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Thema | Verstößt Begrüßung der Bauern durch Feuerwehrmann gegen das Beamtenrecht?! | 28 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 886578 | |||
Datum | 15.01.2024 17:28 | 6812 x gelesen | |||
HmKanone/Spatzen?! Der Fall beschäftigt nun auch die Leitung der Berliner Feuerwehr: "Die zuständige Fachabteilung prüft den Sachverhalt nun, um zu klären, inwieweit hier ein Verstoß gegen beamtenrechtliche Regelungen vorliegt", so ein Feuerwehr-Sprecher. Der Link Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 886582 | |||
Datum | 15.01.2024 21:12 | 3563 x gelesen | |||
Hallo Werner, hallo Forum, Geschrieben von Werner G. Verstößt Begrüßung der Bauern durch Feuerwehrmann gegen das Beamtenrecht?!Berlin hat sonst auch keine Probleme! Geschrieben von Werner G. Kanone/SpatzenSehr richtig. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 886583 | |||
Datum | 15.01.2024 22:05 | 3419 x gelesen | |||
Was in aller Welt sollte denn daran für Beamtinnen und Beamte nicht erlaubt sein? Das geht aus wie das Hornberger Schießen Wetten? Ob es allerdings wirklich clever von dem Kameraden war, sich dabei filmen zu lassen, kann man bezweifeln. Und dann auch noch online stellen... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 886584 | |||
Datum | 16.01.2024 06:34 | 3215 x gelesen | |||
hallo, ist das Video irgendwo im Netz noch sichtbar? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886585 | |||
Datum | 16.01.2024 07:16 | 3258 x gelesen | |||
https://www.youtube.com/watch?v=41nk45aPUK8 Zu sehen ist ein Feuerwehrangehöriger, der sich in seiner spärlichen einsatzfreien Zeit mit Leibesübungen und Dehnungen fit hält, während andere im Hintergrund die vorgeschriebene tägliche Überprüfung der Sondersignalanlagen durchführen. Und auf der Straße fahren ein paar Traktoren vorbei. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 886586 | |||
Datum | 16.01.2024 08:46 | 3005 x gelesen | |||
Oder ein Feuerwehrbeamter und Nebenerwerbslandwirt, der leider Dienst hat und somit nicht an dem Protest teilnehmen kann aber seine Kollegen begrüßt. Kanonen und Spatzen halt. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 886587 | |||
Datum | 16.01.2024 09:23 | 3509 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Zu sehen ist ein Feuerwehrangehöriger, der sich in seiner spärlichen einsatzfreien Zeit mit Leibesübungen und Dehnungen fit hält, während andere im Hintergrund die vorgeschriebene tägliche Überprüfung der Sondersignalanlagen durchführen. Und auf der Straße fahren ein paar Traktoren vorbei. Genug herumgewitzelt. Man kann eindeutig eine sympatiserende Haltung in dem Video erkennen. Wenn man sowas noch filmt usw. selber schuld. Beamte sind zur politischen Neutralität verpflichtet. Da gehört auch dazu, sowas in seinem Dienst zu unterlassen. Ich weiß nicht, worüber hier diskutiert wird. Die Behörde ist übrigens verpflichtet entsprechende Untersuchungen aufzunehmen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886590 | |||
Datum | 16.01.2024 14:30 | 2817 x gelesen | |||
Wo steht das? "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 886601 | |||
Datum | 16.01.2024 23:54 | 2453 x gelesen | |||
Er ist doch sicher Landesbeamter? Richtig? Die Demo, deren Teilnehmer er begrüßt, richtet sich doch wohl gegen die Politik der Bundesregierung?!? Insofern würde ich diese disziplinaren (Vor-?)Ermittlungen (zu einem geringen Teil!) verstehen, wenn ein Bundesbeamter gejubelt hätte..Aber gegenüber einem Landesdiener ?? Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 886602 | |||
Datum | 17.01.2024 01:07 | 2357 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner G.Aber gegenüber einem Landesdiener ?? Dann wäre es für dich legitim wenn ein Polizist als Landesbeamter sich gegen die Bundesregierung stellt? | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 886603 | |||
Datum | 17.01.2024 06:29 | 2365 x gelesen | |||
