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ThemaAutofahrerin muss Feuerwehr für Hilfe bei Reifenwechsel nicht bezahlen17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg883366
Datum21.05.2023 16:112890 x gelesen
hallo,

Autofahrerin muss Feuerwehr für Hilfe bei Reifenwechsel nicht bezahlen

Das VG Gießen gab heute einem Eilantrag statt, der sich gegen die Erhebung von Feuerwehrgebühren durch die Stadt Kirtorf für den Wechsel eines platten Reifens richtete.

Eine Frau hat sich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gießen erfolgreich gegen einen kostspieligen Reifenwechsel gewehrt. Konkret drehte sich das Verfahren um die Hilfeleistung einer freiwilligen Feuerwehr in Mittelhessen. Die Frau muss die Kosten nicht tragen. Sie durfte von einer unentgeltlichen Hilfeleistung ausgehen, da sie die Feuerwehr weder selbst angefordert hatte ihren Reifen zu wechseln, noch von der Feuerwehr vor Ort auf eine Gebührenpflicht hingewiesen wurde. (VG Gießen, Beschluss vom 15. Mai 2023, Az. 2 L 260/23.GI). ...

aus meiner Sicht war es ja klar das die Forderung abgewiesen wird.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883367
Datum21.05.2023 17:35   1860 x gelesen
Moin,
das Thema hatten wir schon auf einer anderen Plattform.

Als Verantwortlicher würde ich mir folgende fragen stellen:

1. Wie deppert kann man sein, dass aus Sicht der Feuerwehr so zu dokumentieren, dass man in der Verwaltung darauf kommen könnte, dass da ein Kostenbescheid erstellt wird.
2. Wie deppert muss man in der Verwaltung sein, dass man für diese "Dienstleistung" einen Kostenbescheid auf den Weg bringt?
3. Wie oberdeppert muss man im Rechtsamt sein, dass überhaupt vor Gericht gehen zu lassen.

Da fällt mir nicht mehr viel ein.

Gruß

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW883369
Datum21.05.2023 19:381659 x gelesen
Geschrieben von Martin D.
Da fällt mir nicht mehr viel ein.


Wort!

Ich denke im Rathaus wird man von einem normalen Vorgang sprechen und das man jetzt ja endlich Rechtssicherheit hat.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken883371
Datum22.05.2023 06:471410 x gelesen
Vielleicht hatte sich ja in einem ähnlichen Fall ein Kfz - Notdienst beschwert, dessen Mitarbeiter als Mitglied der FF einen Arbeit verrichtet hat, die sein Arbeitgeber ansonsten gegen Entgelt durchführt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP883372
Datum22.05.2023 08:541199 x gelesen
Sie durfte von einer unentgeltlichen Hilfeleistung ausgehen, da sie die Feuerwehr weder selbst angefordert hatte ihren Reifen zu wechseln, noch von der Feuerwehr vor Ort auf eine Gebührenpflicht hingewiesen wurde.Da wird im Volltext interessant, inwiefern der Hinweis auf die Gebührenpflicht für die spätere Forderung relevant sein soll. So einfach, wie es da steht, wäre ja die Gebühren bzw. Kostenersatzpflicht für 90% der Einsätze hinfällig.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW883376
Datum22.05.2023 09:181205 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Vielleicht hatte

Wilde These
GF erkennt die "Notlage", entscheidet sich zum helfen und in guter Absicht weil seine Einheit jetzt tätig wird setzt der die Lts über die Tätigkeit in Kenntnis, diese legt einen TH an setzt das LF in Status 4?

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883379
Datum22.05.2023 10:421146 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.GF erkennt die "Notlage", entscheidet sich zum helfen und in guter Absicht weil seine Einheit jetzt tätig wird setzt der die Lts über die Tätigkeit in Kenntnis, diese legt einen TH an setzt das LF in Status 4?

Und selbst wenn es so ist, wird doch sicherlich am Ende des Einsatzes der Einsatzleiter (in dem Fall doch dann wohl unstrittigerweise der GF des Fahrzeuges) seinen Bericht fertig ausfüllen (betreffend genauen Einsatzablaufes, eingesetzten Materials, Daten der/des Geschädigten usw.) und sollte spätestens dann vermerken, dass man "freiwillig" geholfen hat ohne direkte Anforderung.

Für diesen Einsatz eine Rechnung zu schicken, nachdem die gute Frau wohl schon auf den ADAC gewartet hat, fällt schon unter "Abzocke". Strenggenommen hätte die Feuerwehr gar nicht helfen dürfen, da diese Hilfeleistung problemlos von einem Unternehmen geleistet werden kann, man quasi also in Konkurrenz zu freien Unternehmen gegangen ist. Dass eine Verwaltung dann für sowas noch eine Kostenforderung raushaut, wundert mich schon etwas.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883382
Datum22.05.2023 13:55933 x gelesen
Thomas,

es war, so zumindest in den div. Artikeln zu lesen, dass die Dame schon auf den ADAC gewartet hat.

