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ThemaRadfahrer tot - VW-Logo führt zu Feuerwehrmann17 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg891313
Datum14.08.2025 16:302616 x gelesen
Radfahrer tot - VW-Logo führt zu Feuerwehrmann

Im thüringischen Kreis Sömmerda kommt es zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Ein Mann kracht in einen Radfahrer, der wenig später stirbt. Der Unfallverursacher flieht. Später wird ein 30-jähriger Feuerwehrmann festgenommen. Gegen den Mann wird ermittelt. Auch die Freiwillige Feuerwehr reagiert sofort.

n-tv.de

hallo,

dazu die Feuerwehr:

Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Gebesee zum Vorfall am 10.08.2025

Am 10. August 2025 kam es gegen 18:30 Uhr zwischen Haßleben und Ringleben zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Fahrzeug erfasst wurde und tragischerweise verstarb. Der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.

Nach den Ermittlungen der Polizei steht ein Mitglied unserer Feuerwehr im Verdacht, den Unfall verursacht zu haben. Wir sind zutiefst erschüttert über diesen tragischen Vorfall. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden des Verstorbenen. Für diesen schmerzlichen Verlust fehlen uns die Worte in Gedanken sind wir in dieser schweren Zeit bei Ihnen.
Unabhängig vom laufenden Ermittlungsverfahren haben wir umgehend disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Der betroffene Kamerad wurde mit sofortiger Wirkung aus der Freiwilligen Feuerwehr Gebesee ausgeschlossen.

Die Freiwillige Feuerwehr Gebesee steht seit vielen Jahren für Einsatzbereitschaft, Hilfsbereitschaft und gelebte Kameradschaft. Unser Auftrag ist es, Menschen in Not zu helfen, Leben zu schützen und Sicherheit für unsere Gemeinschaft zu gewährleisten. Dieses Leitbild prägt unser tägliches Handeln und wir lassen keinerlei Verhalten zu, das diesen Grundsätzen widerspricht.
Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit zu bewahren und zu stärken.

Gebesee, den 11.08.2025

stellv. für alle Mitglieder der Einsatzabteilung und des Fördervereins
Bürgermeister: Lukas Rothe
Stadtbrandmeister: Frank Müller
Vereinsvorsitzender: Martin Hohenstein


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern891314
Datum14.08.2025 20:481228 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.Unabhängig vom laufenden Ermittlungsverfahren haben wir umgehend disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Der betroffene Kamerad wurde mit sofortiger Wirkung aus der Freiwilligen Feuerwehr Gebesee ausgeschlossen.
Da wurde konsequent durchgegriffen! Trotzdem gilt die Unschuldsvermutung bis zum Abschluss des Verfahrens. Der Ausschluss ist etwas verfrüht und kommt einer Vorverurteilung gleich.
Oder kann man Suspendierung und Ausschluss nicht trennen.
Wenn so gelebte Kameradschaft aussieht - wunderbar.

Was die Fahrerflucht angeht...nicht nachvollziehbar!

Gruß
Dirk

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS891319
Datum15.08.2025 10:191063 x gelesen
Geschrieben von Dirk S.Unschuldsvermutung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Normalerweise beurlauben/suspendieren bis zum Abschluss des Verfahrens. Danach finale Entscheidung je nach Ausgang.

Dies ist meine Meinung.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken891323
Datum15.08.2025 13:391019 x gelesen
Wieso? Darf ein Verdächtiger nichts Gutes tun? Wem hilft es, wenn ein Mitglied der FFW ausfällt?

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AutorMaxi8mil8ian8 H.8, Löhnberg / 891324
Datum15.08.2025 15:18911 x gelesen
Ich kontere deine Aussage mal mit einer Gegenthese:

Es wurde aus verwaltungsrechtlicher Sicht unzulässig gehandelt und ein Verwaltungsgericht wird den Ausschluss wieder kassieren, sofern geklagt wird (Suspendierung kennt die Satzung nicht von denen). Meines Erachtens wurde der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nicht gewahrt:

a) Liegt keine Verurteilung vor.

b) Sieht weder die Gemeindesatzung noch das Landesbrandschutzgesetz einen Ausschluss wegen einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Tötungsdelikt vor. Eine Argumentation wegen fehlender persönlicher Eignung oder Zuverlässigkeit dürfte schwer rechtssicher zu begründen sein.

c) Liegt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Verfahrensfehler vor: Unfall 10.08.25, ca. 18:30 Uhr; Facebookbeitrag 11.08.25, 10:07 Uhr. Ob in dieser Zeit der Feuerwehrausschuss angehört wurde und ein einwandfreier schriftlicher Bescheid mit Ausschlussbegründung und Rechtsmittelbelehrung erstellt worden ist... Ich habe große Zweifel.