Guten Morgen, wenn Du diese Frage so stellst, vermutlich niemand. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das applaudieren alleine auch null und nichts nach sich ziehen würde. Die Nutzung der SoSi - Anlagen an den Fahrzeugen sehe ich da deutlich kritischer. Gruß | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 886607 | |||
Datum | 17.01.2024 08:11 | 2313 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Die Nutzung der SoSi - Anlagen an den Fahrzeugen sehe ich da deutlich kritischer. Weil sie in der Halle, also ausserhalb des Geltungsbereichs der STVO genutzt wurde? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886614 | |||
Datum | 17.01.2024 09:40 | 2244 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.Die Nutzung der SoSi - Anlagen an den Fahrzeugen sehe ich da deutlich kritischer.Es gab vor Jahren mal einen Vordruck der Landesfeuerwehrschule in RLP (oder wars vom GUV), wonach diverse Schalter, Lichter etc. der Fahrzeuge regelmäßig zu prüfen sein sollten und über den Vordruck zu dokumentieren, wohl aus der Erkenntnis heraus das die klassische Abfahrtkontrolle im Einsatzfall irgendwie unzweckmäßig wäre. Es gab da durchaus FF-Einheiten, die mind. einmal im Monat die Sondersignalanlage für Jux und Dollerei ähm für zu dokumentierende Testzwecke einschalteten. Gehört das zu den Fahrzeugprüfungen der BF-Wachübernahmen nicht (oder nicht überall) auch noch dazu? Klar war der Hintergrund hier womöglich eher ein anderer. Ich sehe allerdings da keinerlei Verletzung von Neutralitätspflichten, und auch keine Verfolgungspflicht des Dienstherrn (und erst recht keine Pressemeldungsherausgabepflicht, dass man dieses Nix sicherheitshalber mal prüfen wird, bevor noch einer weint). Und wenn das einer anders sieht, muss man halt mal die Frage aller Rechtsfragen stellen: Wo steht das? "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 886617 | |||
Datum | 17.01.2024 09:57 | 2236 x gelesen | |||
Dürfen Polizisten oder Feuerwehrleuts in z.B. Polizeigewerkschaft oder Beamtenbund Mitglied sein? Immerhin stellt man sich damit beinahe schon per Definition gegen den eigenen Dienstherrn. Hatten wir eigentlich bei den TV-L-Streiks vor kurzem hier diskutiert, dass ne ganze BF-Wachschicht auf einmal krank wurde? Da waren die Auswirkungen auf den Dienstbetrieb sicher größer, womöglich wurde auch das ein oder andere geprüft, eine PM der entsprechenden Stadt womit man erstmal einen Pranger aufbaut, bevor die Prüfung endet (oder startet), habe ich nicht in Erinnerung. War halt aber auch nicht in sexy Berlin. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Mari8o W8., Regensburg / Bayern | 886619 | |||
Datum | 17.01.2024 10:20 | 2122 x gelesen | |||
Wie wäre hier denn der allgemeine Tenor wenn es eine Corona-, AFD-, Klimakleber-, Antiisrael-... Demo gewesen wäre? *Sarkasmus aus* | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Gottenheim / Baden-Würtemberg | 886620 | |||
Datum | 17.01.2024 10:38 | 2130 x gelesen | |||
Liebe Leute Wir haben in Deutschland 16 Bundesländer mit jeweils 16 gültigen FWG dort ist eindeutig nachzulesen was erlaubt ist und was nicht. Wir haben als Feuerbeamte eine besondere Verantwortung gegenüber unserem Dienstherr , der uns nicht umsonst zu jeder Wahl Hinweise auf das Neutralitätsgebot schickt. Hätte er das in seiner Freizeit und Zivil gemacht ist das absolut in Ordnung, aber in Uniform prüft das halt die Behörde und das ist Ihr Recht. Im Übrigen kann auch nur der FF empfehlen mal nachzuschauen welche Verpflichtungen mit dem Amt verbunden sind und auch das regelmäßig zu schulen. Mit freundlichen Grüßen Michael Geng Dieser Text ist von mir privat geschrieben und nicht in Ausübung einer Funktion für eine meiner Feuerwehren. | |||||
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Autor | Dirk8 M.8, Osten / Niedersachsen | 886622 | |||
Datum | 17.01.2024 11:55 | 2717 x gelesen | |||
