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Thema | Junge aus Kinderfeuerwehr Neustadt geschmissen: Jetzt äußert sich die Feuerwehr | 5 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883479 | |||
Datum | 28.05.2023 12:41 | 3704 x gelesen | |||
hallo, Neustadt: Junge (8) wegen Fehlzeiten aus der Kinderfeuerwehr geworfen Ungewöhnlicher Rausschmiss: Die Feuerwehr Neustadt hat einen achtjährigen Jungen aus der Kinderfeuerwehr geworfen. Grund seien dessen hohe Fehlzeiten. Die Kündigung kam per Einschreiben und löste Ärger und Enttäuschung aus. und: Junge aus Kinderfeuerwehr Neustadt geschmissen: Jetzt äußert sich die Feuerwehr Nach der Kündigung eines achtjährigen Jungen wegen zu vieler Fehlstunden in der Kinderfeuerwehr gibt es heftige Reaktionen. Wehrführer Alexander Wengelewski erklärt den üblichen Ablauf. Na ja, Pflicht in der Jugendfeuerwehr :-() aber trotzdem: eine regelmässige Teilnahme wird schon erwartet. Das dürfte in (fast) jedem Verein der Jugendarbeit macht so sein. Im Fussballverein fliegt man auch aus der Mannschaft wenn man beim Training zu oft fehlt. Man muss auch die "Innenwirkung" beachten. Wenn ein einer Gruppe von Kindern / Jugendlichen einige oft fehlen fragen sich die Anderen schon warum ausgerechnet sie dann auch noch bei der Stange bleiben soll. Das Hinwirken auf regelmässige Teilnahme ist da eine wichtige sinnvolle pädagogische Massnahme. Und da gehört auch das Setzen von Grenzen und die Einhaltung dieser Grenzen dazu. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 883480 | |||
Datum | 28.05.2023 12:56 | 2074 x gelesen | |||
Davon ausgehend das der Rausschmiss nicht unangekündigt kam; Offensichtlich eine sehr wichtige Lektion fürs Leben die Dank Mama wohl ins leere läuft. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 883482 | |||
Datum | 28.05.2023 20:46 | 1769 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. eine regelmässige Teilnahme wird schon erwartet. Das sehen auch i.d.R. die Satzungen bzw. Jugendordnungen der Jugendfeuerwehren so vor; und ein fortgesetzter Verstoß gegen diesen Passus sehen i.d.R. auch die Beendigung der Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr vor. Klar, das Kind und seine Eltern sind vor dem Ausschluß zu hören, können ihre Gründe wegens des Vorbleibens vorbringen, man kann auch an einer Lösung des Problemes arbeiten. Aber in Endeffekt muß man einen Schlußstrich ziehen. Nicht wenige Kinder- bzw. Jugendgruppen der Jugendfeuerwehren -zeitweise auch unsere JF- haben Wartelisten und da wäre es unfaie, dass eine "Karteileiche" einen Platz besetzt und dadurch anderen Interessierten diesen Platz wegnimmt. Das dürfte in (fast) jedem Verein der Jugendarbeit macht so sein. Soll in beispielsweise in einigen Sportvereinen gnadenlos gehandhabt werden. Das Hinwirken auf regelmässige Teilnahme ist da eine wichtige sinnvolle pädagogische Massnahme. Und da gehört auch das Setzen von Grenzen und die Einhaltung dieser Grenzen dazu. Das u.a. auch. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 883483 | |||
Datum | 28.05.2023 21:33 ![]() | 1786 x gelesen | |||
Also mir fehlen hier zu viele Information um es bewerten wollen. Zum Beispiel Informationen über Gespräche mit Eltern/ Kind warum es nicht mehr kommt. Gibt ja genug gute Gründe warum ein Kind eine Zeit nicht kommen kann oder nur sporadisch kommt. Auch fehlen sämtliche Zeitangabe außer dass das Kind im Sommer 21 angefangen hat. Wie oft hat es über welchen Zeitraum gefehlt usw. Wurde es entschuldigt oder einfach nicht gekommen. Hier die gleiche Gesetzespflicht wie bei Aktiven anzusetzen finde ich sehr grenzwertig, wir reden hier von Kindern. Regelmäßig sollte eine Teilnahme natürlich sein, aber die Argumentation finde ich hier schwierig. Spannend wäre auch die Frag ob die Wehr auch Einsatzkräfte die mal aus privaten, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen eine Zeitlang nicht kommen könne rausschmeißt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 883484 | |||
Datum | 29.05.2023 07:16 | 1724 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Tobias H. Zum Beispiel Informationen über Gespräche mit Eltern/ Kind warum es nicht mehr kommt. Da finde auch ich wichtig warum ein Kind nicht mehr bzw. sehr selten kommt zu ergründen. Hat es evtl. Probleme mit den Betreuern oder einem bestimmtem Betreuer ? Mit anderen bzw. einen einzelnen Gruppenmitglied ? Mit der Dienstgestaltung uvm. ? Da könnte man ggf. entgegensteuern. Wie oft hat es über welchen Zeitraum gefehlt usw. Wurde es entschuldigt oder einfach nicht gekommen. Das müßte dokumentiert sein ( zumindest in unserer JF seit Anfang an ). Regelmäßig sollte eine Teilnahme natürlich sein, Auf jeden Fall, wir machen ja nicht "freie/offene Jugendarbeit" ? Spannend wäre auch die Frag ob die Wehr auch Einsatzkräfte die mal aus privaten, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen eine Zeitlang nicht kommen könne rausschmeißt. In BaWü ( anderswo auch ? ) kann man gem. "FwG", § 14, Abs. 3 FW-Angehörige auf Antrag aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen vorübergehend von den Dienstpflichten befreien. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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