtl." mal verstehen, da gibt es nicht nur schwarz oder weiß. Auch heißt das nicht, dass alle und bei allen Themen anderer Meinung sind.



Es war nur ein Beispiel, dass es evtl. nicht so ist.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883252
Datum12.05.2023 07:451186 x gelesen
Moin,

hast du Beispiele dafür, dass eine selbstständige Gemeinde / Kommune Ihre Feuerwehr geschlossen hat und somit der Pflichtaufgabe Feuerwehr nicht mehr hinterher kommt?

Oder reden wir hier von Umstrukturierungen und Zusammenlegungen von Löscheinheiten?

Gruß

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen883253
Datum12.05.2023 07:581161 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Viele Gemeinden haben doch schon ihre Feuerwehr aufgelöst oder mit einer anderen zusammen gelegt.

Im Jahr 2000 gab es in Deutschland noch 24.664 FFen im Jahr 2019 waren es nur noch 22.167 FFen. (Zahlen von DFV)


... mir ist kein Träger ds Brandschutzes (i.d.R. Gemeinde) bekannt, der seine Feuerwehr aufgelöst hat (also keine Feuerwehr mehr besitzt) - was aufgelöst/zusammengelegt wurde sind einzelne Feuertwehrstandorte.
Dies geschah vielfach aus Personalmangel bei Kleinstandorten, teilweise aber auch, weil es Feuerwehrstandorte gab, die quasi in Sichtweite voneinander waren (in Zeiten der Handdruckspritze vieleicht sinnvoll, als Standort eines LF (mit Fahrzeit <= 2min zum nächsten Standort) eher nicht ... wie bei uns 3 Standorte, die 2006 (auf Vorschlag der Feuerwehren!) im Rahmen eines notwendigen Neubaus funsionierten.

Gruß
Gerhard

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883254
Datum12.05.2023 08:021160 x gelesen
Geschrieben von Martin D.hast du Beispiele dafür, dass eine selbstständige Gemeinde / Kommune Ihre Feuerwehr geschlossen hat und somit der Pflichtaufgabe Feuerwehr nicht mehr hinterher kommt?

Oder reden wir hier von Umstrukturierungen und Zusammenlegungen von Löscheinheiten?


Wenn man Bayern anschaut, wurden nach der Gemeindegebietsreform ja die Feuerwehren nicht auch zusammmengelegt. Da gab es dann durchaus Gemeinden mit mehr als einem Dutzend Feuerwehren. Das hat sich dann im Laufe der Zeit doch geändert.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883255
Datum12.05.2023 08:081148 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olaf F.Viele Gemeinden haben doch schon ihre Feuerwehr aufgelöst oder mit einer anderen zusammen gelegt.

Da gibt es kleine aber feine Unterschiede. In RLP spricht man normalerweise von "Feuerwehren" und meint damit die Feuerwehreinheiten auf Ortsebene. Gesetzmäßig sind die Feuerwehren aber auf Verbandsgemeindeebene zusammengefasst und bilden damit EINE Feuerwehr mit mehreren örtlichen Feuerwehreinheiten. Nach Gesetz und Verordnung ist eine Zusammenlegung von solchen Einheiten nicht ausgeschlossen, solange man die Hilfsfristen einhalten kann. Sie macht oft sogar Sinn. Bei uns gibt es in EINER Feuerwehr zum Beispiel 27 Feuerwehreinheiten in insgesamt 34 Ortsgemeinden. In einigen Orten gibt es keine Feuerwehreinheit, bei anderen wurden sie zusammengelegt.

In der Nähe gibt es auch eine Verbandsgemeinde, die trotz mehrerer Ortschaften nur eine einzige zentale Einheit vorhält (passt dort auch geografisch mit den Hilfsfristen) bzw. eine mit 7 Ortschaften und nur 2 Feuerwehreinheiten (passt dort auch). Jede (Verbands-)Gemeinde erfüllt aber ihre Pflicht zur Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Das heißt ja nicht, dass jeder kleine Ort eine selbständige Feuerwehreinheit haben muss. Eine (Verbands-)Gemeinde ohne eigene Feuerwehr ist mir aus RLP zumindest nicht bekannt. Dürfte in anderen Bundesländern ähnlich aussehen, bestenfalls ist die Verwaltungsstruktur dort eine andere. Was in RLP die Verbandsgemeinden sind, sind in anderen Bundesländern die Gemeinden, was in RLP die Ortsgemeinden sind, sind in anderen Bundesländern die Ortsteile. Wobei es auch hier lokale Unterschiede gibt (auch in RLP gibt es Orte mit Ortsteilen).

