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Thema | Neue Führerscheinrichtlinie mit B-Führerschein bis 4,25to aber nur für E-Fahrzeuge | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Cars8ten8 B.8, Rietberg / NRW | 883203 | |||
Datum | 10.05.2023 12:05 | 2586 x gelesen | |||
Die EU hat eine neue Führerscheinrichtlinie als Entwurf veröffentlicht, in welcher alternativ angetriebene Fahrzeuge demnächst bis 4,25to mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen. In den Bundesländern ohne Feuerwehrführerschein (meiner Recherche nach ca. die Hälfte, z.B. NRW) wäre es extrem hilfreich um moderne ELW oder MTW auch mit einem Auto Führerschein fahren zu dürfen, wenn dies auch auf Einsatzfahrzeuge ausgeweitet würde. Den meisten wird bekannt sein, das moderne ELW/MTW auf den typischen Crafter/Sprinter Fahrgestellen nur mit großen Einschränkungen auf unter 3,5to Gesamtgewicht zu bekommen sind (Crafter Leergewicht 2350kg plus ca. 120kg pro Person mit Sitz). Ich habe daher meinen Wehrführer über diese Thematik informiert und gebeten, sofern er dies untersützt auch nach oben weiterzugeben. Meine Idee ist, das wir als Feuerwehr, Rettungsdienst oder alle anderen Hilfs und Katastrophenschutz Organisationen uns stark machen und versuchen sollten, das der Vorschlag der EU eben auch auf unsere Einsatzfahrzeuge ausgeweitet wird. Ich bin hier gerne für Fragen und Diskussionen offen, und würde mich über jeden freuen, der ebenfalls versucht in seiner Organisation die Führungskräfte von diesem Bedarf zu überzeugen und am Ende als Feuerwehr Lobby um eben diese Erweiterung der neuen Führerscheinrichtlinie für Deutschland werben. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 883208 | |||
Datum | 10.05.2023 12:50 ![]() | 1640 x gelesen | |||
Hallo, ein Feuerwehrführerschein entlastet allenfalls die Gemeindekassen... Wenn das mit 4,25 t verantwort ist (remember: früher waren das mal 7,5 + Anhänger mit Auswüchsen bis ? t!) - und ich meine das ist es locker - dann muss das für jeden Fahrzeugführer und unabhängig von der Nutzungsart gelten! (Vgl. zig Diskussionen zum Feuerwehrführerschein der letzten 20 Jahre...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883210 | |||
Datum | 10.05.2023 12:57 | 1318 x gelesen | |||
Hallo, ein Blick in die aktuelle FeV kann hier helfen. Es gibt bereits Möglichkeiten, Fahrzeuge über 3.500kg bis 4.250kg mit Klasse B zu führen. Siehe §6 Abs. 3b. Desweiteren gibt es die Möglichkeit, seitens der Länder den bundesweit gültigen FW-Führerschein zu nutzen. Auch der ist in der FeV verankert, hier im §6c. Wozu sollte man hier eine weitere Ausnahme einführen, die eigentlich schon existiert? Wenn ein Bundesland den FW-FS schon nicht einführen will, für den man ja noch zusätzliche Ausbildung und Prüfung benötigt, warum sollte man dann eine Ausnahme ohne jegliche weiteren Forderungen einführen? Die Gewichtsprobleme haben z.B. auch Wohnmobile oder Kleintransporter, unabhängig von der Antriebsart. Dann wäre die korrekte Forderung, generell die 3,5t durch 4,25t oder was auch immer zu ersetzen. Da sehen aber dann vermutlich wieder manche, wie beim FW-Führerschein, den "Untergang des Abendlandes". Du solltest dann lieber über deinen Wehrführer drauf hinwirken, dass er sich bei seinem Bundesland dafür einsetzt, die vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen --> Feuerwehrführerschein! Gruß, Michael | |||||
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Autor | Cars8ten8 B.8, Rietberg / NRW | 883211 | |||
Datum | 10.05.2023 13:04 | 1402 x gelesen | |||
