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ThemaWegen Drehleiter: Bergens Kommandanten sind zurückgetreten10 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg889245
Datum19.11.2024 17:044721 x gelesen
hallo,

mal wieder:

Bergens Kommandanten sind zurückgetreten

Die beiden Kommandanten der Feuerwehr Bergen haben am Donnerstag (14.11.) ihre Ämter niedergelegt. Damit ziehen sie für sich einen Schlussstrich in den jahrelangen Unstimmigkeiten mit der Gemeindeverwaltung sowie dem Bürgermeister und dem Gemeinderat. Nun äußerten sich Tobias Schwaiger und sein ehemaliger Stellvertreter Michael Freitsmiedl gegenüber der Pressestelle des Kreisfeuerwehrverbandes zu den Gründen ihres Schrittes. In einer Aktivenversammlung am Freitagabend haben sie die Mannschaft der Feuerwehr Bergen über ihren Schritt informiert.

Bereits seit mehreren Jahren wird in der Gemeinde das für und wider über die Notwendigkeit einer Drehleiter sowie weiterer Ausrüstungsgegenstände diskutiert. Wir als Feuerwehr sind eine zentrale Säule für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde und sind als kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zu betrachten, betont Tobias Schwaiger und ergänzt, durch die fehlende Ausrüstung können wir dieser Aufgabe und der damit verbundenen Verantwortung nicht gerecht werden.

Wir haben in der Gemeinde gleich mehrere Wohngebäude, die mit den Standardrettungsmitteln, also der Steckleiter, nicht in allen Etagen erreichbar sind. Diese sind auch baulich nicht mit einem zweiten Rettungsweg ausgestattet, so der ehemalige Bergener Kommandant. Für diese Situation kann die Feuerwehr seiner Meinung nach nichts dafür, dennoch ist sie für die Menschenrettung auch in diesen Objekten verantwortlich. Mit dieser Tatsache wird somit der Einsatz eines Drehleiterfahrzeuges nötig so sieht es zumindest das Bau- und Feuerwehrrecht vor, erklärt Tobias Schwaiger.

Gerade wenn es um Menschenleben geht und jede Sekunde zählt, brauchen die nächstgelegenen Fahrzeuge aus Siegsdorf, Grassau oder Traunstein schlichtweg zu lange bis sie vor Ort sind, betont der Ex-Kommandant und ergänzt, wir sind allesamt ehrenamtliche Einsatzkräfte und werden die Verantwortung im Notfall nicht helfen zu können nicht weiter übernehmen. Wenn etwas passiert und Menschen auf Grund der fehlenden Ausrüstung zu schaden kommen, dann würde ich mir persönlich schwere Vorwürfe machen, sagt er im Gespräch sichtlich bewegt.

Seitens der Gemeinde wird der Feuerwehr derzeit eine Anhängeleiter als Rettungsgerät zur Verfügung gestellt. Bereits im Jahr 2006 wurde die Norm für diese Anhängeleitern zurückgezogen, weil sie nicht mehr den Stand der Technik entsprachen. Diese Art von Rettungsgerät bedarf beim Aufstellen einen hohen Personaleinsatz und benötigt deutlich mehr Zeit als eine Drehleiter, bis sie in Stellung gebracht und gesichert ist. Einen Rettungskorb hat die Anhängeleiter nicht, so dass die Menschenrettung über den sogenannten Leiterpark erfolgen muss.

Die notwendige Gefährdungsbeurteilung zum Einsatz des Gerätes liegt den ehemaligen Verantwortlichen der Feuerwehr Bergen ebenfalls nicht vor. Wer mit der Materie vertraut ist, weiß dass man damit kaum eine Menschenrettung durchführen kann und eher das ehrenamtliche Personal und die zu Rettenden in Gefahr bringt, so die Einschätzung von Michael Freitsmiedl.