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883257
Datum12.05.2023 08:131172 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard B.(in Zeiten der Handdruckspritze vieleicht sinnvoll, als Standort eines LF (mit Fahrzeit <= 2min zum nächsten Standort) eher nicht

Aus der Vergangenheit: Anno 1848 (also definitiv zu Zeiten der Handdruckspritzen) beschafften 4 Ortsgemeinden bei uns (jeweils so 4-5km dazwischen, Strecke durch Wald und div. Höhenunterschied) eine gemeinsame Handdruckspritze. Ein Jahr später kam es zu einem Hausbrand in einem der Orte. Man erkannte damals recht schnell, dass es nicht sinnvoll war, so zu arbeiten. Es dauerte schon fast eine Stunde, bis der Hilferuf im Ort mit der Feuerspritze ankam. Bis die dann am Brandort eintraf, war das Haus abgebrannt. Die "Feuerwehrfusion" wurde daraufhin wieder aufgelöst...

Gruß,
Michael

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AutorAlex8and8er 8H., Burgheim / 883259
Datum12.05.2023 08:381222 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Ich käme mir als Gemeinderatsmitglied verarscht vor.
Auch wenn ich mich jetzt wieder unbeliebt mache.
Du kannst dich gerne verarscht vor kommen.
Ich will deine Gemeinderatstätigkeit auch weder abwerten noch sonst irgendwas.

Aber sorry, eigentlich bekommt man für fast alle "ehrenamtlichen" Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung, auch du wahrscheinlich für deine Gemeinderattätigkeit, ein Schulweghelfer, ein Fußballtrainer und wer sonst noch alles.

Aber die Leute die zur Feuerwehr gehen bekommen nach X Stunden Einsatz gerade mal eine Wurstsemmel?
Dafür das sie zu jeder Tages und Nachtzeit aufstehen und alles liegen lassen?
Der Gemeinderat kann alles super planen, der weiß Anfang des Jahres wann Sitzungen sind (garantiert nicht Hl. Abend oder Silvester), geht da für ein paar Stunden hin, sitzt vielleicht noch in einem Ausschuss und kassiert dafür ein paar hundert Euro im Jahr.

Sorry das passt nicht mehr.
Ja ich weiß, für viele ist die Freiwillige Feuerwehr eine heilige Kuh und es ist super, sein Leben und seine Gesundheit manchmal zu riskieren, aber die Zeiten wandeln sich.

Die Menschen haben keine Lust mehr irgendwas zu tun, sie wollen sich selbst verwirklichen, viele reduzieren ihre Arbeitsstunden, haben dafür auch weniger Geld, aber dafür mehr planbare Freizeit und dann kommen unsere Politiker daher und spendieren nach X Stunden Einsatzzeit ne Leberkassemmel?

So motiviert man "Mitarbeiter" für eine kommunale Pflichtaufgabe ...

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg883260
Datum12.05.2023 08:471203 x gelesen
Gibt es nicht auch in genügend Feuerwehren mittlerweile Geld für die Einsatzstunden?

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883261
Datum12.05.2023 08:591212 x gelesen
Geschrieben von Alexander H.Sorry das passt nicht mehr.
Ja ich weiß, für viele ist die Freiwillige Feuerwehr eine heilige Kuh und es ist super, sein Leben und seine Gesundheit manchmal zu riskieren, aber die Zeiten wandeln sich.

Die Menschen haben keine Lust mehr irgendwas zu tun, sie wollen sich selbst verwirklichen, viele reduzieren ihre Arbeitsstunden, haben dafür auch weniger Geld, aber dafür mehr planbare Freizeit und dann kommen unsere Politiker daher und spendieren nach X Stunden Einsatzzeit ne Leberkassemmel?

So motiviert man "Mitarbeiter" für eine kommunale Pflichtaufgabe ...