Die vergangenen Diskussionen um dem Feuerwehrführerschein kenne ich leider nicht. Das eine solche Maßnahme die Gemeindekassen entlastet ist bestimmt zu einem gewissen Teil so. Allerdings sehe ich vor allem auch den Aspekt, das in Zukunft einige freiwillige Feuerwehren (zum Beispiel meine mit 60 aktiven) keine Fahrzeuge unter 3,5to im Stall stehen hat. Die Frage bezüglich Fahrern/Maschinisten wird dann mit Sicherheit gestellt, sollte aber kein kritisches Problem werden. Ich sehe eher das Problem das Kameraden ohne LKW Führerschein keine Chance bekommen Erfahrung mit Einsatzfahrten zu sammeln, und sobald sie dann dürfen auch sofort vom Bulli bis zum LKW alles fahren dürften. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883212 | |||
Datum | 10.05.2023 13:09 ![]() | 1267 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. Wenn das mit 4,25 t verantwort ist (remember: früher waren das mal 7,5 + Anhänger mit Auswüchsen bis ? t!) - und ich meine das ist es locker - dann muss das für jeden Fahrzeugführer und unabhängig von der Nutzungsart gelten! Schau mal in §6 Abs. 3b der FeV. Die Ausnahme gibt es heute schon, beschränkt auf Nutzungsart und sonstige Dinge: 4,25t zul. GG mit Klasse B, sofern Antrieb ganz oder teilweise durch Strom, Wasserstoff, Erdgas, einschließlich Biomethan, gasförmig (komprimiertes Erdgas CNG) und flüssig (Flüssigerdgas LNG), Flüssiggas (LPG) oder mechanischer Energie aus bordeigenen Speichern/bordeigenen Quellen, einschließlich Abwärme und für die Güterbeförderung und ohne Anhänger eingesetzt, sofern die 3 500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist und die Ladekapazität gegenüber diesem Fahrzeug nicht erhöht ist. Das schränkt zwar wieder ein, aber was aus Sicht des Erlaubens des Führens solcher Fahrzeuge aus Sicht des Fahrzeugführers anders ist als bei einem normalen Verbrenner oder bei Nicht-Gütertransport, muss man nicht verstehen. Und ich frage mich immer noch, wie man früher einfach so mal die 7,5t-Gespanne mit Anhänger mit dem alten 3er bewegen konnte, indem man vorher nur auf einem Golf gelernt hat und geprüft wurde. Ich frage mich auch immer noch, wie viel Einfluss die Landwirtschaftslobby hat, wenn ich 16jährige mit überbreiten landwirtschaftlichen 40t-Gespannen durchs Dorf brettern sehe. Ein Feuerwehrführerschein mit vernünftiger, regelkonformer Ausbildung und Prüfung ist da mein kleinstes Problem. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Cars8ten8 B.8, Rietberg / NRW | 883213 | |||
Datum | 10.05.2023 13:16 | 1202 x gelesen | |||
Hallo Michael, vielen dank für deine sehr informative Antwort. Ich habe mir die genannten Stellen angesehen. In §6 Abs. 3b ist ja genau der Punkt mit den alternativen Antrieben bereits verankert. Somit für uns für ein klassisch angetriebenes Fahrzeug irrelevant. Den Punkt mit dem Feuerwehrführerschein finde ich gut, und werde ich meinem Wehrführer nachliefern. Vielen Dank. | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Alzey / RLP | 883214 | |||
Datum | 10.05.2023 13:36 | 1274 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Carsten B. das in Zukunft einige freiwillige Feuerwehren (zum Beispiel meine mit 60 aktiven) keine Fahrzeuge unter 3,5to im Stall stehen hat. Wenn ansonsten nur Großfahrzeuge vorhanden sind muss doch eh mindestens Klasse C ausgebildet werden. Geschrieben von Carsten B. Ich sehe eher das Problem das Kameraden ohne LKW Führerschein keine Chance bekommen Erfahrung mit Einsatzfahrten zu sammeln, Man darf auch mit LKW Führerschein kleinere Fahrzeuge fahren;-) Geschrieben von Carsten B. und sobald sie dann dürfen auch sofort vom Bulli bis zum LKW alles fahren dürften. wer ab wann was fahren "darf" bestimmt ja Hoffentlich die Führung und nicht ausschliesslich die vorhandene Führerscheinklasse Gruß Timo | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883215 | |||