Der Kommunale Unfallversicherungsverband Bayern hat dazu folgendermaßen Stellung genommen. Den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ein gebrauchtes Rettungsgerät zur Rettung von Menschen zu beschaffen, dass nicht dem Stand der Technik entspricht, können wir nicht nachvollziehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die maximale Traglast der Leiter bereits überschritten ist, wenn ein ausgerüsteter Atemschutzgeräteträger die Leiter zur Menschenrettung betritt.

Anders sieht den Sachverhalt das Planungsbüro IBG aus dem mittelfränkischen Heilsbronn. Dieses wurde seitens der Kommune mit der Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes beauftragt und sieht keine Notwendigkeit einer Drehleiter. Deren Einschätzung nach, reicht eine Schiebeleiter oder eine Anhängeleiter baurechtlich aus, so Tobias Schwaiger, der sich auch darüber ärgert, dass wir als Feuerwehr bezüglich unserer Belange während der Erstellung nicht gehört wurden.

Der Bergener Gemeinderat ist in seiner jüngsten Sitzung dem Vorschlag des Planungsbüros gefolgt und hat den vorgestellten Feuerwehrbedarfsplan akzeptiert. Tobias Schwaiger hat in seiner Rolle als Gemeinderat als einziges Mitglied des Gremiums gegen den Vorschlag gestimmt.

Was mich ebenfalls ärgert ist die Tatsache, dass unser Bürgermeister sowie der Gemeinderat unsere mehrfach gestellten Gesprächsanfragen konsequent abgelehnt und sogar gänzlich ignoriert haben. Als Kommandant hat man gegenüber der Gemeinde unter anderem die Aufgabe, im Bereich des abwehrenden Brandschutzes sowie in der Technischen Hilfeleistung zu beraten dieser gesetzlichen Verpflichtung konnte ich durch die Blockade nicht mehr nachkommen, so der ehemalige Aktiven Chef.

Die Aussage - was ist jetzt eigentlich Sachstand mit der Strickleiter ähh Drehleiter? eines Bürgers während der Bürgerversammlung hat das Fass endgültig zum Überlaufen gebracht. Diese Äußerung führte im Saal zu lautem Lachen was uns von der Feuerwehr tief betroffen gemacht hat. Nicht nur das wir uns von der Gemeinde und vor Allem vom Bürgermeister im Stich gelassen fühlen, sondern auch noch von den Bürgern ausgelacht werden, war schlichtweg zu viel. Wir engagieren uns seit vielen Jahren ehrenamtlich und mit viel Engagement für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger, deshalb müssen wir uns sicherlich nicht auslachen lassen.

Neben der Drehleiter gibt es in der Gemeinde noch weitere Reibungspunkte. Die Feuerwehr moniert beispielsweise seit zehn Jahren einen defekten Rauchabzug im Feuerwehrhaus. Wir verstehen nicht, warum diese Sicherheitseinrichtung nicht repariert wird und warum die Gemeinde der jährlichen Prüfpflicht nicht nachkommt, betont Tobias Schwaiger. Darüber hinaus werden ständig Maßnahmen zur Ertüchtigung des Feuerwehrhauses sowie nötige Beschaffungen nach hinten geschoben und die Feuerwehrleute vertröstet. Jetzt sollen 2026 die nächsten Maßnahmen erfolgen, also erst nach der anstehenden Kommunalwahl, so Michael Freitsmiedl.

Die beiden Verantwortungsträger haben am Donnerstagvormittag in der Gemeinde ihren Rücktritt erklärt. In den Abendstunden des Freitags wurde die aktive Mannschaft davon unterrichtet. Als wir es unseren Leuten gesagt haben, habe ich in viele erschrockene Gesichter geblickt, viele äußerten aber auch ihr Verständnis dafür, dass man sich als Ehrenamtlicher nicht alles gefallen lassen muss, so Tobias Schwaiger und ergänzt, es bleibt dennoch unser Wunsch, dass man als Gemeinde und Feuerwehr wieder einen gemeinsamen Weg findet und insbesondere der Bürgermeister Stephan Schneider wieder zu Gesprächen bereit ist, so Tobias Schwaiger. Hob

Text
Hubert Hobmaier
Kreisfeuerwehrverband Traunstein


Ob eine Drehleiter notwendig ist oder nicht steht auf einem Blatt - da dürften beide Entscheidung pro und contra vermutlich tragbar sein.