Ich glaube du begibst dich da auf ein ganz schmales Brett. Wenn es mit einer Aufwandsentschädigung anfängt, geht ganz schnell Richtung Mindestlohndiskussion und dann Hauptamt. Und dann ist unser System freiwillige Feuerwehr am Ende. Dann bist du z. B. Parttimer mit Anwesenheitspflicht und mit 4 Leuten auf dem HLF in der Schicht.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883262
Datum12.05.2023 09:171207 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander H.Aber sorry, eigentlich bekommt man für fast alle "ehrenamtlichen" Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung, auch du wahrscheinlich für deine Gemeinderattätigkeit, ein Schulweghelfer, ein Fußballtrainer und wer sonst noch alles.

Als Mitglied des Ortsgemeinderates bekomme ich keine Aufwandsentschädigung und kein Sitzungsgeld. Als Beigeordneter der Ortsgemeinde bekomme ich nur eine Aufwandsentschädung für die Zeit, für die ich den Ortsbürgermeister vertrete (wenige Tage im Jahr). Als Mitglied des Hauptausschusses der Verbandsgemeinde bekomme ich ein Sitzungsgeld, das gerade so ausreicht, die Kosten für die Fahrten zur Sitzung und zurück abzudecken. Das wiederum geht als Spende an die nichtparteiliche Organisation, damit wir wenigstens eine minimale Wahlwerbung bei der nächsten Kommunalwahl machen können. Oh, ich vergaß, bei einigen Sitzungen steht auch mal ne kostenlose Flasche Wasser auf dem Tisch. Da wären wir dann bei dem vergleichbaren zur Wurstsemmel. Ein Fußballtrainer ist demgegenüber selbst bei kleinsten Vereinen schon Großverdiener, da sind meist mehrere 100,-/Monat im Spiel.

Es gibt allerdings auch Gemeinden, die ihren Räten deutlich mehr Aufwandsentschädigung spendieren. Das ist aber bei weitem nicht überall so.

Geschrieben von Alexander H.Der Gemeinderat kann alles super planen, der weiß Anfang des Jahres wann Sitzungen sind (garantiert nicht Hl. Abend oder Silvester), geht da für ein paar Stunden hin, sitzt vielleicht noch in einem Ausschuss und kassiert dafür ein paar hundert Euro im Jahr.

Ich weiß nicht, von welchen Gemeinden du sprichst. Planung: Ein paar Tage Einladungsfrist zu Sitzungen, bestenfalls mal einen Monat im Voraus (das ist aber eher die Ausnahme) steht ein Sitzungstermin fest. Klar, besser planbar als Feuerwehr, aber bei weitem auch nicht "am Jahresanfang alle Termine klar". Und zu "mehrere hundert Euro im Jahr" habe ich weiter oben schon was geschrieben: Ortsgemeinde Gemeinderat 0,-, Ortsgemeinde als Vertreter des Ortsbürgermeisters je nach Vertretungszeit vielleicht mal 200-300,-/Jahr, da hat man aber auch nicht nur "ein paar Sitzungen" in der Zeit sondern kann sich jedes Problemchen im ganzen Ort anhören und sich darum kümmern. Hauptausschußmitglied wenn's hoch kommt Richtung 150,- im Jahr (10 Sitzungen), dafür jeweils 30 bzw. 40km Fahrtstrecke, um an den Sitzungen teilzunehmen. Da kann man schon von reich werden, genau wie bei der Feuerwehr...

Geschrieben von Alexander H.Die Menschen haben keine Lust mehr irgendwas zu tun, sie wollen sich selbst verwirklichen, viele reduzieren ihre Arbeitsstunden, haben dafür auch weniger Geld, aber dafür mehr planbare Freizeit und dann kommen unsere Politiker daher und spendieren nach X Stunden Einsatzzeit ne Leberkassemmel?

Bei uns in der Gegend findet man eher zu wenig Leute für den Gemeinderat, für die Feuerwehr ist es aktuell noch unproblematisch. In einer 500-Einwohner-Ortsgemeinde hat Gemeinderat auch weniger mit Politik als viel mehr mit Mangelverwaltung zu tun. Freie Finanzspitze und Spielraum gleich null, von Bundes- und Landesseite bekommt man die Pflichtaufgaben hingedrückt ohne wirklich Geld dafür zu bekommen. Da vergeht einem auch da die Lust, sich irgendwie einzubringen. Feuerwehr macht da deutlich mehr Spaß als Freizeitbeschäftigung.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883267
Datum12.05.2023 10:091140 x gelesen
Moin Thomas,

da gibt es ja auch bei uns im Kreis, dass 2 oder 3 Einheiten bei anstehenden Neubauten oder Anpassungen im Rahmen des Brandschutzbedarfsplan zusammen gelegt werden.