Was haben wir aktuell nüchtern betrachtet vorliegen: Ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und Todesfolge sowie das mutmaßliche Unfallfahrzeug, welches einem Feuerwehrkameraden zugeordnet werden kann und anscheinend ein ausreichender Anfangsverdacht besteht, um gegen diesen zu ermitteln.

Sollte die Familie der getöteten Person irgendwann mal hier zufällig mitlesen: Mein herzliches Beileid und viel Kraft in dieser tragischen und zutiefst traurigen Zeit!

Persönliche Wertung meinerseits gegenüber der Feuerwehr: Ich halte das Handeln für hochgradig überstürzt und unprofessionell!


Nun... Ring frei ;-)

Viele Grüße

Max

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW891325
Datum15.08.2025 17:26836 x gelesen
Geschrieben von Maximilian H.Persönliche Wertung meinerseits gegenüber der Feuerwehr: Ich halte das Handeln für hochgradig überstürzt und unprofessionell!

Die öffentliche Wahrnehmung dürfte da so ziemlich das Gegenteil sehen.

Beim Lesen der Pressemitteilung dachte ich erst "guter Text", bis dann das Ergebnis kam.

Generell ist es in so einer Situation aber schwierig, wenn es keine Rechtsgrundlage für ein ordentliches Disziplinarverfahren gibt.

Wenn jemand als Unfallbeteiligter einen Schwerverletzten ohne Hilfe liegen lässt, dann sehe da ähnlich wie bei einem Brandstifter einen so eklatanten Verstoß gegen die mit dem Feuerwehrwesen untrennbar verbundenen Grundwerte, dass ein weiterer Verbleib im Dienst untragbar ist. Für einen rechtsstaatlich sauberen Umgang mit so einer Situation braucht man deswegen eigentlich zwingend das Instrument der Suspendierung für den Zeitraum des strafrechtlichen Verfahrens (dem sich das interne Verfahren ja zunächst unterzuordnen hat).

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 891326
Datum15.08.2025 20:41700 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Henning K.Generell ist es in so einer Situation aber schwierig, wenn es keine Rechtsgrundlage für ein ordentliches Disziplinarverfahren gibt.

Das sehe ich auch so.

Man hätte mit Rücksprache mit dem betreffenden Tatverdächtigen bis zum Abschluss des Verfahrens einfach beurlauben können. Ein Gespräch hat so wohl nicht stattgefunden.

Eine Entlassung aus der Wehr ließe sich nur so begründen:
"Schädigung des Ansehens der Feuerwehreinheit"
und
"Eine verbleib in der Feuerwehreinheit würde zu einer erheblichen Störung des Dienstbetriebes führen."

Da hätte man zuerst mal kühlen Kopf behalten müssen. So hat man den tatverdächtigen FA in die Lage versetzt gegen die Entlassung zu klagen (wohl mit erfolgt). Was dann der Gemeinde auch wieder Kosten verursachen könnte.

So mal meine Meinung. Wäre mal ganz Nett hierzu die Meinung eines Fachmannes im Bezug auf das Verwaltungsrecht etc. zu hören.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern891327
Datum15.08.2025 21:09679 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Henning K.Wenn jemand als Unfallbeteiligter einen Schwerverletzten ohne Hilfe liegen lässt, dann sehe da ähnlich wie bei einem Brandstifter einen so eklatanten Verstoß gegen die mit dem Feuerwehrwesen untrennbar verbundenen Grundwerte, dass ein weiterer Verbleib im Dienst untragbar ist.
man kann das Verhalten bewerten wie man will. Ich denke das Verständnis ist da relativ ähnlich.
Es gibt schon einen Unterschied zu einem Brandstifter. Wenn er nicht aus psychisch Zwang handelt, gehen Brandstifter planmäßig vor und Geltungssucht spielt dabei nicht selten eine erhebliche Rolle, vor allem wenn sie aus den eigenen Reihen stammen.
Fahrflucht kann ein Ausdruck von Kontrollverlust sein. Ob das vorgelegen hat, ist Aufgabe eines Gerichts das zu klären...
Einen kausalen Zusammenhand mit dem Feuerwehrdienst sehe ich da nicht zwingend. Überspitz und Geschmacklos; er hat die Person ja nicht angefahren, um sie später als Einsatzkraft zu versorgen. Da wäre die Reaktion vielleicht angemessen gewesen.