Und ich bin ehrlich, ich hätte vermutlich nicht mal die Daten der Fahrerin aufgenommen, wenn meine Jungs und Mädels da fix helfen wollen.

Wie gesagt: Ich verstehe weder den Einsatzbericht, noch die Abrechnung und weder den Schritt vors Gericht. Oder um unseren ehemaligen Wehrführer zu zitieren: Da packe ich mir an Kopp... da bin ich Fassungslos.

Gruß

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken883384
Datum22.05.2023 14:41891 x gelesen
Und genau da liegt ja das Dilemma. Auf der einen Seite wird, meiner Meinung nach auch oft zu Recht, darauf hingewiesen, dass die FF nicht die Aufgaben anderer Organsiationen oder Firmen übernehmen soll (Ölspurbeseitigung etc.), zum andern möchte man natürlich, gerade wenn man ausgerückt ist, auch irgendwie mit einem 'Erfolgserlebnis' nach hause fahren.

Wenn ich mir vorstelle, dass einer meiner Mitarbeiter, während sich die Arbeit stapelt, durch den Piepser zu einem Einsatz alarmiert wird, und dann hinterher sagt: 'Wir haben dann mal einer Frau beim Reifenwechseln geholfen', dann würde ich das schon kritisch sehen.
Und wenn man das alles in eine Verordnung gießen muss, damit es rechtssicher wird, dann gibt es halt immer auch so Härtefälle.

Vielleicht könnte man es etwas lapidar so zusammenfassen: Wenn beim Ersteintreffen noch die Zeit ist um eine Kostenpflicht zu informieren, dann ist diese auch gerechtfertigt.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz883385
Datum22.05.2023 15:55757 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Neumann T.Und genau da liegt ja das Dilemma. Auf der einen Seite wird, meiner Meinung nach auch oft zu Recht, darauf hingewiesen, dass die FF nicht die Aufgaben anderer Organsiationen oder Firmen übernehmen soll (Ölspurbeseitigung etc.), zum andern möchte man natürlich, gerade wenn man ausgerückt ist, auch irgendwie mit einem 'Erfolgserlebnis' nach hause fahren.

Zumindest in einigen Bundesländern ist die Feuerwehr noch nicht mal für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen über der Straße zuständig, das war ja hier der eigentliche Alarmierungsgrund. In RLP z.B. ist die Feuerwehr da nur zuständig, wenn dadurch eine direkte Gefahr besteht, z.B. also jemand unter dem Baum eingeklemmt ist. Ansonsten ist das eigentlich ein Fall für den Straßenbaulastträger. Wie das in Hessen geregelt ist, weiß ich nicht, wobei 6 Fahrzeuge und 17 Feuerwehrkräfte für einen Baum schon recht viel sind. Dass auch in RLP meist in der Praxis die Bäume durch die Feuerwehr entfernt werden und damit der Einsatz nach 10 Minuten zu Ende ist, anstelle stundenlang auf den Bautrupp des Straßenbaulastträgers zu warten, steht dann nochmal auf einem anderen Blatt.

Geschrieben von Neumann T.Wenn ich mir vorstelle, dass einer meiner Mitarbeiter, während sich die Arbeit stapelt, durch den Piepser zu einem Einsatz alarmiert wird, und dann hinterher sagt: 'Wir haben dann mal einer Frau beim Reifenwechseln geholfen', dann würde ich das schon kritisch sehen.

Alternativ: "Wir haben da einen Baum weggesägt, den wir eigentlich nicht wegsägen müssten und der einfach so da rum lag." Oder auch, wenn man streng nach Vorschrift vorgeht: "Wir wurden zu einem umgestürzten Baum alarmiert, haben die Einsatzstelle abgesichert und dann 2 Stunden auf die Übernahme der Einsatzstelle durch den Straßenbaulastträger gewartet". Beides genauso blöd für den Arbeitgeber. Könnte aber ja auch sein, dass genügend Einsatzkräfte gerade frei hatten und gar keiner von der Arbeit wegging.

Gruß,
Michael

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 883387
Datum22.05.2023 15:59738 x gelesen
Moin Thomas,

Geschrieben von Neumann T.

Wenn ich mir vorstelle, dass einer meiner Mitarbeiter, während sich die Arbeit stapelt, durch den Piepser zu einem Einsatz alarmiert wird

Wenn mein Mitarbeiter die Baustelle für einen umgestürzten Baum verlässt (Wir reden jetzt nicht vom Sturm Trude) verlässt, hätten wir vermutlich in der Folge eh ein Gespräche....... anderes Thema.