Eine eigenständige Gemeinde / Kommune ohne Feuerwehr ist mir in D nicht bekannt. Das wäre ja spätestens hier mal betrachtet worden.

Gruß

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AutorEike8 M.8, Damsdorf / Schleswig-Holstein883268
Datum12.05.2023 10:121139 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.... mir ist kein Träger ds Brandschutzes (i.d.R. Gemeinde) bekannt, der seine Feuerwehr aufgelöst hat

Ich kenne zumindest 2 Beispiele in denen politisch selbstständige Gemeinden keine eigenen Feuerwehren Unterhalten.

Zur Einordnung: Wir sind in Schleswig Holstein, wo die durchschnittliche größe einer Politisch Selbstständigen Gemeinde bei ca. 2700 Einwohner liegt. Einen teil der Rolle die in anderen Bundesländern Verbandsgemeinden oder Samtgemeinden einnehmen, übenehmen in SH die "Ämter". Die Gemeinden sind aber wie gesagt Politisch selbstständig und müssen ihre kommunalen Pflichtaufgaben prinzipiell erstmal selber erfüllen. Nach $5 (1) Satz 10 der Amtsordnung könnte die Kommunale Pflichtaufgabe "Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr" an die Ämter übertragen, mir ist aber kein Fall bekannt, wo das tatsächlich so gehandhabt wird, das das Amt Träger des Brandschutzes ist.

Was es aber vielfach gibt, sind bspw.
1) öffentlich-rechtlichen Verträge die regeln, das die Pflichtaufgabe Feuerwehr von einer anderen Selbstständigen Gemeidne Mitübernommen werden. Beispiel Feuerwehr Struvenhütten (980 Einwohner) die den Brandschutz in der Gemeinde Hüttblek ( 374 EW ) verantwortet. Aus der Feuerwehr Hüttblek wurde die LG Hüttblek innerhalb der FF Struvenhütten, obwohl beide Gemeinden politisch selbstständig sidn.
2) Bildung von Zweckverbänden durch öffentlich-rechtlichen Vertrag in denen mehrere Selbstständige Gemeinden den Brandschutz gemeinschaftlich sicherstellen. Bspw Zweckverband Bühnsdorf(365EW)-Bahrenhof(204EW)-Dreggers(46EW)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW883269
Datum12.05.2023 10:191145 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Eine eigenständige Gemeinde / Kommune ohne Feuerwehr ist mir in D nicht bekannt. Das wäre ja spätestens hier mal betrachtet worden.

Mir auch nicht. Bei uns hat man früher auch kleine Standorte platt gemacht, was uns jetzt etwas auf die Füsse fällt.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 883270
Datum12.05.2023 12:58   1252 x gelesen
Oh Mann echt jetzt?
Diese Diskussion ist in Teilen eines Fachforums unwürdig! Ich picke mir jetzt nur mal so ein paar Keypoints raus:

Unterscheidung von "Pflichtfeuerwehren" und "zum Feuerwehrdienst Verpflichteten":
Die Landesgesetze der Bundesländer regeln das unterschiedlich: in allen Fw- bzw Brandschutzgesetzen die ich kenne ist die Prämisse, daß der Feuerwehrdienst freiwillig geleistet werden soll. In den Fällen, wo auf diese Weise nicht mehr genug Personal rekrutiert wird (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: "Funktionsstärke x 2 oder x 3"), die Feuerwehr aber zwingend notwendig ist, kann dann auf verschiedene Weise verpflichtet werden: In RLP können wohl lt. Gesetz einzelne Personen zur Feuerwehr "hinzuverpflichtet" werden: zu den vorhandenen zB 8 freiwilligen Piepels werden dann bszw. noch 10 hinzuverpflichtet und dann haste wieder (auf dem Papier) deine doppelte Gruppenstärke. In Bayern wäre das mWn so nicht möglich: hier würde die gemeindliche "Freiwillige Feuerwehr" aufgelöst und eine "Pflichtfeuerwehr" aufgestellt. Zwangsverpflichtungsquote wären dann 100%. Der Kommandant würde dann zB auch nicht mehr gewählt, sondern per-ordere-de-mufti ernannt.