Die Feuerwehr sollte bei solchen Entscheidungen mit einbezogen sein.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern889247
Datum19.11.2024 21:46   1737 x gelesen
Die nächstgelegene Feuerwehr mit Drehleiter, nämlich die FF Siegsdorf, hat je nach Fahrtroute 6,3 bzw. 7,1 Kilometer bis ins Ortszentrum von Bergen!
Das ist ziemlich genau dieselbe Strecke, die die nächstgelegene Feuerwehr mit Drehleiter ins Zentrum meines Heimatortes, dessen Feuerwehrkommandant ich bis vor zwei Jahren war, hat. Hätte ich jetzt auch eine Drehleiter fordern sollen?
Bei uns hat es nicht einmal zu einem LF 20 (mit Schiebeleiter) gereicht - als Ersatz für unser altes LF 8/6 erhalten wir "nur" ein LF 10!
Ich habe auch meine lieben Erfahrungen mit der Gemeindeverwaltung gemacht und so einiges ertragen müssen.
Aber bei aller Liebe: es kann nicht alle 6 bis 7 Kilometer eine Drehleiter rumstehen!

Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern889248
Datum19.11.2024 22:471458 x gelesen
Geschrieben von Marco H.Aber bei aller Liebe: es kann nicht alle 6 bis 7 Kilometer eine Drehleiter rumstehen!

Genau so ist es!
Ähnliche Situation hier auch: 4000 EW-Kuhdorf, diverse Gebäude mit Mängeln beim Rettungsweg, nächste DLK 8,6 km / 15-20 Minuten weg.
So what, ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, man kann nicht in jedes Kaff ne DLK stellen. Wenn der Eigentümer nicht nachbessern will oder kann, dann muss die Bude halt gesperrt werden.

Dem Hörensagen nach wollen die Regierungsbezirke in BY diesem Rüstungswahn allmählich Einhalt gebieten, bei den Förderungsvoraussetzungen wurde wohl massiv nachgeschärft. Richtig so.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY889250
Datum20.11.2024 08:361469 x gelesen
Es ist nicht Aufgabe der Feuerwehr Baumängel oder fehler in der Bauausführung zu kompensieren. Vor allem dann wenn in unmittelbarer Nähe bereits ein geeignetes Rettengsmittel vorhanden ist. Wenn dann noch ein Gutachten vorhanden ist das keine fordert. Ist die Sache eindeutig. Wobei ich persönlich mich weigern würde die AL16 überhaupt zu betreiben. Egal ob diese zugelassen ist oder nicht.

Was da zwischenmenschlichen zwischen Bürgermeister und Kommandanten abgeht, ist warscheinlich eine längere Geschichte.

Grüße
Sascha

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg889251
Datum20.11.2024 09:391389 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Marco H.

es kann nicht alle 6 bis 7 Kilometer eine Drehleiter rumstehen!


Hierzu mal eine interessante Grafik über Hubrettungsfahrzeuge pro Fläche in BaWü ( Seite 23 ):

-> Vortrag "Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr" (Thomas Egelhaaf).


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorNils8 J.8, Wackersdorf / 889252
Datum20.11.2024 10:08   1617 x gelesen
Moin - spannend!

...wenn man mal schnell den oberbayerischen "Blätterwald" der letzten 1,5 Jahre querliest, dann haben sich in Bergen ein paar Problemchen in letzter Zeit dermaßen aufsummiert, die manchem der Beteiligten jetzt einfach übermächtig erscheinen:

Brandschutzbedarfsplan (BSBP): das so´n Ding in Bayern bei einem Antrag auf Förderung nach Zuwendungsrichtlinie vorgelegt werden muß, sollte sich in den letzten Jahren eigentlich rumgesprochen haben. Unsere Kommune hat einen solchen bereits vor 10 Jahren erstellen lassen und bereits einmal fortschreiben lassen - auch von IBG. Man kann von denen (also IBG) jetzt halten was man will aber nach unserer Erfahrung sind die bei Dingen mit Entscheidungsspielraum für Diskussions-Input empfänglich. Hubrettungsgeräte werden zB bei uns (trotz Gebäuden der Klasse 4 im Gde.-Bebiet) regelmäßig als nicht notwendig erachtet.
Laut Presseberichten wurde in Bergen bereits ein MZF ohne Förderung ausgeschrieben, da der BSBP nicht vorliegt. Des sind immer hin derzeit rund 22.500,-, die man in den Wind geschossen hat.