Gruß

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern883388
Datum22.05.2023 16:08736 x gelesen
Hallo Thomas,

was schreibe ich immer???
Ist es unsere Aufgabe???
Um mit den Worten von Martin zu ergänzen,
Wie komplett Oberdeppert muß ich sein, daß ich den Samariter im roten Auto mime
und das dann auch noch in Schriftform an die Verwaltung weitergebe...????
Aber gut, ich war nicht dabei und ich hätte es nicht gemacht.
Also weder den Reifen, noch den Zettel.

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg883389
Datum22.05.2023 16:22736 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Markus G.Wie komplett Oberdeppert muß ich sein, daß ich den Samariter im roten Auto mime
warum soll die Feuerwehr nicht helfen?

Wenn der Aufwand ( Zeit + Material ) überschaubar ist - so was verbucht man dann unter Öffentlichkeitsarbeit.

Das aber natürlich nur wenn für so was nicht extra alarmiert wird!

also z.B. wenn man zufällig vorbei kommt. (während einer Übung, bei einer Fahrt, usw. )

Dass danach keine Rechnung geschrieben wird ist doch klar.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 883390
Datum22.05.2023 16:49715 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.also z.B. wenn man zufällig vorbei kommt. (während einer Übung, bei einer Fahrt, usw. )

Genau! Haben wir z.B. auch schon mal während einer THL-Übung gemacht. Das Übungsobjekt war halt der Kleinlaster direkt auf der Straße neben dem Gerätehaus und nicht der Schrottwagen auf unserem Gelände.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen883392
Datum22.05.2023 16:52731 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin D.Wenn mein Mitarbeiter die Baustelle für einen umgestürzten Baum verlässt (Wir reden jetzt nicht vom Sturm Trude) verlässt, hätten wir vermutlich in der Folge eh ein Gespräche....... anderes Thema.

Na ja, steng genommen geht es dich als Arbeitgeber (zumindest wenn Du in Hessen wärest) erst mal gar nichts an, aus welchem Einsatzgrund der Feuerwehrangehörge den Arbeitsplatz verlässt (wenn die Feuerwehr klug ist, bescheinigt sie auch nur den Einsatz ohne nähere Angabe). Zumindest für Hessen unterscheidet das Gesetz nicht zwischen "wichtigen" und "weniger wichtigen" Einsätzen. Der Freistellungsanspruch gilt grundsätzlich, neben Einsätzen auch für Übungen ...

Dass die Realität etwas anders aussieht, ist mir nach 26 Jahren in Leitungsfunktion natürlich auch klar (auch ich renne nicht zu einem Einsatz, wenn ich demnächst zum Flughafen für eine Dienstreise muss).

... aber formal wärest Du im Unrecht.

Gruß
Gerhard

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern883393
Datum22.05.2023 17:40773 x gelesen
Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen M.warum soll die Feuerwehr nicht helfen?
Weil es nicht unsere Aufgabe ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Alles schon erlebt.
Danach war ne Delle im Auto, die zwar schon komplett gerostet hat
und somit nachgewiesen werden konnte, daß wir nicht Schuld waren.
Trotzdem gerenne, galama usw.
Als kleinstes Beispiel.... ;-)
Ergo, lasst es.
Die Zeiten mit dem Dankeschön oder einen Kuchen auf die Wache zu bekommen, sind leider vorbei.
Das Anspruchsdenken ist mitlerweile so abartig hoch, daß ich pers. hierzu wahrscheinlich eine verquerte Sichtweise habe.
Öffentlicheitsarbeit mache ich wahnsinnig gerne, aber da wo es passt.
Wenn eine gleichberechtigte Frau den eigenen Reifen nicht wechseln kann, sollte sie mit den Öffis fahren,
Oder wie hier, auf den ADAC warten.
Allerdings stelle ich mir immr noch die Frage, warum es für das Wechseln eines Reifens einen Dienstleisters bedarf.....
;-)))

my 2 Cent

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP883398
Datum22.05.2023 22:09735 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.zum andern möchte man natürlich, gerade wenn man ausgerückt ist, auch irgendwie mit einem 'Erfolgserlebnis' nach hause fahren.Das kann natürlich, wenn man mit 6 Fahrzeugen einen umgestürzten Baum suchen fährt, eh schon etwas schwierig werden mit dem "Erfolgserlebnis" ;-)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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 21.05.2023 16:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
 21.05.2023 17:35 Mart7in 7D., Dinslaken
 21.05.2023 19:38 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.05.2023 06:47 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 22.05.2023 09:18 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 22.05.2023 10:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 22.05.2023 13:55 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.05.2023 14:41 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 22.05.2023 15:55 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 22.05.2023 15:59 Mart7in 7D., Dinslaken
 22.05.2023 16:52 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 22.05.2023 16:08 Mark7us 7G., Kochel am See
 22.05.2023 16:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.05.2023 16:49 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 22.05.2023 17:40 Mark7us 7G., Kochel am See
 22.05.2023 22:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.05.2023 08:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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