Ich darf zu bedenken geben, dass auch schon mal jugendliche Brandstifter vom Gerichten in BOS Einheiten, zur Ableistung der Sozialstunden geschickt wurden. Da haben Richter offensichtlich andere Maßstäbe, was tragbar ist oder nicht.

Mit etwas Rückgrat von beiden Seiten, hätte man dem Kameraden dazu auffordern können, seinen aktiven Dienst vorläuft ruhen zu lassen und das entsprechend zu kommunizieren. Dazu braucht man keine Satzung.
Das wäre moralisch die saubere Lösung gewesen und man hätte nichts von Kameradschaft und Leitbilder schwafeln müssen. PR technisch kann sich das ins Gegenteil drehen.
Wer in der Jugend den Religionsunterricht ertragen musste, der ist mit Johannes 8,7 "Wer noch nie eine Sünde begangen hat soll den ersten Stein werfen?" in Berührung gekommen (Wenn es stimmt?!).
Ich finde das Verhalten in diesem Statement zu diesem Zeitpunkt menschlich hoch problematisch.

Gruß
Dirk

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen891328
Datum16.08.2025 00:57654 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Eine Entlassung aus der Wehr ließe sich nur so begründen:
"Schädigung des Ansehens der Feuerwehreinheit"
und
"Eine verbleib in der Feuerwehreinheit würde zu einer erheblichen Störung des Dienstbetriebes führen."


Sehe ich etwas anders, mit §13 Abs. 8 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz gibt es nochmals eine andere Vorgehensweise, die Höherwertig, als die kommunale Satzung anzuwenden ist: Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund nach Anhörung der Gemeindebrandmeisterin oder des Gemeindebrandmeisters, in Orts- und Stadtteilen auch der Wehrführerin oder des Wehrführers, entpflichten. Mit der Entpflichtung endet die Zugehörigkeit zur Feuerwehr.

Ob dies hier in dem Sinne so anzuwenden ist. Allgemein ist meiner Meinung nach aber auch dass allgemeine Disziplinarrecht für Angehörige einer Verwaltung inkl. einer Beurlaubung/Suspendierung oder wie man es nennen mag, für Freiwillige Feuerwehrleute offen. Meiner Meinung nach, muss dies nicht extra in der Satzung geregelt sein.
Aber auch allgemein gehe ich mit der Auffassung aus rechtsstaatlicher Sicht: Erst Suspendierung, bei Verurteilung Ausschluss.

Auch wenn ich den Schritt bei der aktuell doch relativ klaren Beweislage verstehen kann.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken891329
Datum16.08.2025 07:30647 x gelesen
Warum sollte er ausgeschlossen werden?
Was hat die Fahrerflucht (wenn er sie dann begangen hat) mit dem Feuerwehrdienst zu tun?
Oder anders gefragt: Wieso soll jemand, der einen großen und unverzeihlichen Fehler gemacht hat, nicht auch in der Lage sein, Gutes zu tun und warum sollte man ihn das nicht auch tun lassen?
Bestraft man nicht die Allgemeinheit, wenn man, gerade in Zeiten der dünnen Personaldecke, einen motivierten und fähigen Feuerwehrmann nicht mehr einsetzt?
Oder geht es um das 'Heldenimage' der Feuerwehr, in das ein Mensch mit seinen Schwächen und Fehlern nicht passt?

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen891330
Datum16.08.2025 11:00579 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Warum sollte er ausgeschlossen werden?
Was hat die Fahrerflucht (wenn er sie dann begangen hat) mit dem Feuerwehrdienst zu tun?


Hier möchte ich nochmals Henning zitieren:
Wenn jemand als Unfallbeteiligter einen Schwerverletzten ohne Hilfe liegen lässt, dann sehe da ähnlich wie bei einem Brandstifter einen so eklatanten Verstoß gegen die mit dem Feuerwehrwesen untrennbar verbundenen Grundwerte, dass ein weiterer Verbleib im Dienst untragbar ist.
Und diesem schließe ich mich vollständig an. Als Mitglied im Feuerwehrdienst hat man eine gewisse Garantenstellung. Dieser muss man auch als Privatperson auftretend gerecht werden. Eine mindestens verletzte Person bei einer Fahrerflucht liegen zulassen - und in diesem Fall muss man bei vorliegendem Schadensbild einfach davon ausgehen, dass man das mitbekommen muss - wiederläuft diesen Pflichten als Feuerwehrangehöriger.
Und ja, die Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit, wie der Feuerwehr, erfordert ein Grundmaß an Rechtsverständnis.
Und nein, ich sage auch: Hätte die Person angehalten und sofort Rettungsdienste verständigt, Erste-Hilfe geleistet usw., dann wäre es ein anderes Bild. Hier kommt aber die doch dreiste Unfallflucht dazu.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 891332
Datum16.08.2025 12:28600 x gelesen
Moin Thomas,
es fällt mir hier extrem schwierig, deiner Argumentation selbst zähneknirschend zu folgen.

