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ThemaBayern: Neue Altersgrenze: So kommt das bei der Feuerwehr an10 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg890887
Datum15.07.2025 10:241561 x gelesen
Neue Altersgrenze: So kommt das bei der Feuerwehr an

Viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben jahrzehntelange Erfahrung. Bisher mussten sie mit 65 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Das neue Feuerwehrgesetz ändert das. Was sagen Betroffene dazu?

BR24

hallo,

gibt es eine Übersicht welche Altersgrenzen in den Bundesländern gelten?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen890889
Datum15.07.2025 10:44956 x gelesen
In Niedersachsen ist mit der neuen Feuerwehrverordnung definitiv mit 67 Jahren Schluss. Die Regelung, das bei gesundheitlicher Eignung nach Ablauf der damaligen Altersgrenzen (erst 62, dann 63, später 65) weiter aktiven Dienst geleistet werden konnte, ist damit vorbei.

Heinrich

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg890890
Datum15.07.2025 11:07914 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

gibt es eine Übersicht welche Altersgrenzen in den Bundesländern gelten?

Wie weit die Übersicht des DFV noch aktuell ist ?

Ansonsten mal die 16 Feuerwehrgesetze durchackern; mal eine Durchsicht meiner näheren Umgebung:

-> Baden-Württemberg FwG § 13 Abs. 1 65 Jahre. Nach dem § 14 Abs. 2 FwG können die Angehörigen der Altersabteilung noch zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.

-> Bayern: 67 Jahre

-> Hessen: 65 Jahre

-> RLP: 67 Jahre


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW890896
Datum16.07.2025 16:44641 x gelesen
NRW 67 Jahre

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW890899
Datum17.07.2025 07:39521 x gelesen
Genau genommen, das gesetzliche Renteneintrittsalter. Also gibt es in NRW keine feste Grenze mehr.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt890900
Datum17.07.2025 07:58503 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.welche Altersgrenzen in den Bundesländern

Sachsen - Anhalt

Sie sollen aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Ausnahmen zu der Altersgrenze sind auf Antrag zulässig; Sie bedürfen des jährlichen Nachweises der gesundheitlichen Eignung und der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

Dies ist meine persönliche Meinung.

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen890903
Datum17.07.2025 11:24409 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.

Genau genommen, das gesetzliche Renteneintrittsalter. Also gibt es in NRW keine feste Grenze mehr.


Heißt das, wer will, darf länger oder ist mit 67 definitiv Schluß?

Heinrich

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AutorAdri8an 8R., Utting / Bayern890904
Datum17.07.2025 11:57404 x gelesen
Im Schatten der Altersgrenze wurden noch weitere Änderungen beschlossen, die durchaus Auswirkungen haben können. Die interessanteste Änderung betrifft die Brandsicherheitswache:



BayFwG Art. 4 Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder aufgrund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache nicht durch einen geeigneten Dritten gestellt werden kann sowie rechtzeitig angefordert wird.

Neu ist der geeignete Dritte. Somit ist eine BSW in der Regel eine freiwillige Leistung, für die gilt:

VollzBekBayFwG: 4.5.1 1Neben den Pflichtaufgaben nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayFwG können die gemeindlichen Feuerwehren auch sogenannte freiwillige Tätigkeiten übernehmen. 2Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und damit auch die Feuerwehren außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge grundsätzlich wirtschaftliche Leistungen durch die Übernahme freiwilliger Leistungen nur erbringen dürfen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert und diese Leistungen nicht ebenso gut und wirtschaftlich von privaten Unternehmen erbracht werden können. 3Sie dürfen insoweit nicht in Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsunternehmen treten. 4Die Verwaltung eigenen Vermögens bleibt unberührt.

Sofern nun ein entsprechend leistungsfähiger privater Anbieter für BSW auf dem Markt ist könnte es spannend werden.


Interessant allerdings die Quereffekte:

VStättV § 41 (2) 1Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. 2Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. 3Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn der Betreiber über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen und die Brandschutzdienststelle dies dem Betreiber bestätigt hat.

FlBauR 6.5 Brandsicherheitswache Die Brandsicherheitswache wird von der öffentlichen Feuerwehr gestellt. Unterhält der Veranstalter eine Werkfeuerwehr, kann diese die Brandsicherheitswache übernehmen.

Wir werden sehen ob entsprechende Dienstleister auf den Zug aufspringen und ob endsprechend geklagt wird.

Viele Grüße
Adrian

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW890905
Datum17.07.2025 12:00423 x gelesen
Geschrieben von Heinrich B.Heißt das, wer will, darf länger oder ist mit 67 definitiv Schluß?
Da ist schluss, es wurde halt so ins Gesetz geschrieben, dass man das Gesetz nicht wieder ändern muss, wenn sich der Renteneintritt ändert. Es gibt natürlich noch die Möglichkeit in der Unterstützungsabteilung Dienst zu tun.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890912
Datum17.07.2025 16:32478 x gelesen
Servus,

Ist ja schön, wenn Leute im Alter ihrem Hobby nachgehen, sich engagieren, helfen. Aber mal ehrlich: Wenn man genau hinschaut, ist es doch einfach nur bitter.

Unsere Gesellschaft funktioniert nur noch, weil die Älteren die Lücken stopfen. Ehrenamt, Feuerwehr, Pflege, Vereine ohne sie wären wir komplett aufgeschmissen. Und das nennen wir dann Zusammenhalt. In Wahrheit erkaufen wir uns Sicherheit auf Kosten derer, die eigentlich längst in Ruhe leben sollten.

Was sagt das über uns aus? Dass ein System nur funktioniert, wenn die aufopferungsvollsten Generationen nach ihrer Arbeitszeit weiter malochen, weil sonst alles zusammenbricht?

Das ist nicht nachhaltig. Das ist beschämend.

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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 15.07.2025 10:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.07.2025 10:44 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 15.07.2025 11:07 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.07.2025 16:44 Mark7us 7B., Gummersbach
 17.07.2025 07:39 Thom7as 7E., Nettetal
 17.07.2025 11:24 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 17.07.2025 12:00 Thom7as 7E., Nettetal
 17.07.2025 07:58 Jens7 R.7, Lützen
 17.07.2025 11:57 Adri7an 7R., Utting
 17.07.2025 16:32 Mark7us 7G., Kochel am See
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