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ThemaJunge aus Kinderfeuerwehr Neustadt geschmissen: Jetzt äußert sich die Feuerwehr5 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg883479
Datum28.05.2023 12:413578 x gelesen
hallo,

Neustadt: Junge (8) wegen Fehlzeiten aus der Kinderfeuerwehr geworfen

Ungewöhnlicher Rausschmiss: Die Feuerwehr Neustadt hat einen achtjährigen Jungen aus der Kinderfeuerwehr geworfen. Grund seien dessen hohe Fehlzeiten. Die Kündigung kam per Einschreiben und löste Ärger und Enttäuschung aus.
...
Neustadt. Bo ist traurig. Der achtjährige Junge ist aus der Minigruppe der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt geworfen worden. Dorthin ist er gerne gegangen, seitdem ihn seine Mutter im Sommer 2021 bei der Kinderfeuerwehr angemeldet hatte. Bo hat die Prüfungen Kinderflamme 1 und 2, einen Leistungsnachweis für die Kinderfeuerwehren, absolviert. Das sei, so betont es seine Mutter Nina Janner, ohne Teilnahme an den Übungen nicht möglich gewesen. Sie will den Rauswurf ihres Sohnes nicht einfach so hinnehmen. Er ist traurig und versteht nicht, warum er nicht mehr zur Feuerwehr darf, sagt die Mutter. ...

und:

Junge aus Kinderfeuerwehr Neustadt geschmissen: Jetzt äußert sich die Feuerwehr

Nach der Kündigung eines achtjährigen Jungen wegen zu vieler Fehlstunden in der Kinderfeuerwehr gibt es heftige Reaktionen. Wehrführer Alexander Wengelewski erklärt den üblichen Ablauf.
...
Neustadt. Der Eintritt und der Austritt ist freiwillig, dazwischen liegt die Pflicht, lautet ein Grundsatz der freiwilligen Feuerwehren. Das gilt auch für die Jugendfeuerwehr und die Kinderabteilung, die sogenannte Kinderfeuerwehr, erläutert der Neustädter Stadtwehrführer Alexander Wengelewski. Der Wehrvorstand hatte dem achtjährigen Bo aus Neustadt die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr gekündigt, weil der Junge nicht oft genug an den Treffen der Gruppe teilgenommen habe. ...


Na ja, Pflicht in der Jugendfeuerwehr :-()

aber trotzdem: eine regelmässige Teilnahme wird schon erwartet. Das dürfte in (fast) jedem Verein der Jugendarbeit macht so sein.

Im Fussballverein fliegt man auch aus der Mannschaft wenn man beim Training zu oft fehlt.

Man muss auch die "Innenwirkung" beachten. Wenn ein einer Gruppe von Kindern / Jugendlichen einige oft fehlen fragen sich die Anderen schon warum ausgerechnet sie dann auch noch bei der Stange bleiben soll.

Das Hinwirken auf regelmässige Teilnahme ist da eine wichtige sinnvolle pädagogische Massnahme. Und da gehört auch das Setzen von Grenzen und die Einhaltung dieser Grenzen dazu.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW883480
Datum28.05.2023 12:562008 x gelesen
Davon ausgehend das der Rausschmiss nicht unangekündigt kam;
Offensichtlich eine sehr wichtige Lektion fürs Leben die Dank Mama wohl ins leere läuft.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883482
Datum28.05.2023 20:461707 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

eine regelmässige Teilnahme wird schon erwartet.

Das sehen auch i.d.R. die Satzungen bzw. Jugendordnungen der Jugendfeuerwehren so vor; und ein fortgesetzter Verstoß gegen diesen Passus sehen i.d.R. auch die Beendigung der Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr vor.
Klar, das Kind und seine Eltern sind vor dem Ausschluß zu hören, können ihre Gründe wegens des Vorbleibens vorbringen, man kann auch an einer Lösung des Problemes arbeiten. Aber in Endeffekt muß man einen Schlußstrich ziehen.
Nicht wenige Kinder- bzw. Jugendgruppen der Jugendfeuerwehren -zeitweise auch unsere JF- haben Wartelisten und da wäre es unfaie, dass eine "Karteileiche" einen Platz besetzt und dadurch anderen Interessierten diesen Platz wegnimmt.


Das dürfte in (fast) jedem Verein der Jugendarbeit macht so sein.

Soll in beispielsweise in einigen Sportvereinen gnadenlos gehandhabt werden.


Das Hinwirken auf regelmässige Teilnahme ist da eine wichtige sinnvolle pädagogische Massnahme. Und da gehört auch das Setzen von Grenzen und die Einhaltung dieser Grenzen dazu.

Das u.a. auch.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg883483
Datum28.05.2023 21:33   1715 x gelesen
Also mir fehlen hier zu viele Information um es bewerten wollen.

Zum Beispiel Informationen über Gespräche mit Eltern/ Kind warum es nicht mehr kommt.
Gibt ja genug gute Gründe warum ein Kind eine Zeit nicht kommen kann oder nur sporadisch kommt.

Auch fehlen sämtliche Zeitangabe außer dass das Kind im Sommer 21 angefangen hat.
Wie oft hat es über welchen Zeitraum gefehlt usw. Wurde es entschuldigt oder einfach nicht gekommen.

Hier die gleiche Gesetzespflicht wie bei Aktiven anzusetzen finde ich sehr grenzwertig, wir reden hier von Kindern. Regelmäßig sollte eine Teilnahme natürlich sein, aber die Argumentation finde ich hier schwierig.

Spannend wäre auch die Frag ob die Wehr auch Einsatzkräfte die mal aus privaten, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen eine Zeitlang nicht kommen könne rausschmeißt.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg883484
Datum29.05.2023 07:161655 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Tobias H.

Zum Beispiel Informationen über Gespräche mit Eltern/ Kind warum es nicht mehr kommt.

Da finde auch ich wichtig warum ein Kind nicht mehr bzw. sehr selten kommt zu ergründen. Hat es evtl. Probleme mit den Betreuern oder einem bestimmtem Betreuer ? Mit anderen bzw. einen einzelnen Gruppenmitglied ? Mit der Dienstgestaltung uvm. ?
Da könnte man ggf. entgegensteuern.

Wie oft hat es über welchen Zeitraum gefehlt usw. Wurde es entschuldigt oder einfach nicht gekommen.

Das müßte dokumentiert sein ( zumindest in unserer JF seit Anfang an ).


Regelmäßig sollte eine Teilnahme natürlich sein,

Auf jeden Fall, wir machen ja nicht "freie/offene Jugendarbeit" ?


Spannend wäre auch die Frag ob die Wehr auch Einsatzkräfte die mal aus privaten, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen eine Zeitlang nicht kommen könne rausschmeißt.

In BaWü ( anderswo auch ? ) kann man gem. "FwG", § 14, Abs. 3 FW-Angehörige auf Antrag aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen vorübergehend von den Dienstpflichten befreien.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 28.05.2023 12:41 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.05.2023 12:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.05.2023 20:46 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.05.2023 21:33 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 29.05.2023 07:16 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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