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ThemaAufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg886143
Datum16.12.2023 13:021882 x gelesen
Innenminister: Mehr Geld für ehrenamtliche Feuerwehr

Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr bekommen höhere Entschädigungen. Rückwirkend zum Januar 2023 erhalten sie sechs Prozent höhere Sätze, mit Beginn des neuen Jahres gibt es dann noch einmal sechs Prozent mehr, wie der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) am Freitag in Mainz mitteilte.

Volksfreund

Guten Tag

Aktuell für RLP:


-> Volksfreund " Mehr Geld für ehrenamtliche Feuerwehr ":


[...]
Bei Wehrführern beispielsweise lag bisher der maximale Entschädigungssatz im Monat bei 157 Euro, von nächstem Jahr an sind es bis zu 209 Euro. Wehrleiter von Verbandsgemeinden erhielten bisher im Monat zwischen 196 und 509 Euro sowie 8 Euro pro Feuerwehreinheit innerhalb der Verbandsgemeinde. 2024 steigt der Entschädigungssatz auf 220 bis 572 Euro - sowie auf 10 Euro pro Feuerwehreinheit.
[...]


und:

-> rlp.de " Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige erhöht "

[...]
Um den Anforderungen dieser wichtigen Tätigkeit gerecht zu werden, erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine Anhebung der Entschädigungssätze um sechs Prozent. Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2024 eine weitere Erhöhung um weitere sechs Prozent umgesetzt. Insbesondere spezifische Positionen wie Wehrführerinnen und -führer sowie ehrenamtliche Gerätewartinnen und -warte profitieren von einer zusätzlichen Erhöhung ihrer Entschädigungssätze um weitere 20 Prozent.
[...]



Wie sieht es in anderen Bundesländern aus ?

Für BaWü kennte ich eine " Mustersatzung des LFV " ohne Betragsvorschläge, diese sollen in einer örtliches Satzung geregelt werden; (
" Hier " beispielsweise die aktuelle Feuerwehr-Entschädigungssatzung FwES für unsere FF).


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP886144
Datum16.12.2023 13:341090 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Aktuell für RLP:"Aktuell" heißt für RLP-Verhältnisse übrigens: Die 2x6 % wurden schon im Juli angekündigt. Die 20%, die zwischendurch dann noch aufgeschlagen werden, haben die meisten Kommunen in ihren Haushaltsaufstellungsverfahren (oder auch erst danach) überrascht. Und wenns dumm läuft wird den Verbandsgemeinderäten vorm Haushaltsbeschluss gesagt "Wir mussten nochmal draufrechnen, weil die Feuerwehr teurer wird".
In den Beträgen schön für die Feuerwehrfunktionsträger, aber leider auch mal wieder ein Musterbeispiel für die Zusammenarbeit Land-Kommunen in RLP.
Der Unterschied Jugendwart - Wehrführer (oder Gerätewart) ist für meinen Geschmack aber immer noch viel zu hoch. Wenn der MdI schon so großzügig mit dem Geld anderer Ebenen umgeht, hätte man diese Stelle auch mal anpacken sollen.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz886149
Datum16.12.2023 17:51985 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Wenn der MdI schon so großzügig mit dem Geld anderer Ebenen umgeht

Ist doch genau das gleiche wie an vielen anderen Stellen auch:
Bund oder Land bürdet den Kreisen, Verbandsgemeinden und Gemeinden Aufgaben auf, bezahlt aber nichts oder viel zu wenig dafür. Da hat man es ja als Land ganz leicht zu sagen, wir erhöhen die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige oder wie vor einigen Monaten angekündigt, die der Bürgermeister, wenn das letztendlich dann die Verbandsgemeinden und Gemeinden aus ihren sowieso schon leeren Kassen bezahlen müssen. In RLP müssen die kleinen, auf dem Papier noch selbständigen Gemeinden reihenweise die Gewerbesteuer und Grundsteuer bis ins unermessliche erhöhen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Hauptgründe für die Misere sind die immer teureren Pflichtaufgaben, die man den Gemeinden von oben runter aufdrückt, dafür aber keine oder nur minimale Kosten übernimmt.
Beispiel aus unserem Ort: Wir bezahlen von unseren Einnahmen Kreis- und Verbandsgemeindeumlage und haben mit einigen Nachbarorten zusammen einen kommunalen Kindergarten zu finanzieren. Damit sind wir dann schon in den roten Zahlen, selbst wenn wir sonst keinen Cent ausgeben. Da wundert sich dann auch niemand mehr, dass keiner mehr Lust hat, als Gemeinderat oder Ortsbürgermeister zu kandidieren oder dass die alle ihre Ämter niederlegen, weil die einzige Lösung des Landes die Anweisung ist, die Grund- oder Gewerbesteuer zu verdoppeln oder zu verdrei- oder vervierfachen. Dann stellt man sich aber seitens des Landes hin und verkündet, man erhöhe die Aufwandsentschädigungen. um das Ehrenamt attraktiver zu machen.
Zum Glück sieht's bei den Feuerwehren nicht ganz so düster aus, die sind ja in RLP eine Ebene höher, auf Verbandsgemeindeebene, angesiedelt. Da ist meist noch ein wenig leichteres Wirtschaften möglich.

Gruß,
Michael

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen886156
Datum17.12.2023 13:09782 x gelesen
Hallo,
die Gemeinden können das zahlen, müssen aber nicht, es ist ja nur eine Obergrenze. Außerdem sind die dann Nahe an der Steuerpflicht, da ja auch pauschal schon für die Anwesenheit bei Einsätzen gezahlt wird.

Heinrich

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz886157
Datum17.12.2023 13:32818 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinrich B.die Gemeinden können das zahlen, müssen aber nicht, es ist ja nur eine Obergrenze.

Klares "kommt drauf an". Zum einen setzt in RLP die Entschädigungsverordnung einen Bereich fest. Bewegte man sich also bisher an den unteren Grenzen, so bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig, als anzuheben. Desweiteren sind meist die von den Gemeinden festgesetzten Beträge an die Entschädigungsverordnung geknüpft, um eine andauernde Satzungsänderung bei jeder kleinen prozentualen Änderung der Beträge der Entschädigungsverordnung zu vermeiden. Zuletzt gibt es dann auch noch feste Aufwandsentschädigungen (z.B. für Jugendwarte) wo jeder Gemeinde eigentlich nur bleibt, die Landesvorgaben 1:1 weiterzugeben.

Ob, wem unter welchen Voraussetzungen was für die Anwesenheit bei Einsätzen gezahlt wird, hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun.

Gruß,
Michael

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 16.12.2023 13:02 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.12.2023 13:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.12.2023 17:51 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 17.12.2023 13:09 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.12.2023 13:32 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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