Moin, die Diskussion ist ja ganz nett, vergleicht aber an allen Ecken Äpfel mit Birnen und wirft ziemlich viel durcheinander. Als langjähriger Disziplinarvorgesetzter innerhalb einer großen Bundesbehörde will ich das mal versuchen etwas aufzudröseln, auch wenn ich hierzu erstmal tief in das Beamtenrecht des Landes Berlin abtauchen musste (vor der eigenen Haustür wär's auch auswendig gegangen). Ein Blick ins Gesetz erleichtert hier deutlich die Rechtsfindung und das Verstehen der getroffenen Maßnahme: §33 (2) Beamtenstatusgesetz Berlin: "Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Pflichten des Amtes ergibt." §34 Satz 3 Beamtenstatusgesetz Berlin: "Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert." §47 (1) Beamtenstatusgesetz Berlin: "Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft di ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für das Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen." Im hier vorliegenden Fall hat ein Feuerwehrbeamter des Landes Berlin offensichtlich im Dienst und eindeutig als solcher zu erkennen, seine Zustimmung zu einer politischen Kundgebung Dritter bekundet. Dies verstößt erkennbar gegen das Gebot von "Mäßigung und Zurückhaltung" und erfüllt damit unter Umständen den objektiven Tatbestand nach §33 (2) BeaStG. Gleichzeitig ist eine solche dienstfremde Tätigkeit während der Dienstzeit objektiv geeignet, zumindest in Teilen der Öffentlichkeit die Achtung und das Vertrauen in eine neutrale Dienstausführung zu beeinträchtigen. Somit ist unter Umständen auch der objektive Tatbestand des §34 Satz 3 BeaStG erfüllt. Aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung (hängt ein wenig vom Amt und vom Dienstalter ab) hätte der Beamte wissen müssen und können, dass sein Verhalten geeignet ist, gegen die o.g. Paragraphen zu verstoßen. Es ist daher davon auszugehen, dass er diesen Verstoß bewusst in Kauf genommen hat. Damit ist bei der Betrachtung des subjektiven Tatbestandes von einem schuldhaften Fehlverhalten auszugehen. In der Gesamtbetrachtung ist also zunächst von einem Dienstvergehen nach §47 (1) BeaStG auszugehen. Das führt dann dazu, dass gem. §17 (1) Disziplinargesetz Berlin: "Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der oder die Dienstvorgesetzte die Dienstpflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten." der entsprechende Dienstvorgesetzte hier keine andere Möglichkeit, als eine Ermittlung einzuleiten, da er sich ansonsten selber eines Dienstvergehens schuldig macht. Ermittlung heißt nun aber nicht zwangsläufig, dass am Ende auch tatsächlich ein Dienstvergehen festgestellt wird. Die Beweisaufnahme im Vorverfahren (z.B. Vernehmung des Betroffenen und möglicher Zeugen) kann hier ja auch - sowohl beim objektiven als auch beim subjektiven Tatbestand - zu einem ganz anderen Ergebnis kommen, als die erste nur augenscheinliche Betrachtung. Ob also am Ende tatsächlich auch ein Hauptverfahren stattfindet, ist daher bei weitem nicht sicher. Und was hier auch schon angesprochen wurde: natürlich dürfen sich Beamte gewerkschaftlich organisieren (in Berlin z.B. nach §52 BeaStG), aber diese Tätigkeiten und damit verbundene Meinungsäußerungen dürfen natürlich auch i.d.R. nicht im Dienst geschehen und müssen das Mäßigungsgebot nach §33 beachten. Äußerungen im Rahmen des Koalitionsrechts sind dann aber im Zweifel unter den deutlich höheren Ansprüchen des §47 (1) Satz 2 zu prüfen. | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 886628 | |||
Datum | 17.01.2024 22:31 | 1976 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Dann wäre es für dich legitim wenn ein Polizist als Landesbeamter sich gegen die Bundesregierung stellt? Ist denn ein Begrüßen einer Demonstration gleich knallhart ein dagegenstellen?? Was ist dann mit den (hA) Bürgermeistern und Landräten, die sich (als Beamte auf Zeit, aber mit den gleichen beamtenrechtlichen Pfkichten ) durch Kaffeespenden, Essen vorbei bringen, aktives positives Kommentieren wirklich unterstützend an die Seite der Bauern (z.B. bei Blockaden) gestellt haben?!? Es waren vom Staat und seinen Behörden genehmigte Versammlungen/Demonstrationen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 886630 | |||
Datum | 18.01.2024 11:37 | 2363 x gelesen | |||
