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| Thema | DLAK 23/12: Nennausladung 12 Meter, woher stammt dieser Wert? | 7 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Kim 8S., Malchow / | 883229 | |||
| Datum | 11.05.2023 08:23 | 3229 x gelesen | |||
| Hallo Forum! DLAK 23/12, allen hier ist wohl bewusst, was sich hinter dieser Abkürzung verbirgt. Nun ist in unserem Kollegenkreis eine Diskussion entstanden. Nennrettungshöhe 23 Meter: lässt sich durch die Anforderungen in den jeweiligen Landesbauordnungen erklären. bei Nennausladung 12 Meter: Woher kommt dieser Wert? Ist es ein rechnerisches "Zufallsprodukt" welches sich bei einer Leiter der Leistungsklasse 30 ergibt? Gibt es baurechtliche Vorschriften, die dazu führen? Bitte nicht nur nach Bauchgefühl gehen, oder "ich denke mir das so...." Bitte Harte Fakten, gerne mit Quelle. ;-) Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung. | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 883242 | |||
| Datum | 11.05.2023 18:57 | 2135 x gelesen | |||
Geschrieben von Kim S.DLAK 23/12, allen hier ist wohl bewusst, was sich hinter dieser Abkürzung verbirgt. soweit mir bekannt ist, 1. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen und die 2. Erfahrungen in der Nutzung mit der 3. Aufstellung von Hubrettungsfahrzeugen vor Gebäuden, die unterhalb der Hochhausgrenze sind... Auffällig ist, dass es praktisch seit einigen Jahren vor dem 2. WK schon DL 30 gab, aus denen dann die DL(K) 23-12 bzw. DLK 23/12 wurde... (Zur Änderung der normativen Schreibweise vgl. https://www.beuth.de/de/norm/din-en-14043/80496113 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 883365 | |||
| Datum | 21.05.2023 13:46 | 1512 x gelesen | |||
| Nachdem keiner mit Fakten auffahren kann. Mache ich mal mit Theorien weiter. Ich denke dass die 12m aus dem Bereich "Aufstellflächen der Feuerwehr" kommt. Darin ist beschrieben wie weit die Flächen max. vom Gebäude entfernt sein dürfen. Somit ist auch klar dass die DLK eine entsprechende Ausladung hat. Dazu wären 9m ausreichend. Jedoch wäre damit nur ein Fenster (ganz oben) im perfekten Winkel anfahrbar. Wenn die DLK dazu frontal an einer Wand steht, wäre damit überhaupt keine Rettung möglich, ohne das Fahrzeug vorher zu wenden. Desweiteren ist die Leiter selbst auch als Fluchtweg gedacht. Dazu benötigt die Leiter ebenfalls einen entsprechenden Anstellwinkel. Schließlich ist es keinem zuzumuten bei 5° runter zu steigen. Soviel zu meinen Gedanken Grüße Sascha | |||||
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| Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 883368 | |||
| Datum | 21.05.2023 18:42 | 1309 x gelesen | |||
| Hallo, naja "Tante Wiki" und "Onkel Pedia" sagen dass dazu. Also rein geometrische Sache von Nennrettungshöhe und sich dem zur Lotrechten ergebenden Abstand zum Fahrzeug. In diesem Fall wurde der äußerste Punkt der Abstützung als Abstandgrenzpunkt definiert. Quelle zur Definition ist leider nicht bekannt. Gruß aus der Nordhardt Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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| Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 883374 | |||
| Datum | 22.05.2023 09:13 | 857 x gelesen | |||
| Hi, anbei nur eine Vermutung. Für Leitern wird oft ein Anstellwinkel von 65°-75° angegeben. 12m bei 30m Leiter entspricht ungefähr den 65°, sprich dem unteren Anstellwinkel und somit der niedrigsten Rettungshöhe im angegebenen Winkelbereich. VG Mario | |||||
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| Autor | Bern8d O8., Filderstadt / | 883377 | |||
| Datum | 22.05.2023 09:29 | 881 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Mario-Alexander L. nur eine Vermutung .....hab ich auch, 30m Leitern gab es ja eigentlich schon _immer_ und als die Umstellung kam durch die neue Norm waren die Dinger immer noch 30m lang..... Meine Vermutung ist jetzt das man die "Hochhausgrenze" genommen hat und geschaut hat wie die Ausladung ist und welche Ausladung durch Vorgärten, parkende Autos etc. realistisch ist.... Aber wie gesagt, auch nur eine Vermutung. Gruß Ossi | |||||
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| Autor | Andr8eas8 B.8, Nürtingen / Baden-Württemberg | 883391 | |||
| Datum | 22.05.2023 16:49 | 708 x gelesen | |||
| Hallo, ich habe so zwei Dinge im Kopf (ohne Quelle): - 9 m aus den baurechtlichen Vorgaben (MRFlFw) zzgl. Reserve (parkende Autos, Bäume, schlechter Tag,...) von 3 m = 12 m - früher (60/70er?) hat die DL-Abstütz-Technik nur eine Freistandsgrenze von 12,x m hergegeben Laut Unger et al.: "Hubrettungsfahrzeuge" resultiert das aus den baurechtlichen Vorgaben (MRFlFw) bei der Frontalanleiterung: 1 m Abstand zum Gebäude + 11 m Länge der Aufstellfläche. Wobei sich mir diese Argumentation/Rechnung nicht ganzt erschließt.... In dem Zusammenhang lesenswert: Dietrich: Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge Grüße, Andreas - Meine Meinung. Ausschließlich. - | |||||
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