"Notwendige" oder "leistungsfähige" Feuerwehr:
Was für eine Kommune notwendig ist, was sich die Kommune leisten kann und wie leistungsfähig eine Kommune ihre Feuerwehr aufstellen möchte bestimmt traraaa: die Kommune. Dafür gibt es Regeln, an denen sich diese orientieren kann und auch sollte. Aber nicht muß weil dafür sind die vielbeschworenen örtlichen Begebenheiten zu unterschiedlich. Praktischerweise macht also irgendein Verwaltungsfuzzi oder besser jemand der sich mit der Materie auskennt, einen Vorschlag über den der Stadt-/Gemeinderat abstimmt - neudeutsch: Brandschutzbedarfsplan. Bestenfalls wird das von der Kommunalaufsicht (kommt weiter unten) abgenickt und DAS ist die "notwendige" Feuerwehr.
Und in dem großen Getriebe, daß jeder jeden Tag am drehen hält, kann das dazu führen, daß der Sand in selbigem knirscht: was heute an Feuerwehr ausreichend ist, kann morgen zuviel oder zuwenig sein. Was ich mir heute nicht leisten kann, muß ich mir aber morgen kaufen. Die drei Gemeindefeuerwehren, die mit zwei Zügen das Gemeindegebiet sauber abdecken, können für die Erweiterung des Industriegebietes zuwenig sein. Der Rettungsdienst, den ich als Millionenstadt der Feuerwehr auf´s Auge gedrückt habe, kann mittlerweile zuviel sein
Und manchmal isses einfach ganz schnöde so, daß die gesellschaftliche Entwicklung die verwaltungstechnische einfach "rechts überholt": Da werden jahrelang Pläne gemacht, dann ausgebildet/eingestellt und Strukturen aufgebaut, die dann, wenn sie endlich stehen, hoffnungslos unzureichend sind...

Im Art. 1 BayFwG steht der schöne Passus haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen". Das bedeutet aber auch, daß mit zurückgehender Leistungsfähigkeit der Gemeinde (und damit ist insb. die finanzielle Leistungsfähigkeit gemeint), der Umfang des abwehrenden Brandschutzes zurückgeschraubt werden kann. Feuerwehr is in da rechtlicherweise keine Einbahnstraße zu immer höher-schneller-lauter. So ne Reduktion macht aber halt so gut wie keiner, zumindest nicht abrupt. Und wie es um die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Stadtstaaten in Dtschld. steht, ist eigentlich zu Genüge bekannt - da sind aber auch die Rechtsgrundlagen abweichend.

Aufsicht im öffentlichen Bereich:
Die Aussage, daß man in unserem Land tun und lassen kann, was man will und daß eine öffentliche Einrichtung bewußt und ungestraft gegen Gesetze verstoßen kann ist der größte Stuß, den ich hier seit langem gelesen habe: Feuerwehr ist unbestrittenermaßen eine öffentliche Einrichtung der Kommune (teilweise sogar eine Behörde). In Bayern (das ist jetzt in anderen Bundesländern wieder anders aber immer ähnlich gestrickt) untersteht sie der Dienstaufsicht des Bürgermeisters. Die Kommune (somit auch der Bürgermeister) wiederum untersteht (was Feuerwehr angeht - da Aufgabe im eigenen Wirkungskreis) der Rechtsaufsicht der Landkreise und der oberen Rechtsaufsicht der Bezirksregierungen usw. usw Und jede Ebene hat die Möglichkeiten nach unten Anordnungen und Weisungen zu erteilen bzw. sich nach oben verwaltungsrechtlich zu wehren. Und das wird jeden Tag auf allen Ebenen auch getan! Und wenn innerhalb der Einrichtungen einzelne Personen Schindluder treiben, dann hat man wiederum als einzelne Person die Möglichkeit der zivil- oder strafrechtlichen Überprüfung oder man haut einfach mal ne Dienstaufsichtsbeschwerde raus...
Nur so aus unserem Landkreis zwei verwaltungsgerichtliche Entscheidungen: Pflicht zur Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsgerätes (hat der Landkreis gg die Kommune gewonnen), Positionierung des Fw-Gerätehauses in einer Kommune (hat der Landkreis gg die Kommune verloren). Und als weiteres Beispiel: der Druck von Bezirk und Landkreis auf unsere eigene Kommune den Brandschutz im Industriegebiet zu verbessern, mit der verklausulierten Drohung "könnt Ihr weiter so machen, dann gibt´s aber keine Baugenehmigungen mehr".
Der vom Verwaltungsgerichtshof "einkassierte" Rettungsdienstplan in BaWü is auch hier im Forum angesprochen worden.

