Thema | Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V.: LFV-Präsident tritt zurück | 5 Beträge |
Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883885 |
Datum | 27.06.2023 20:19 | 3171 x gelesen |
hallo,
oha:
LFV-Präsident tritt zurück
Der mit großer Mehrheit am 1. April 2023 in Leipzig neugewählte Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. Georg Seitz ist überraschend zurückgetreten. In seiner Begründung heißt es u.a.: Die Entwicklung meines mittelständischen Unternehmens in Bad Düben hat sehr an Dynamik zugelegt, was zum Zeitpunkt der Wahl nicht vorhersehbar war. Damit verknüpfen sich viele zusätzliche Verpflichtungen, da wir ein weltweites Kundennetz betreuen. Hinzu kamen verbandsinterne Konflikte, die nach offensichtlicher Klärung immer wieder neu diskutiert wurden. Das hat viel Zeit und Kraft gekostet, so dass ich mich im Interesse der Firma, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Rücktritt gedrängt sehe. Mein Herz schlägt weiterhin für das Ehrenamt in der Feuerwehr. Ich möchte mich bei den Kameradinnen und Kameraden bedanken, die mich auf diesem leider nur sehr kurzen Weg an der Spitze des LFV Sachsen e.V. engagiert unterstützt und begleitet haben. Ich wünsche dem sächsischen Landesfeuerwehrverband viel Erfolg auf dem Weg in die Zukunft, mit ihren großen Herausforderungen und Veränderungen. Der Schutz der Bevölkerung bleibt die wichtigste Aufgabe!
...
LFV-Präsidium erklärt:
Das Präsidium hat sich gestern zur Präsidiumssitzung getroffen. Als erstes ist festzuhalten, dass das Präsidium sowie die Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. handlungs- und arbeitsfähig sind und dies auch weiterhin bleiben.
Wir als Präsidium möchten weiterhin positiv in die zukünftige Verbandsarbeit sehen und werden gemeinsam mit viel Öffentlichkeitsarbeit, Ehrlichkeit und Vertrauen die Geschicke im Sinne der Feuerwehrfamilie im Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. leiten und mit Leben füllen.
Nach dem Rücktritt des Präsidenten wird der Landesfeuerwehrverband satzungsgemäß durch den Ständigen Vertreter Kamerad Gunnar Ullmann und die zwei Vizepräsidenten Kamerad David Zühlke und Kamerad Gert Schöbel sowie Landesjugendfeuerwehrwart Kamerad Frank Pfeiffer in würdiger Form vertreten.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V.
Dazu ein Zeitungsartikel den der LFV auf Facebook veröffentlicht hat:
[klick]
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 883897 |
Datum | 28.06.2023 18:03 | 1639 x gelesen |
Als Sachse: Puhhh - macht es nicht einfacher für unsere Lobby zu arbeiten.  Beitrag bewerten
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 883932 |
Datum | 04.07.2023 08:30 | 939 x gelesen |
Was hat es denn immer mit diesen Beförderungen auf sich, vor allem im freiwilligen Bereich. Wenn ich google, dann scheint es so, dass in Sachsen Funktionen und Dienstgrade verbunden sind. Ein Oberbrandinspektor ist also stellv. Kreisbrandmeister. Wer nicht stellv. Kreisbrandmeister ist, kann nicht Oberbrandinspektor werden, oder?
Wer spricht dann solche Beförderungen überhaupt aus?
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 883944 |
Datum | 04.07.2023 13:55 | 1000 x gelesen |
Geschrieben von Matthias K.Wenn ich google, dann scheint es so, dass in Sachsen Funktionen und Dienstgrade verbunden sind. Ein Oberbrandinspektor ist also stellv. Kreisbrandmeister. Wer nicht stellv. Kreisbrandmeister ist, kann nicht Oberbrandinspektor werden, oder? '
Richtig. So steht es in § 6 Abs 1 Sächsische Feuerwehrverordnung.
Zur Erreichung des nächsthöheren Dienstgrades in der Freiwilligen Feuerwehr sind nachfolgende Kriterien zu erfüllen:
1. die erfolgreiche Teilnahme an den erforderlichen Aus- und Fortbildungslehrgängen,
2. der nicht nur vorübergehende Einsatz in einer dem vorgesehenen Dienstgrad zugeordneten Funktion und
3. die Ableistung der vorgeschriebenen Mindestanzahl von Dienstjahren im aktiven Dienst.
Die konkreten Voraussetzungen, die für den jeweiligen nächsthöheren Dienstgrad erfüllt werden müssen, ergeben sich aus Anlage 2.
Und weiter ist da auch geregelt:
Geschrieben von Matthias K.Wer spricht dann solche Beförderungen überhaupt aus? '
Nämlich in §6 Abs 2 SächsFVO:
Der nächsthöhere Dienstgrad wird dem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom Bürgermeister verliehen. Der Gemeindewehrleiter kann dem Bürgermeister Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vorschlagen, die die Voraussetzungen für den nächsthöheren Dienstgrad erfüllen.  Beitrag bewerten
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 884028 |
Datum | 11.07.2023 13:59 | 714 x gelesen |
Gut, die sächsische Feuerwehrverordnung ist "nur" eine Richtlinie des Innenministeriums, aber für den Bürgermeister wäre sie bindend.
Mit dem Aussprechen der Beförderung hat der Bürgermeister gegen eine Verordnung verstoßen und kann dafür eigentlich disziplinarisch belangt werden.
Warum macht der sowas? Versteh ich nicht.
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