Datum | 10.05.2023 13:45 | 1296 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Timo S. Wenn ansonsten nur Großfahrzeuge vorhanden sind muss doch eh mindestens Klasse C ausgebildet werden. Zwischen 3,5t und Großfahrzeugen liegen inzwischen die meisten Kleintransporter, das ist vermutlich gerade das Problem. Die 3,5t sind bestenfalls noch für MTF sinnvoll und da manchmal bei 9-Sitzern schon knapp, wenn noch ein wenig Material dazusoll. Bei ELW1, TSF und ähnlichem, was man so auf Kleintransportern aufbaut, liegt man üblicherweise auch bei mehr als 3,5t, jedoch noch deutlich unter den Großfahrzeugen. Dafür gibt es aber auch noch die FS-Klasse C1 (auch wenn die kaum jemand macht, weil preislich dann kein großer Unterschied zum vollen C ist) oder eben in vielen Bundesländern den FW-Führerschein. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 883219 | |||
Datum | 10.05.2023 17:21 | 1075 x gelesen | |||
Besser kann man die Lächerlichkeit der Führerscheinklassen nicht zeigen "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 883220 | |||
Datum | 10.05.2023 17:40 | 1058 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Und ich frage mich immer noch, wie man früher einfach so mal die 7,5t-Gespanne mit Anhänger mit dem alten 3er bewegen konnte, indem man vorher nur auf einem Golf gelernt hat und geprüft wurde. Weil niemand, der noch einen Funken Verstand hatte, jemanden der nur Klasse 3 vom Golf hatte direkt auf einem 7,5 Tonner gesetzt hat. Üblicherweise fuhr der erst mal mit, und durfte dann Anwesenheit erfahrenen Fahrers die ersten Erfahrungen sammeln. Unsere Vorstellung, das mehr Ausbildung automatisch bessere Fahrer hervorbringt, ist so unglaublich falsch. | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 883225 | |||
Datum | 10.05.2023 22:19 | 969 x gelesen | |||
Hallo Harald Geschrieben von Harald S. Weil niemand, der noch einen Funken Verstand hatte, jemanden der nur Klasse 3 vom Golf hatte direkt auf einem 7,5 Tonner gesetzt hat. Einspruch euer Ehren, das gabs aus eigener Erfahrung oft genug. mkg Werner | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883244 | |||
Datum | 11.05.2023 20:59 | 672 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von werner n. Einspruch euer Ehren, das gabs aus eigener Erfahrung oft genug. Dem Einspruch stimme ich zu. Bei mir war es immerhin eine Einweisungsfahrt von 10min, bevor ich damals als 19-jähriger mit einem 7,5-Tonner mit vollen LKW-Abmessungen, aber immerhin ohne Anhänger, auf die Menschheit losgelassen wurde. Immerhin hatte ich da ein paar Monate Erfahrung mit Mercedes 208D-Transporter. Und zwei Monate später bekam einer dann von mir die Einweisung auf dem 7,5-Tonner. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 883256 | |||
Datum | 12.05.2023 08:09 | 603 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Dem Einspruch stimme ich zu. Bei mir war es immerhin eine Einweisungsfahrt von 10min, bevor ich damals als 19-jähriger mit einem 7,5-Tonner mit vollen LKW-Abmessungen, aber immerhin ohne Anhänger, auf die Menschheit losgelassen wurde. Immerhin hatte ich da ein paar Monate Erfahrung mit Mercedes 208D-Transporter. Und zwei Monate später bekam einer dann von mir die Einweisung auf dem 7,5-Tonner. Dito Kurzeinweisung auf TLF 8/18 auf Mercedes LKW mit einem Lenkrad das größer als die Reifen war. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 883283 | |||
Datum | 12.05.2023 21:07 | 595 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Dem Einspruch stimme ich zu. dito Allerdings hatte ich als Jugendlicher auch schon die Heuernte mit dem Dopple-Anhänger eingefahren, also ein klein wenig breiter und nur unwesentlich länger als ein 7,5to Möbelkoffer, vom Gewicht nach der Zuckerrübenernte fange ich erst garnet an. Ganz ehrlich, der 7,5to Möbelkoffer war danach echt Kindergarten....bis auf die Bremse, die ist im Vergleich echt ein Quantensprung...und die Spurtreue vom LKW, der fährt ja echt wie auf Schienen und natürlich das man auf Bodenwellen im Sitz blieb ... "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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