Selbst die vielbeschworenen Politiker unterstehen einer Aufsicht zusätzlich zur rechtlichen, die allerdings einer gewählten Person viele Entscheidungsfreiheiten zubilligt, auch der des Volkes. Alle vier Jahre wird das Volk gefragt, ob es mit seiner Regierung einverstanden ist und wählt sich Vertreter in ein Parlament. Und wenn das Volk mehrheitlich sagt: "Jooo, des mit Feuerwehr, Rettungsdienst, Schulen, Behördengängen, Wohnungsbau etc. läuft zwar Scheiße aber dafür haben wir endlich einen Flughafen und wir kaufen Wasserleitungen und Wohnungsbaugesellschaften zurück" dann ist das so. Nennt sich Demokratie is bei weitem net perfekt aber was Besseres ist bisher keinem eingefallen bzw. hat sich net durchgesetzt. Da kann übrigens jeder mitmachen: aufstellen lassen, Leute überzeugen, wählen lassen. Allerdings muß man sich dann möglicherweise von irgendwelchen Leuten anhören, er/sie/es könne als gewählter Gemeinde-/Landkreis-/Bezirkstagsrat (<- Liste is erweiterbar) auch gleich "nebenbei" noch Feuerwehr mitmachen

Grüße aus der Oberpfalz
Nils

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AutorOlaf8 F.8, Köln / NRW883291
Datum13.05.2023 14:401173 x gelesen
Geschrieben von Nils J.Selbst die vielbeschworenen Politiker unterstehen einer Aufsicht zusätzlich zur rechtlichen, die allerdings einer gewählten Person viele Entscheidungsfreiheiten zubilligt, auch der des Volkes. Alle vier Jahre wird das Volk gefragt, ob es mit seiner Regierung einverstanden ist und wählt sich Vertreter in ein Parlament. Und wenn das Volk mehrheitlich sagt: "Jooo, des mit Feuerwehr, Rettungsdienst, Schulen, Behördengängen, Wohnungsbau etc. läuft zwar Scheiße aber dafür haben wir endlich einen Flughafen und wir kaufen Wasserleitungen und Wohnungsbaugesellschaften zurück" dann ist das so. Nennt sich Demokratie is bei weitem net perfekt aber was Besseres ist bisher keinem eingefallen bzw. hat sich net durchgesetzt


Interessant, dass man mit der Stimmenabgabe bei der Wahl, die Politik von Ihren Pflichtaufgabe entbinden kann.
Ich glaube kaum allerdings kaum, dass auch nur einer der Wähler, statt Feuerwehr und Rettungsdienst, lieber einen Flughafen haben möchte bzw. wollte.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886015
Datum06.12.2023 07:491616 x gelesen
Feuerwehr: ?Freiwillige immer schwerer zu gewinnen? - Speyer

Feuerwehr: ?Freiwillige immer schwerer zu gewinnen? - Speyer - DIE RHEINPFALZ

Guten Morgen

Lt. " RP " wurde in Speyer zur Personalgewinnung über ein soziales Pflichtjahr für alle Bürger, von dem auch die Feuerwehr profitieren würde, gesprochen:

[...]
Eine Lösung könnte in mehr haupt- und ehrenamtlichen Kräfte bestehen, wurde angedeutet. Die Feuerwehr ist auf das Ehrenamt angewiesen, arbeitet aber ergänzend mit Hauptamtlichen. Freiwillige zu gewinnen, werde immer schwerer.

