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Thema | Wegen Drehleiter: Bergens Kommandanten sind zurückgetreten | 10 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 889245 | |||
Datum | 19.11.2024 17:04 | 4721 x gelesen | |||
hallo, mal wieder: Bergens Kommandanten sind zurückgetreten Ob eine Drehleiter notwendig ist oder nicht steht auf einem Blatt - da dürften beide Entscheidung pro und contra vermutlich tragbar sein. Die Feuerwehr sollte bei solchen Entscheidungen mit einbezogen sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 889247 | |||
Datum | 19.11.2024 21:46 ![]() | 1737 x gelesen | |||
Die nächstgelegene Feuerwehr mit Drehleiter, nämlich die FF Siegsdorf, hat je nach Fahrtroute 6,3 bzw. 7,1 Kilometer bis ins Ortszentrum von Bergen! Das ist ziemlich genau dieselbe Strecke, die die nächstgelegene Feuerwehr mit Drehleiter ins Zentrum meines Heimatortes, dessen Feuerwehrkommandant ich bis vor zwei Jahren war, hat. Hätte ich jetzt auch eine Drehleiter fordern sollen? Bei uns hat es nicht einmal zu einem LF 20 (mit Schiebeleiter) gereicht - als Ersatz für unser altes LF 8/6 erhalten wir "nur" ein LF 10! Ich habe auch meine lieben Erfahrungen mit der Gemeindeverwaltung gemacht und so einiges ertragen müssen. Aber bei aller Liebe: es kann nicht alle 6 bis 7 Kilometer eine Drehleiter rumstehen! Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 889248 | |||
Datum | 19.11.2024 22:47 | 1458 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco H.Aber bei aller Liebe: es kann nicht alle 6 bis 7 Kilometer eine Drehleiter rumstehen! Genau so ist es! Ähnliche Situation hier auch: 4000 EW-Kuhdorf, diverse Gebäude mit Mängeln beim Rettungsweg, nächste DLK 8,6 km / 15-20 Minuten weg. So what, ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, man kann nicht in jedes Kaff ne DLK stellen. Wenn der Eigentümer nicht nachbessern will oder kann, dann muss die Bude halt gesperrt werden. Dem Hörensagen nach wollen die Regierungsbezirke in BY diesem Rüstungswahn allmählich Einhalt gebieten, bei den Förderungsvoraussetzungen wurde wohl massiv nachgeschärft. Richtig so. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 889250 | |||
Datum | 20.11.2024 08:36 | 1469 x gelesen | |||
Es ist nicht Aufgabe der Feuerwehr Baumängel oder fehler in der Bauausführung zu kompensieren. Vor allem dann wenn in unmittelbarer Nähe bereits ein geeignetes Rettengsmittel vorhanden ist. Wenn dann noch ein Gutachten vorhanden ist das keine fordert. Ist die Sache eindeutig. Wobei ich persönlich mich weigern würde die AL16 überhaupt zu betreiben. Egal ob diese zugelassen ist oder nicht. Was da zwischenmenschlichen zwischen Bürgermeister und Kommandanten abgeht, ist warscheinlich eine längere Geschichte. Grüße Sascha | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 889251 | |||
Datum | 20.11.2024 09:39 | 1389 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Marco H. es kann nicht alle 6 bis 7 Kilometer eine Drehleiter rumstehen! Hierzu mal eine interessante Grafik über Hubrettungsfahrzeuge pro Fläche in BaWü ( Seite 23 ): -> Vortrag "Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr" (Thomas Egelhaaf). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 889252 | |||
Datum | 20.11.2024 10:08 ![]() | 1617 x gelesen | |||
Moin - spannend! ...wenn man mal schnell den oberbayerischen "Blätterwald" der letzten 1,5 Jahre querliest, dann haben sich in Bergen ein paar Problemchen in letzter Zeit dermaßen aufsummiert, die manchem der Beteiligten jetzt einfach übermächtig erscheinen: Brandschutzbedarfsplan (BSBP): das so´n Ding in Bayern bei einem Antrag auf Förderung nach Zuwendungsrichtlinie vorgelegt werden muß, sollte sich in den letzten Jahren eigentlich rumgesprochen haben. Unsere Kommune hat einen solchen bereits vor 10 Jahren erstellen lassen und bereits einmal fortschreiben lassen - auch von IBG. Man kann von denen (also IBG) jetzt halten was man will aber nach unserer Erfahrung sind die bei Dingen mit Entscheidungsspielraum für Diskussions-Input empfänglich. Hubrettungsgeräte werden zB bei uns (trotz Gebäuden der Klasse 4 im Gde.