Gerätehaus: wie in vielen Kommunen scheint da einiges an Sanierung liegengeblieben zu sein. Und für jetzt-sofort-und-gleich scheint keine Kohle da zu sein. Einerseits hat sich wohl der Gemeinderat mehrfach mit dem Thema beschäftigt und Prioritäten festgelegt - diese sollten vom Kmdt. (selbst Gemeinderatsmitglied) festgelegt werden.
Andererseits schwebt da dieses Drehleiterthema in deren Köpfen rum. Es scheint sich die Meinung verfestigt zu haben, daß man bei Beschaffung einer Drehleiter auch ein neues GH brauchen würde - da würd´ ich auch nicht mehr viel Kohle für Sanierungen locker machen wollen...
Für mich persönlich ist dieser Gedankengang nicht zu 100% nachvollziehbar: das derzeitige Gerätehaus scheint nach alter Norm mit Stellplätzen der Gr. 4 ausgestattet zu sein. Bei einer Stellplatzlänge von 12,5m und einer Torhöhe von 3,5m würde da eine DLK 23/12(wenn auch gequetscht) erstmal reinpassen.

Drehleiter: ein Aufreger-Thema landauf-landab. Erstmal ist die Feuerwehr (in Bayern) nicht für die Einrichtung des zweiten Rettungsweges zuständig - das ist primär Aufgabe vom Bauherrn/Besitzers/Betreibers des Gebäudes. Er kann allerdings den zweiten Rettungsweg "weglassen", wenn die Feuerwehr mit den dementsprechenden Rettungsmitteln ausgestattet ist. Sollte er "schwarz" ein Gebäude der Klasse 4 oder ein Hochhaus hochziehen, dann bedeutet das noch lange nicht, daß deswegen die Feuerwehr DLK-mäßig "nachziehen" muß. Es bleibt immer noch das "Bier" vom Bauherrn.
Das Vorhandensein (oder nicht) vom Rettungsweg wird von der Baugenehmigungsbehörde auch nicht überprüft - es werden die Angaben vom Entwurfsersteller übernommen und als "wahr" angenommen (Sonderbauten usw ausgenommen).
In Bergen scheint es jetzt so Sonderfälle zu geben, wo in den 70ern legal heute "drehleiterpflichtige" Gebäude hochgezogen wurden. Zur damaligen Zeit wurde wohl die AL als ausreichend angesehen. Nachdem´s die olle AL wohl nicht mehr getan hat, hat das LRA Traustein anscheinend der Gemeinde Bergen im Jahr 2023 einen Bescheid zukommen lassen, in dem die Vorhaltung eines adäquaten Rettungsmittels für diese Gebäude gefordert wird. Noch heutiger Lesart ist dann damit eine DLK gemeint. Dagegen will oder hat die Kommune geklagt und jetzt fangen alle an, sich im Kreis zu drehen...

In unserem Landkreis hatte es vor einigen Jahren sowas ähnliches gegeben:
in den 70ern legaler Bau von Hochhäusern in einer Kommune ohne DL. Kreis kauft DL und stellt sie der Kommune zur Verfügung - alle happy. Nach 20 Jahren - DL kaputt, Kreis sagt "geht mich nix an - kauft ne neue". Kommune will net, muß nach VGH-Urteil aber, u.a. weil es mittlerweile (selbst in Nachbarkommunen) eine Vielzahl an Gebäuden gibt, die im Vertrauen auf die vorhandene DL legal errichtet wurden.

