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Thema | Bayern: Neue Altersgrenze: So kommt das bei der Feuerwehr an | 10 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 890887 | |||
Datum | 15.07.2025 10:24 | 1561 x gelesen | |||
gibt es eine Übersicht welche Altersgrenzen in den Bundesländern gelten? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 890889 | |||
Datum | 15.07.2025 10:44 | 956 x gelesen | |||
In Niedersachsen ist mit der neuen Feuerwehrverordnung definitiv mit 67 Jahren Schluss. Die Regelung, das bei gesundheitlicher Eignung nach Ablauf der damaligen Altersgrenzen (erst 62, dann 63, später 65) weiter aktiven Dienst geleistet werden konnte, ist damit vorbei. Heinrich | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 890890 | |||
Datum | 15.07.2025 11:07 | 914 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. gibt es eine Übersicht welche Altersgrenzen in den Bundesländern gelten? Wie weit die Übersicht des DFV noch aktuell ist ? Ansonsten mal die 16 Feuerwehrgesetze durchackern; mal eine Durchsicht meiner näheren Umgebung: -> Baden-Württemberg FwG § 13 Abs. 1 65 Jahre. Nach dem § 14 Abs. 2 FwG können die Angehörigen der Altersabteilung noch zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. -> Bayern: 67 Jahre -> Hessen: 65 Jahre -> RLP: 67 Jahre Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 890896 | |||
Datum | 16.07.2025 16:44 | 641 x gelesen | |||
NRW 67 Jahre Grüße aus dem schönen Bergischen Land Markus | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 890899 | |||
Datum | 17.07.2025 07:39 | 521 x gelesen | |||
Genau genommen, das gesetzliche Renteneintrittsalter. Also gibt es in NRW keine feste Grenze mehr. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Lützen / Sachsen-Anhalt | 890900 | |||
Datum | 17.07.2025 07:58 | 503 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.welche Altersgrenzen in den Bundesländern Sachsen - Anhalt Sie sollen aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen zu der Altersgrenze sind auf Antrag zulässig; Sie bedürfen des jährlichen Nachweises der gesundheitlichen Eignung und der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr. Dies ist meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 890903 | |||
Datum | 17.07.2025 11:24 | 409 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.
Heißt das, wer will, darf länger oder ist mit 67 definitiv Schluß? Heinrich | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 890904 | |||
Datum | 17.07.2025 11:57 | 404 x gelesen | |||
Im Schatten der Altersgrenze wurden noch weitere Änderungen beschlossen, die durchaus Auswirkungen haben können. Die interessanteste Änderung betrifft die Brandsicherheitswache: BayFwG Art. 4 Die Feuerwehren sind verpflichtet, Sicherheitswachen zu stellen, wenn dies von der Gemeinde angeordnet oder aufgrund besonderer Vorschriften notwendig ist und die Sicherheitswache nicht durch einen geeigneten Dritten gestellt werden kann sowie rechtzeitig angefordert wird. Neu ist der geeignete Dritte. Somit ist eine BSW in der Regel eine freiwillige Leistung, für die gilt: VollzBekBayFwG: 4.5.1 1Neben den Pflichtaufgaben nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 BayFwG können die gemeindlichen Feuerwehren auch sogenannte freiwillige Tätigkeiten übernehmen. 2Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinden und damit auch die Feuerwehren außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge grundsätzlich wirtschaftliche Leistungen durch die Übernahme freiwilliger Leistungen nur erbringen dürfen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert und diese Leistungen nicht ebenso gut und wirtschaftlich von privaten Unternehmen erbracht werden können. 3Sie dürfen insoweit nicht in Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsunternehmen treten. 4Die Verwaltung eigenen Vermögens bleibt unberührt. Sofern nun ein entsprechend leistungsfähiger privater Anbieter für BSW auf dem Markt ist könnte es spannend werden. Interessant allerdings die Quereffekte: VStättV § 41 (2) 1Bei jeder Veranstaltung auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche muss eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. 2Den Anweisungen der Brandsicherheitswache ist zu folgen. 3Eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn der Betreiber über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt, die die Aufgaben der Brandsicherheitswache wahrnehmen und die Brandschutzdienststelle dies dem Betreiber bestätigt hat. FlBauR 6.5 Brandsicherheitswache Die Brandsicherheitswache wird von der öffentlichen Feuerwehr gestellt. Unterhält der Veranstalter eine Werkfeuerwehr, kann diese die Brandsicherheitswache übernehmen. Wir werden sehen ob entsprechende Dienstleister auf den Zug aufspringen und ob endsprechend geklagt wird. Viele Grüße Adrian | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 890905 | |||
Datum | 17.07.2025 12:00 | 423 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich B.Heißt das, wer will, darf länger oder ist mit 67 definitiv Schluß?Da ist schluss, es wurde halt so ins Gesetz geschrieben, dass man das Gesetz nicht wieder ändern muss, wenn sich der Renteneintritt ändert. Es gibt natürlich noch die Möglichkeit in der Unterstützungsabteilung Dienst zu tun. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 890912 | |||
Datum | 17.07.2025 16:32 | 478 x gelesen | |||
Servus, Ist ja schön, wenn Leute im Alter ihrem Hobby nachgehen, sich engagieren, helfen. Aber mal ehrlich: Wenn man genau hinschaut, ist es doch einfach nur bitter. Unsere Gesellschaft funktioniert nur noch, weil die Älteren die Lücken stopfen. Ehrenamt, Feuerwehr, Pflege, Vereine ohne sie wären wir komplett aufgeschmissen. Und das nennen wir dann Zusammenhalt. In Wahrheit erkaufen wir uns Sicherheit auf Kosten derer, die eigentlich längst in Ruhe leben sollten. Was sagt das über uns aus? Dass ein System nur funktioniert, wenn die aufopferungsvollsten Generationen nach ihrer Arbeitszeit weiter malochen, weil sonst alles zusammenbricht? Das ist nicht nachhaltig. Das ist beschämend. Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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