-Bebiet) regelmäßig als nicht notwendig erachtet. Laut Presseberichten wurde in Bergen bereits ein MZF ohne Förderung ausgeschrieben, da der BSBP nicht vorliegt. Des sind immer hin derzeit rund 22.500,-, die man in den Wind geschossen hat. Gerätehaus: wie in vielen Kommunen scheint da einiges an Sanierung liegengeblieben zu sein. Und für jetzt-sofort-und-gleich scheint keine Kohle da zu sein. Einerseits hat sich wohl der Gemeinderat mehrfach mit dem Thema beschäftigt und Prioritäten festgelegt - diese sollten vom Kmdt. (selbst Gemeinderatsmitglied) festgelegt werden. Andererseits schwebt da dieses Drehleiterthema in deren Köpfen rum. Es scheint sich die Meinung verfestigt zu haben, daß man bei Beschaffung einer Drehleiter auch ein neues GH brauchen würde - da würd´ ich auch nicht mehr viel Kohle für Sanierungen locker machen wollen... Für mich persönlich ist dieser Gedankengang nicht zu 100% nachvollziehbar: das derzeitige Gerätehaus scheint nach alter Norm mit Stellplätzen der Gr. 4 ausgestattet zu sein. Bei einer Stellplatzlänge von 12,5m und einer Torhöhe von 3,5m würde da eine DLK 23/12(wenn auch gequetscht) erstmal reinpassen. Drehleiter: ein Aufreger-Thema landauf-landab. Erstmal ist die Feuerwehr (in Bayern) nicht für die Einrichtung des zweiten Rettungsweges zuständig - das ist primär Aufgabe vom Bauherrn/Besitzers/Betreibers des Gebäudes. Er kann allerdings den zweiten Rettungsweg "weglassen", wenn die Feuerwehr mit den dementsprechenden Rettungsmitteln ausgestattet ist. Sollte er "schwarz" ein Gebäude der Klasse 4 oder ein Hochhaus hochziehen, dann bedeutet das noch lange nicht, daß deswegen die Feuerwehr DLK-mäßig "nachziehen" muß. Es bleibt immer noch das "Bier" vom Bauherrn. Das Vorhandensein (oder nicht) vom Rettungsweg wird von der Baugenehmigungsbehörde auch nicht überprüft - es werden die Angaben vom Entwurfsersteller übernommen und als "wahr" angenommen (Sonderbauten usw ausgenommen). In Bergen scheint es jetzt so Sonderfälle zu geben, wo in den 70ern legal heute "drehleiterpflichtige" Gebäude hochgezogen wurden. Zur damaligen Zeit wurde wohl die AL als ausreichend angesehen. Nachdem´s die olle AL wohl nicht mehr getan hat, hat das LRA Traustein anscheinend der Gemeinde Bergen im Jahr 2023 einen Bescheid zukommen lassen, in dem die Vorhaltung eines adäquaten Rettungsmittels für diese Gebäude gefordert wird. Noch heutiger Lesart ist dann damit eine DLK gemeint. Dagegen will oder hat die Kommune geklagt und jetzt fangen alle an, sich im Kreis zu drehen... In unserem Landkreis hatte es vor einigen Jahren sowas ähnliches gegeben: in den 70ern legaler Bau von Hochhäusern in einer Kommune ohne DL. Kreis kauft DL und stellt sie der Kommune zur Verfügung - alle happy. Nach 20 Jahren - DL kaputt, Kreis sagt "geht mich nix an - kauft ne neue". Kommune will net, muß nach VGH-Urteil aber, u.a. weil es mittlerweile (selbst in Nachbarkommunen) eine Vielzahl an Gebäuden gibt, die im Vertrauen auf die vorhandene DL legal errichtet wurden. Wenn zu dem ganzen Kram auch noch eine menschliche Komponente hinzukommt, dann hat man erst unterschiedliche Meinungen, dann redet man nicht mehr miteinander, dann nur noch übereinander und schlußendlich knallt´s irgendwann. Schade - Grüße Nils | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 889253 | |||
Datum | 20.11.2024 10:50 | 1299 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Hierzu mal eine interessante Grafik über Hubrettungsfahrzeuge pro Fläche in BaWü ( Seite 23 ):Das ist aber eigentlich auch eher eine Kennzahl der Güteklasse "Schnürsenkel pro Adventskalender". "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 889254 | |||
Datum | 20.11.2024 11:02 | 1701 x gelesen | |||
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern:Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Zweiter Rettungsweg nach Art. 15 Abs. 2 Satz 3 BayBO; Rettungsgeräte der Feuerwehr Mich überrascht die Zuständigkeit eines Feuerwehrbedarfsplanerstellers bei baurechtlichen Fragen, ich kenne aber die Hintergründe nicht. Falls das so beschlossen wird kann (nach meiner Leseart) die örtliche Feuerwehr mit Verweis auf das fehlende Rettungsgerät zukünftig alle genehmigungspflichtigen Änderungen an den betroffenen Häusern blockieren. Viele Grüße Adrian | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 889344 | |||
Datum | 03.12.2024 17:57 | 1087 x gelesen | |||
8 km? Im Eifelkreis Bitburg (3 DLK ) oder im kreis Nienburg sind die da nur müde am grinsen. Selbst bei uns in der Nachbarstadt beträgt die Anfahrt der Drehleiter zum letzten Stadtteil ca. 23 km Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 889346 | |||
Datum | 03.12.2024 21:00 | 1061 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker C.elbst bei uns in der Nachbarstadt beträgt die Anfahrt der Drehleiter zum letzten Stadtteil ca. 23 km Relevant ist ja eher der Abstand zum letzten "DL-pflichtigen" Gebäude. Da gibt es hier durchaus die Ansicht, dieser Abstand dürfe nicht länger als 8 Minuten sein. Wobei man da aber wohl auch wieder den Erreichungsgrad rein rechnet... | |||||
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