seine Zustimmung zu einer politischen Kundgebung Dritter bekundet. Wie hat er denn zugestimmt? ... kein Plakat ... kein Traktor Er steht da und winkt, total schlimm! Würde der Dienstherr (generall, nicht nur Berlin) seinen sonstigen Pflichten und Vorschriften dem Mitarbeitern gegenüber nachkommen, wäre allen geholfen, das funktioniert aber immer nur in eine Richtung. Da gibt es Gesetzesurteile zur amtangemessenen Alimentation für 2013-2020 die bis heute nicht umgesetzt sind und hier kommt die komplette juristischer Härte ins Spiel. Da gibt es Dienststellen, da fehlt der Putz an der Wand - UVV´s werden nicht eingehalten - Arbeitszeiten - usw. Passiert das dem Unternehmer in der Wirtschaft, kommt die Gewerbeaufsicht und es kostet Geld. Erstmal vor der eigenen Tür kehren ;-) Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 886723 | |||
Datum | 28.01.2024 12:19 | 1611 x gelesen | |||
Dann mal raus mit der nächsten Kanone "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 886724 | |||
Datum | 28.01.2024 12:39 | 1500 x gelesen | |||
hallo, das sehe ich eher als Scherz. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 886728 | |||
Datum | 28.01.2024 18:02 | 1704 x gelesen | |||
Als aktiver Demoteilnehmer: - die Polizei hat sich bei unserer Ankunft an der Autobahnauffahrt sehr freundlich gezeigt, die Männer haben uns begrüßt mit "hoffentlich bringt eure Aktion etwas". Klar, idR sind Personen, die in den BOS tätig sind meist konservativer als der Durchschnitt, aber ich fande die Positionierung sehr stark. Mit uns gab es ja auch keine Stress - nach 8h Smartphone-Gezocke und Kaffee konnten die Jungs ganr in Ruhe abreisen. Da kann man prüfen wie man will - hier baut der meist linke Medienkomplex eine Empörung auf, die ich für menschlisch und gesellschaftlich desaströs halte. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 886801 | |||
Datum | 04.02.2024 14:10 | 1200 x gelesen | |||
die Sache zieht Kreise: Wird eine richtig große Sache: Feuerwehr solidarisiert sich mit Bauern MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 886802 | |||
Datum | 04.02.2024 17:32 | 1011 x gelesen | |||
Ganz schön politisierte Zeiten. Während Lehrer Zensuren für politische Demos der Schüler vergeben, darf der Feuerwehrmann nicht klatschen. Ich halte den Zugriff auf die Kinder für gefährlicher! Beide stehen als im Dienstverhältnis und haben sich neutral zu verhalten. Was man online (Instagram) von diveresen Lehrkräften hört, ist noch viel kritischer als die Bekundung des Feuerwehr-Mitglieds. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 886803 | |||
Datum | 04.02.2024 19:30 | 1025 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian B.Was man online (Instagram) von diveresen Lehrkräften hört, ist noch viel kritischer als die Bekundung des Feuerwehr-Mitglieds. In Berlin dürfte es wegen der letzten Protestwellen eine klare Ansage gegen politische Meinungsäußerungen in Uniform gegeben haben. Daher vermutlich auch eine andere Reaktion des Dienstherrn als an Schulen bei Klimaaktionen. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 887612 | |||
Datum | 26.04.2024 23:51 | 984 x gelesen | |||
Geschrieben von Robin B.Beamte sind zur politischen Neutralität verpflichtet. Da gehört auch dazu, sowas in seinem Dienst zu unterlassen. Ich weiß nicht, worüber hier diskutiert wird. Die Behörde ist übrigens verpflichtet entsprechende Untersuchungen aufzunehmen. Dann wird das spannend; "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 887613 | |||
Datum | 27.04.2024 13:41 | 719 x gelesen | |||
Was ist denn auf dem Button zu sehen, ich kenne den nicht. Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Hungen / Hessen | 887614 | |||
Datum | 27.04.2024 13:46 | 856 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus B. ich kenne den nicht.ich vermute mal, das sollen die Farben der Ukraine sein, viel mehr ist da auch nicht zu erkennen. Zu Beginn des Krieges waren ja einige mit Buttons u.ä. unterwegs. Viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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