Wenn zu dem ganzen Kram auch noch eine menschliche Komponente hinzukommt, dann hat man erst unterschiedliche Meinungen, dann redet man nicht mehr miteinander, dann nur noch übereinander und schlußendlich knallt´s irgendwann.

Schade - Grüße
Nils

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP889253
Datum20.11.2024 10:501299 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D. Hierzu mal eine interessante Grafik über Hubrettungsfahrzeuge pro Fläche in BaWü ( Seite 23 ):Das ist aber eigentlich auch eher eine Kennzahl der Güteklasse "Schnürsenkel pro Adventskalender".

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern889254
Datum20.11.2024 11:021701 x gelesen
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern:Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Zweiter Rettungsweg nach Art. 15 Abs. 2 Satz 3 BayBO; Rettungsgeräte der Feuerwehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchten wir im Folgenden klarstellen, welche Rettungsgeräte der Feuerwehr in der Regel zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges gemäß Art. 15 Abs. 2 Satz 3 BayBO vorausgesetzt werden, sofern keine weitere notwendige Treppe erforderlich ist:

Bei Gebäuden geringer Höhe ist dies die tragbare vierteilige Steckleiter. Auch die Multifunktionsleiter nach DIN EN 1147 ist aus Sicht der Feuerwehr vergleichbar gut wie die vierteilige Steckleiter und bauaufsichtlich ebenso zu behandeln. Bei Gebäuden mittlerer Höhe ist in der Regel von einer Personenrettung über ein genormtes Hubrettungsgerät der Feuerwehr auszugehen.

Sofern die zuständige Feuerwehr über eine tragbare dreiteilige Schiebleiter verfügt, kann diese im besonderen Einzelfall (z.B. in Hinterhöfen, bei Baudenkmälern oder in dicht bebauten Altstadtbereichen) auch zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges bis zu einer Brüstungshöhe von max. 12,00 m über der Geländeoberfläche herangezogen werden. Kreisbrandrat und Kommandant der zuständigen Feuerwehr, in Städten mit Berufsfeuerwehr die jeweils zuständige Abteilung/Sachgebiet, müssen zustimmen.

...

(Absätze über Notleiteranlagen, Rettungsschläuche und -rutschen weggelassen)


Mich überrascht die Zuständigkeit eines Feuerwehrbedarfsplanerstellers bei baurechtlichen Fragen, ich kenne aber die Hintergründe nicht. Falls das so beschlossen wird kann (nach meiner Leseart) die örtliche Feuerwehr mit Verweis auf das fehlende Rettungsgerät zukünftig alle genehmigungspflichtigen Änderungen an den betroffenen Häusern blockieren.

Viele Grüße
Adrian

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS889344
Datum03.12.2024 17:571087 x gelesen
8 km? Im Eifelkreis Bitburg (3 DLK ) oder im kreis Nienburg sind die da nur müde am grinsen.
Selbst bei uns in der Nachbarstadt beträgt die Anfahrt der Drehleiter zum letzten Stadtteil ca. 23 km

Dies ist meine Meinung.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889346
Datum03.12.2024 21:001061 x gelesen
Geschrieben von Volker C.elbst bei uns in der Nachbarstadt beträgt die Anfahrt der Drehleiter zum letzten Stadtteil ca. 23 km

Relevant ist ja eher der Abstand zum letzten "DL-pflichtigen" Gebäude.

Da gibt es hier durchaus die Ansicht, dieser Abstand dürfe nicht länger als 8 Minuten sein.

Wobei man da aber wohl auch wieder den Erreichungsgrad rein rechnet...

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 19.11.2024 17:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
 19.11.2024 21:46 Marc7o H7., Loiching
 19.11.2024 22:47 Jörn7 V.7, Grafrath
 20.11.2024 09:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 20.11.2024 10:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 20.11.2024 11:02 Adri7an 7R., Utting
 03.12.2024 17:57 Volk7er 7C., Garbsen
 03.12.2024 21:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 20.11.2024 08:36 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 20.11.2024 10:08 Nils7 J.7, Wackersdorf
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