Der Wehrleiter bedauerte, dass auch die Eröffnung des Gerätehauses Nord vor einem Vierteljahr nicht den erhofften Schub gebracht habe. Von den 100 Ehrenamtlern rückten 25 jetzt von Nord aus, das seien keine Neuen. Es werde nicht aufgehört zu werben, kündigte Eymann an und erhielt Rückhalt im Hauptausschuss. Mehrere Politiker inklusive Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) plädierten für ein soziales Pflichtjahr für alle Bürger, von dem auch die Feuerwehr profitieren würde.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen886016
Datum06.12.2023 07:531534 x gelesen
Geschrieben von RP.Mehrere Politiker inklusive Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) plädierten für ein soziales Pflichtjahr für alle Bürger, von dem auch die Feuerwehr profitieren würde.
Aus Sicht der Kommune eine einfache Lösung, zwar ist die Kommune zuständig aber man schiebt Verantwortung und Kosten auf die übernächste Ebene- den Bund.

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AutorDirk8 S.8, Urmitz / RLP886017
Datum06.12.2023 13:461292 x gelesen
Das passiert in der anderen Richtung ja auch regelmäßig

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886028
Datum07.12.2023 17:381035 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Ingo z.

Aus Sicht der Kommune eine einfache Lösung, zwar ist die Kommune zuständig aber man schiebt Verantwortung und Kosten auf die übernächste Ebene- den Bund.

Genau, Personal und Personalgewinnung ist erstmal Sache der Gemeinden.
Es wird aktuell mal wieder über die Rückkehr zur Wehrpflicht gedacht, ob dann das wieder mit den Freigestellten in der bekannten Form so wieder kommen würde, bleibt dahingestellt.
Und die Länder oder der Bund leisten da nur Unterstützung.

Auch bemerkenswert in Artikel der " RP " dieser Absatz:

Das Problem, dass die Wehr längst nicht wie gefordert bei mindestens 90 Prozent der Einsätze innerhalb von acht Minuten neun Einsatzkräfte vor Ort hat, bestehe aber fort. Die Quote habe sich von nur acht Prozent auf 25 bis 30 Prozent verbessert, aber das sei immer noch viel zu wenig.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP886029
Datum07.12.2023 18:23985 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Genau, Personal und Personalgewinnung ist erstmal Sache der Gemeinden.
...
Und die Länder oder der Bund leisten da nur Unterstützung.
Ab wann fängt das an?

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886031
Datum08.12.2023 08:01871 x gelesen
Guten Morgen


Geschrieben von Sebastian K.

Ab wann fängt das an?

Wenn die Gemeinde es will, da könnte sie beispielsweise auf umfangreiches Material einer vom Land initiieren " Feuerwehr-Werbekampagne " zurückgreifen.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP886034
Datum08.12.2023 09:15866 x gelesen
Ich dachte eher an so Firlefanz, wie z.B. vernünftige finanzielle und planerische Unterstützung bei der Erstellung von ansprechenden Rahmenbedingungen (Gerätehaus, Fahrzeug, PSA...), Bereitstellung ausreichender Aus- und Fortbildungsangebote, Bereitschaft zum Aufbau vernünftiger übergeordneter Strukturen,... Einfach mal ganz generell, nicht nur auf die Feuerwehrwelt bezogen, öfters mal ein bisschen weniger unsere kommunale Kleinstaaterei als Abfalleimer für unliebsame Themen und gleichzeitig Sparschwein für deren Finanzierung ausnutzen wollen...

Aber gut, Flyerdruckvorlagen (und in BaWü sogar mit einer Prozessdarstellung, wie man die vor 5 Jahren bei einer Onlinedruckerei in Auftrag hätte geben können) haben wir bereits.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886037
Datum08.12.2023 12:05786 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Sebastian K.

wie z.B. vernünftige finanzielle und planerische Unterstützung bei der Erstellung von ansprechenden Rahmenbedingungen (Gerätehaus, Fahrzeug, PSA...), Bereitstellung ausreichender Aus- und Fortbildungsangebote, Bereitschaft zum Aufbau vernünftiger übergeordneter Strukturen,...

Wenn vor Ort diesbezüglich die Rahmenbedingen -wie auch einige genannt- stimmen würden, könnte dies auch ein Ansatz zur Gewinnung neuer FW-Angehöriger sein. Wer will bei einem "Verein" mitmachen wo es vorne und hinten klemmt ?


Flyerdruckvorlagen (und in BaWü sogar mit einer Prozessdarstellung, wie man die vor 5 Jahren bei einer Onlinedruckerei in Auftrag hätte geben können) haben wir bereits.