Wenn man sich den Unfallwagen ansieht, dann hat er den Unfall bewusst und voll wahr genommen. Da geht es nicht um ein "Streifen aus versehen..." das man nicht wahr genommen hat. Und selbst nach einem Schockmoment, den ich prinzipiell jedem Menschen zu gestehe, wäre es zu erwarten gewesen, dass er sich selbst stellt.
Sein Verhalten ist dem, das ich (und vermutlich viele andere) an einen Feuerwehrmann als Messlatte legen, nicht kompatibel.


Und nein, da gibt es auch kein Aufwiegen... ja aber er tut doch gutes. Für mich hier fehl am Platz und das handeln der FF konsequent und richtig. Und selbst wenn es die Verwaltungsvorschriften nicht her geben, habe ich meine Zweifel, dass der Fahrer vor irgendeinem Gericht sein "Recht" bekommen würde.

Gruß

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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz891334
Datum17.08.2025 01:15   901 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning K.Die öffentliche Wahrnehmung dürfte da so ziemlich das Gegenteil sehen.

Ja, und nach öffentlicher Meinung gehört der betroffene Kamerad vmtl. entweder direkt geteert&gefedert oder am nächsten Baum aufgeknüpft. Mindestens aber mal auf dem Dorfplatz an den Pranger.
Nur sind wir als Gesellschaft ja mittlerweile etwas weiter (hoffe ich doch mal) und die Unschuldsvermutung ist ein hohes rechtliches Gut. (Auch wenn dies mittlerweile auch dank mehr oder weniger verklausulierter Presseberichte immer mehr verwässert wird)

Jetzt gibt es also einen Beschuldigten, es wird weiter ermittelt, nach Abschluss der Ermittlungender Polizei duch die Staatsanwaltschaft geprüft und Anklage erhoben. Das Gericht ist es, das dann ultimativ eine Schuld feststellt und ein Urteil fällt.
Bis dahin ist er - so mein Verständnis - als unschuldig anzusehen.

Ist für die Feuerwehr natürlich nicht einfach, hier jetzt passend für die Öffentlichkeit zu agieren.
Klar will man sich distanzieren - keine Frage, dass man an seine Mitglieder (zu Recht!) andere Ansprüche hat.
Wäre der Beschuldigte zB an dieser Unfallstelle nach dem Geschehen als Ersthelfer einfach vorbeigefahren wäre er sicher auch schwerer verurteilt worden als der "normale Zivilist" - eben weil man hier von tieferen Kenntnissen ausgehen kann und höhere Erwartungen an ihn stellen kann.
Und auch eine etwaige Fahrerflucht wiegt bei "Leuten vom Fach" sicher schwerer als bei normalen Bürgern.

Nur ist der direkte Ausschluss wie hier geschehen mit dem kurzfristigen Zeitverlauf IMO nicht korrekt.

(Ich male mal ein Szenario - ohne jede eigene Kenntnis des echten Ablaufs, aber zur Verdeutlichung meiner Position vlt. hilfreich.)

Da haben sich abends nach Kenntnis des Unfalls das Kommando und der Vorsitzende des Fördervereins (welche Rolle und Funktion hat der eigentlich bei der Aktion? Und warum ist nicht auch noch der Vorsitzende des Sportvereins dazugekommen, falls er da auch Mitglied war?) im GH getroffen und entschieden - wir wollen damit nix zu tun haben.
Also schmeißen wir ihn direkt raus. Und damit es jeder mitbekommt wird es direkt auf FB gepostet. Am besten direkt auch den Spind räumen. Den Masterkey für das Fach für die Privatsachen des Betroffenen hat der Wehrführer ja zum Glück, also flugs geöffnet, alles in eine Tüte und dem Betroffenen noch nachts auf dem Heimweg vor die Tür gestellt.
Der Transponder für die Tür wird am nächsten Morgen als erstes von der Gebäudetechnik deaktiviert, dass er auch nicht mehr das GH betreten kann.
Per Whatsapp wird er nachts kurz über die Entscheidung informiert und auf die Sachen vor der Tür hingewiesen. "1. Garnitur und alle anderen Ausrüstungsgegenstände kurzfristig in der Kleiderkammer zurückgeben!"

