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Thema | Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886143 | |||
Datum | 16.12.2023 13:02 | 1882 x gelesen | |||
Aktuell für RLP: -> Volksfreund " Mehr Geld für ehrenamtliche Feuerwehr ": [...] und: -> rlp.de " Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige erhöht " [...] Wie sieht es in anderen Bundesländern aus ? Für BaWü kennte ich eine " Mustersatzung des LFV " ohne Betragsvorschläge, diese sollen in einer örtliches Satzung geregelt werden; ( " Hier " beispielsweise die aktuelle Feuerwehr-Entschädigungssatzung FwES für unsere FF). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886144 | |||
Datum | 16.12.2023 13:34 | 1090 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Aktuell für RLP:"Aktuell" heißt für RLP-Verhältnisse übrigens: Die 2x6 % wurden schon im Juli angekündigt. Die 20%, die zwischendurch dann noch aufgeschlagen werden, haben die meisten Kommunen in ihren Haushaltsaufstellungsverfahren (oder auch erst danach) überrascht. Und wenns dumm läuft wird den Verbandsgemeinderäten vorm Haushaltsbeschluss gesagt "Wir mussten nochmal draufrechnen, weil die Feuerwehr teurer wird". In den Beträgen schön für die Feuerwehrfunktionsträger, aber leider auch mal wieder ein Musterbeispiel für die Zusammenarbeit Land-Kommunen in RLP. Der Unterschied Jugendwart - Wehrführer (oder Gerätewart) ist für meinen Geschmack aber immer noch viel zu hoch. Wenn der MdI schon so großzügig mit dem Geld anderer Ebenen umgeht, hätte man diese Stelle auch mal anpacken sollen. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886149 | |||
Datum | 16.12.2023 17:51 | 985 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian K. Wenn der MdI schon so großzügig mit dem Geld anderer Ebenen umgeht Ist doch genau das gleiche wie an vielen anderen Stellen auch: Bund oder Land bürdet den Kreisen, Verbandsgemeinden und Gemeinden Aufgaben auf, bezahlt aber nichts oder viel zu wenig dafür. Da hat man es ja als Land ganz leicht zu sagen, wir erhöhen die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige oder wie vor einigen Monaten angekündigt, die der Bürgermeister, wenn das letztendlich dann die Verbandsgemeinden und Gemeinden aus ihren sowieso schon leeren Kassen bezahlen müssen. In RLP müssen die kleinen, auf dem Papier noch selbständigen Gemeinden reihenweise die Gewerbesteuer und Grundsteuer bis ins unermessliche erhöhen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Hauptgründe für die Misere sind die immer teureren Pflichtaufgaben, die man den Gemeinden von oben runter aufdrückt, dafür aber keine oder nur minimale Kosten übernimmt. Beispiel aus unserem Ort: Wir bezahlen von unseren Einnahmen Kreis- und Verbandsgemeindeumlage und haben mit einigen Nachbarorten zusammen einen kommunalen Kindergarten zu finanzieren. Damit sind wir dann schon in den roten Zahlen, selbst wenn wir sonst keinen Cent ausgeben. Da wundert sich dann auch niemand mehr, dass keiner mehr Lust hat, als Gemeinderat oder Ortsbürgermeister zu kandidieren oder dass die alle ihre Ämter niederlegen, weil die einzige Lösung des Landes die Anweisung ist, die Grund- oder Gewerbesteuer zu verdoppeln oder zu verdrei- oder vervierfachen. Dann stellt man sich aber seitens des Landes hin und verkündet, man erhöhe die Aufwandsentschädigungen. um das Ehrenamt attraktiver zu machen. Zum Glück sieht's bei den Feuerwehren nicht ganz so düster aus, die sind ja in RLP eine Ebene höher, auf Verbandsgemeindeebene, angesiedelt. Da ist meist noch ein wenig leichteres Wirtschaften möglich. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 886156 | |||
Datum | 17.12.2023 13:09 | 782 x gelesen | |||
Hallo, die Gemeinden können das zahlen, müssen aber nicht, es ist ja nur eine Obergrenze. Außerdem sind die dann Nahe an der Steuerpflicht, da ja auch pauschal schon für die Anwesenheit bei Einsätzen gezahlt wird. Heinrich | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886157 | |||
Datum | 17.12.2023 13:32 | 818 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich B. die Gemeinden können das zahlen, müssen aber nicht, es ist ja nur eine Obergrenze. Klares "kommt drauf an". Zum einen setzt in RLP die Entschädigungsverordnung einen Bereich fest. Bewegte man sich also bisher an den unteren Grenzen, so bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als anzuheben. Desweiteren sind meist die von den Gemeinden festgesetzten Beträge an die Entschädigungsverordnung geknüpft, um eine andauernde Satzungsänderung bei jeder kleinen prozentualen Änderung der Beträge der Entschädigungsverordnung zu vermeiden. Zuletzt gibt es dann auch noch feste Aufwandsentschädigungen (z.B. für Jugendwarte) wo jeder Gemeinde eigentlich nur bleibt, die Landesvorgaben 1:1 weiterzugeben. Ob, wem unter welchen Voraussetzungen was für die Anwesenheit bei Einsätzen gezahlt wird, hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun. Gruß, Michael | |||||
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