Da hat ja jedes Bundesland irgendwie seine eigenen Imagekampagne*.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


* Beispiel

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 03.05.2023 10:56 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.05.2023 11:53 Jako7b T7., Bischheim
 03.05.2023 12:07 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 03.05.2023 12:36 Jako7b T7., Bischheim
 03.05.2023 15:12 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 04.05.2023 23:24 Olaf7 F.7, Köln
 05.05.2023 08:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 06.05.2023 10:59 Olaf7 F.7, Köln
 06.05.2023 11:13 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.05.2023 13:10 Olaf7 F.7, Köln
 06.05.2023 22:00 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 07.05.2023 07:50 Mart7in 7D., Dinslaken
 07.05.2023 09:17 Olaf7 F.7, Köln
 07.05.2023 09:22 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 07.05.2023 11:27 Jako7b T7., Bischheim
 07.05.2023 13:31 Mart7in 7D., Dinslaken
 08.05.2023 10:37 Olaf7 F.7, Köln
 08.05.2023 11:53 Thom7as 7E., Nettetal
 08.05.2023 13:09 Olaf7 F.7, Köln
 08.05.2023 14:35 Thom7as 7E., Nettetal
 08.05.2023 18:25 Mart7in 7D., Dinslaken
 09.05.2023 08:08 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.05.2023 10:09 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.05.2023 22:25 Olaf7 F.7, Köln
 09.05.2023 08:01 Thom7as 7E., Nettetal
 10.05.2023 15:22 Olaf7 F.7, Köln
 10.05.2023 15:54 Thom7as 7E., Nettetal
 10.05.2023 19:39 Olaf7 F.7, Köln
 10.05.2023 19:47 Mart7in 7D., Dinslaken
 10.05.2023 20:47 Olaf7 F.7, Köln
 11.05.2023 08:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.05.2023 10:21 Olaf7 F.7, Köln
 11.05.2023 11:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.05.2023 22:19 Mari7o W7., Regensburg
 12.05.2023 05:58 Olaf7 F.7, Köln
 12.05.2023 07:45 Mart7in 7D., Dinslaken
 12.05.2023 08:02 Thom7as 7E., Nettetal
 12.05.2023 10:09 Mart7in 7D., Dinslaken
 12.05.2023 10:19 Thom7as 7E., Nettetal
 12.05.2023 07:58 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 12.05.2023 08:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 12.05.2023 10:12 Eike7 M.7, Damsdorf
 12.05.2023 08:08 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.05.2023 08:02 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.05.2023 08:09 Mart7in 7D., Dinslaken
 11.05.2023 10:35 Olaf7 F.7, Köln
 10.05.2023 15:44 Olaf7 F.7, Köln
 11.05.2023 20:54 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 12.05.2023 06:01 Olaf7 F.7, Köln
 12.05.2023 12:58 Nils7 J.7, Wackersdorf
 13.05.2023 14:40 Olaf7 F.7, Köln
 08.05.2023 09:52 Olaf7 F.7, Köln
 08.05.2023 10:23 Thom7as 7E., Nettetal
 08.05.2023 21:14 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 08.05.2023 22:56 Olaf7 F.7, Köln
 08.05.2023 23:10 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 09.05.2023 08:14 Mark7us 7G., Kochel am See
 07.05.2023 12:24 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim
 08.05.2023 10:04 Olaf7 F.7, Köln
 09.05.2023 20:29 Günt7her7 S.7, Mayen
 07.05.2023 11:30 Jako7b T7., Bischheim
 08.05.2023 08:41 Thom7as 7E., Nettetal
 07.05.2023 13:37 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 07.05.2023 16:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 07.05.2023 18:09 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 08.05.2023 08:09 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 08.05.2023 08:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.05.2023 08:40 Jens7 R.7, Lützen
 12.05.2023 08:38 Alex7and7er 7H., Burgheim
 12.05.2023 08:47 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 12.05.2023 08:59 Thom7as 7E., Nettetal
 12.05.2023 09:17 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 07.05.2023 13:40 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 06.12.2023 07:49 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.12.2023 07:53 Ingo7 z.7, Salzhausen
 06.12.2023 13:46 Dirk7 S.7, Urmitz
 07.12.2023 17:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 07.12.2023 18:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.12.2023 08:01 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 08.12.2023 09:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.12.2023 12:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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