Und alle können sich am nächsten Morgen auf die Schulter klopfen, wie schnell sie das Thema beendet haben. Niemand wird sie beim Bäcker oder Metzger jetzt angehen können.

Und dann kommt es zum Prozess und der Beschuldigte wird vom Gericht nicht verurteilt - aus irgendwelchen Gründen war er "zur Tatzeit nicht schuldfähig."

Und nun? Machen alle ein betroffenes Gesicht und sagen "Konnten wir ja nicht ahnen. Oopsi. Wir nehmen alles zurück. Wir sehen dich dann nächsten Dienstag zur Übung - und danach zum Abschlussbier in der Floriansstube."

Und sofort ist es wieder da - das gegenseitige Stützen der Kameraden, grad in schwierigen Situationen. Und der Beschuldigte braucht jetzt sicher den Beistand von Freunden und Kameraden - wird er jetzt sicher in seinem Ort nicht gut gelitten sein. Egal, was das Gericht gesagt hat.

Und wie schreibt ja selbst die FW Gebesee in ihrer Stellungnahme:
Die Freiwillige Feuerwehr Gebesee steht seit vielen Jahren für Einsatzbereitschaft, Hilfsbereitschaft und gelebte Kameradschaft.


Ja, dies ist vermutlich sehr unwahrscheinlich, aber kann das definitiv ausgeschlossen werden?
Daher sollte es keine Schnellschüsse oder Ad-hoc Aktionen geben, unter dem direkten Eindruck des Geschehens.


Gab es nicht diesen vor kurzem hier die Diskussion über den Chef einer BF, dem vorgeworfen wurde, sich bereichert zu haben und dienstliche Gelder privat verwendet zu haben? Er wurde bis Abschluss des Verfahrens erstmal "nur" suspendiert bzw. freigestellt WIMRE.
Die Vorwürfe waren dann ja am Ende doch nicht so glasklar wie am Anfang berichtet.

Insofern wäre ein Ruhen lassen bzw. Suspendierung sicher das passendere Mittel, auch um Zeit zu gewinnen und dem weiteren Verlauf des Vorgangs folgen zu können. Vlt. auch ein kurzer Kontakt und die Frage, ob der Betroffene nicht selber seine Mitgliedschaft in der Feuerwehr ruhen lässt.

Zurück zum hier diskutierten Fall:
Ich kann mich gut vorstellen, dass der Betroffene derzeit sicher ganz andere Sorgen hat, als dass er den Verlust seiner Mitgliedschaft im Förderverein als Prio ansehen würde und vmtl. auch kein Interesse haben, gegen seinen ad-hoc Rauswurf aus der Feuerwehr aktiv zu werden.

Dennoch sorgt das Vorgehen der Wehr bei mir für gewisses Bauchgrummeln.

So long,
Bjorn

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken891335
Datum17.08.2025 08:48583 x gelesen
In allen Vereinen, die ich kenne, ist der Ausschluß eines Mitglieds ein 'schweres Geschütz', welches einer Entscheidung der Mitgliederversammlung bedarf inkl. klarer in der Satzung festgelegter Regeln (Möglichkeit zur Stellungnahme, Fristen etc.). Ich kann mir nicht vorstellen, wie man sowas innerhalb einiger Tage hinbekommt. Und auf die Begründung wäre ich auch gespannt.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 891336
Datum17.08.2025 10:19610 x gelesen
Moin,
ohne Details zu kennen feuert ihr hier nicht weniger "ziellos" durch die Gegend.

Ich habe nicht gelesen, ob es evtl. vorab Gespräche mit dem Kameraden gab. Ich habe nicht gelesen, ob und wie er sich dazu geäussert hat. Ich kenne den Kameraden nicht und weiß daher nicht, ob es da nicht schon eine Geschichte zu gibt.

Man kann über den Ausschluss sicher geteilter Meinung sein. Aber eurer "verharmlosen" der Tat ist hier genau so wenig zielführend wie das vermeintliche Teeren und Federn (was ich hier noch nicht gelesen habe.... seis drum)

Gruß

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern891338
Datum18.08.2025 10:00612 x gelesen
Hallo,
geschrieben von Martin D.:
Man kann über den Ausschluss sicher geteilter Meinung sein. Aber eure Verharmlosung der Tat ist hier genauso wenig zielführend wie das vermeintliche Teeren und Federn (was ich hier noch nicht gelesen habe sei's drum).
Ich glaube nicht. Jemanden anzufahren, das passiert. Das Unfallopfer dann liegen zu lassen, ist das Letzte, was man tun kann. Mir ist es sch...egal, ob das ein Feuerwehrmann, Arzt etc. ist. Ich denke nicht, dass nur einer das Verhalten verharmlost.
Aber es geht um die Reaktion und den Stil der Pressemitteilung. Das ist es, was man wahrnimmt. Man muss daher nicht wissen, was besprochen wurde.

Die Pressemitteilung ist eine öffentliche Demontage eines Kameraden!
Das lese ich daraus.
Wer moralische Werte hochhält und von anderen verlangt, sollte sein eigenes Tun reflektieren und sich fragen, wo die Kameradschaft aufhört. Das hat man offensichtlich schnell entschieden.
Bei der Pressemitteilung frage ich mich, warum sie so erstellt wurde. Ging es um die Außenwirkung?

Unser Auftrag ist es, Menschen in Not zu helfen, Leben zu schützen und Sicherheit für unsere Gemeinschaft zu gewährleisten. Dieses Leitbild prägt unser tägliches Handeln und wir lassen keinerlei Verhalten zu, das diesen Grundsätzen widerspricht.
Ein schöner Satz mit hohem moralischen Anspruch. Ihm gerecht zu werden, ist in letzter Konsequenz jedoch nicht so einfach: Das nächste Mitglied, das nach der Übung zu tief ins Glas schaut, müsste entlassen werden, da es die Sicherheit der Mitbürger gefährdet und diesen Grundsätzen widerspricht. Fahren unter Alkoholeinfluss ist schließlich auch eine Straftat. Für den einen oder anderen ist das keine Kleinigkeit und zeugt von völliger Rücksichtslosigkeit.
Am Ende sind das willkürliche Bauchentscheidungen., trifft man die in voreilenden Gehohrsam, weil es in der Presse nach konsequenten Handeln aussieht, hinterlässt man Spuren; nicht immer in der Art, wie man sie haben will.

Wie gesagt, man kann das von verschiedenen Blickwinkeln betrachten und bewerten. Es gibt nicht immer Schwarz oder Weiß.
Das hat dann auch nichts mit Verharmlosung zu tun.

Gruß
Dirk

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen891339
Datum18.08.2025 11:15762 x gelesen
Geschrieben von Martin D. Moin,
ohne Details zu kennen feuert ihr hier nicht weniger "ziellos" durch die Gegend.

Ich habe nicht gelesen, ob es evtl. vorab Gespräche mit dem Kameraden gab. Ich habe nicht gelesen, ob und wie er sich dazu geäussert hat. Ich kenne den Kameraden nicht und weiß daher nicht, ob es da nicht schon eine Geschichte zu gibt.

Man kann über den Ausschluss sicher geteilter Meinung sein. Aber eurer "verharmlosen" der Tat ist hier genau so wenig zielführend wie das vermeintliche Teeren und Federn (was ich hier noch nicht gelesen habe.... seis drum)

Gruß


Was da auch nicht bei steht, war es eine Fahrt von/zu einer dienstlichen Veranstaltung? Hat er diese Tat also praktisch im Dienst verübt? Das darum die Feuerwehr so reagiert hat?

Heinrich

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 14.08.2025 16:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.08.2025 20:48 Dirk7 S.7, Lindau
 15.08.2025 10:19 Volk7er 7C., Garbsen
 15.08.2025 13:39 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 15.08.2025 15:18 Maxi7mil7ian7 H.7, Löhnberg
 15.08.2025 17:26 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.08.2025 20:41 Jako7b T7., Bischheim
 16.08.2025 00:57 Robi7n B7., Braunschweig
 16.08.2025 07:30 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 16.08.2025 11:00 Robi7n B7., Braunschweig
 16.08.2025 12:28 Mart7in 7D., Dinslaken
 15.08.2025 21:09 Dirk7 S.7, Lindau
 17.08.2025 01:15 Bjor7n R7., Mommenheim
 17.08.2025 08:48 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 17.08.2025 10:19 Mart7in 7D., Dinslaken
 18.08.2025 10:00 Dirk7 S.7, Lindau
 18.08.2025 11:15 Hein7ric7h B7., Osnabrück
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