News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaNeue Feuerwehrverordnung (FwVO) in Niedersachsen veröffentlicht8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen890256
Datum11.04.2025 09:311993 x gelesen
https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsgvbl/2025/25/0/nds-gvbl-2025-25.pdf

Am 10. April 2025 wurde die überarbeitete niedersächsische Feuerwehrverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Die Verordnung enthält u.a. folgende zentrale Neuerungen:
- Einführung einer neuen einheitlichen Dienstkleidung für die Feuerwehren in Niedersachsen
- Neue Dienstgradstruktur mit geänderten Bezeichnungen und Abzeichen
- Regelungen zur Fortbildung, insbesondere zur modularen Truppausbildung und für Führungskräfte
- Konkretisierung einiger unklarer Regelungen der Vergangenheit

Die Veröffentlichung war seit Längerem angekündigt und wurde nun offiziell vollzogen.
Die Verordnung tritt heute, am 11.04.2025, in Kraft.

Pressemitteilung MI

Verkündungstext (PDF)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg890258
Datum11.04.2025 11:28927 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jens H.

Am 10. April 2025 wurde die überarbeitete niedersächsische Feuerwehrverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.



Mag vielleicht weniger wichtig und politisch unkorrekt sein; aber hätte man der besseren Lesbarkeit wegen auf Formulierungen wie beispielsweise:

"Truppführerin oder ein Truppführer", " Maschinistin oder ein Maschinist", "Ausbilderin oder Ausbilder in der Feuerwehr sowie Ausbildungsleitung und Stellvertretende Ausbilderin oder Stellvertretender Ausbilder in der Feuerwehr sowie Stellvertretende Ausbildungsleiterin oder Stellvertretender Ausbildungsleiter" oder "Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter und Stellvertretende Sicherheitsbeauftragte oder Stellvertretender Sicherheitsbeauftragter"

verzichten können ?

Ansonst erstmal viel Lesestoff.


Gruß aus dere Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen890264
Datum12.04.2025 15:02805 x gelesen
Da gibt es an der Einsatzstelle jetzt für Niedersachsen neue Funktionswesten:
- Blau für Gruppenführer (bisher rot=Einheitsführer)
- Rot weiß kariert für Verbandsführer (bisher rot=Einheitsführer)
- Grün weiß kariert für Fachberater (bisher Hellblau)

Wieso Westen für Notfallseelsorge und Krisenintervention in einem Erlass zur Feuerwehr definiert werden wo diese doch nicht von Feuerwehren gestellt werden, es aber keine Festlegung für Einsatznachsorge / PSNV E gibt ist mir nicht klar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen890278
Datum14.04.2025 07:39612 x gelesen
Geschrieben von Ingo z.Wieso Westen für Notfallseelsorge und Krisenintervention in einem Erlass zur Feuerwehr definiert werden wo diese doch nicht von Feuerwehren gestellt werden

Also in den Großstädten jedenfalls sind die PSNV-Einheiten historisch gewachsen vorrangig bei den Feuerwehren angesiedelt.
Meines Wissens nach, haben diverse Landkreise auf Basis der Konsensuskonferenz von 2010 ebenfalls PSNV-E Einheiten aufgebaut.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen890283
Datum14.04.2025 10:05543 x gelesen
Ich wüsste ausser Braunschweig keine Stadt / Kreis wo PSNV-B bei der Feuerwehr angesiedelt ist.
PSNV-E kommt bei den Westen nicht vor. Da wird man aber in der Regel auch nach dem Einsatz tätig. Einsatzbegleitung ist extrem selten sinnvoll.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen890284
Datum14.04.2025 11:39638 x gelesen
Aus der Mitteilung des MI

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Die bisher geltende Feuerwehrverordnung musste nach fast 15 Jahren Gültigkeit einer
Überarbeitung unterzogen werden. Mit Verkündung der neuen Feuerwehrverordnung für die
niedersächsischen Feuerwehren sind folgende wesentliche Änderungen verbunden:

Durch Anpassung der Verordnungsermächtigung des Nds. Brandschutzgesetzes im
November 2024 musste folgerichtig an vielen Stellen auch die Feuerwehrverordnung
angepasst werden. So ist neben der Freiwilligen Feuerwehr auch die Pflichtfeuerwehr
konsequent im Verordnungstext zu benennen.
Aufgrund der Verordnungsermächtigung wurde der Bereich der Ausbildung und dessen
Gliederung in die Verordnung überführt.
Konsequente Trennung zwischen Ausbildung eines Feuerwehrmitglieds und
Regelfunktionen im Zuge der Verleihung von Dienstgraden.
Neue Bekleidung für die Feuerwehren zur Angleichung an modernere Schnitte und dem
bundesweiten Trend folgend.
Neue Dienstgrade für die Feuerwehren zur Angleichung an andere Bundesländer.
Neue Dienstgradabzeichen zu den neuen Dienstgraden.
Konsequente Trennung von Ausbildungsstand und einsatzspezifischer Funktion durch
Helmkennzeichnung und Funktionswesten / Funktionskoller.

Bei Dienstkleidung und Dienstgraden ist hervorzuheben, dass die niedersächsischen Kommunen
darüber entscheiden, ob und wann sie auf die neue Feuerwehrdienstkleidung umstellen. Es gibt
keine Frist oder Vorgabe des Landes, auf die neue Dienstkleidung umzustellen.
Es kann die bisherige Dienstkleidung mit bisherigen Dienstgraden und Dienstgradabzeichen
weitergetragen werden. Die Kommunen können auch entscheiden, die bisherige Dienstkleidung
weitertragen zu lassen, aber auf neue Dienstgrade und Dienstgradabzeichen umzustellen.
Wenn in der Gemeinde auf die neue Dienstkleidung umgestellt wird, sind ausschließlich die neuen
Dienstgrade und Dienstgradabzeichen zu verwenden.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen891554
Datum21.09.2025 20:23680 x gelesen
Moin,
Die neue VO ist ja in der Fläche angekommen. Wer hat denn schon was umgestellt oder plant schon konkret, hat im Haushalt eingestellt usw?

Aus deinem Post bin ich nicht ganz schlau geworden, alte Uniform mit alten Abzeichen weitersagen, oder neue Uniform mit neuen Abzeichen oder alte Uniform (nach "Umbeförderung") mit neuen Dienstgraden.
Gibt es aber auch die Konstellation, offizielle Beförderung neuer DG, aber nich alte Uniform tragen und weiterhin alte DG Abzeichen? Das wäre ja schräg, wie müsste ich dann bei offiziellen Anlässen mit DG unterschreiben, Alt oder Neu?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen891555
Datum22.09.2025 09:27614 x gelesen
Geschrieben von Alex D.Gibt es aber auch die Konstellation, offizielle Beförderung neuer DG, aber nich alte Uniform tragen und weiterhin alte DG Abzeichen? Das wäre ja schräg, wie müsste ich dann bei offiziellen Anlässen mit DG unterschreiben, Alt oder Neu?

Moin, das kann nach meiner Auffassung nicht vorkommen.
Sobald neue Dienstgrade verliehen werden, dürfen auch nur noch die neuen Abzeichen getragen werden.

Alte Dienstgrade dürfen bzw. müssen weiter verliehen werden, dann aber nach den neuen Regeln. Alte Dienstgrade dürfen nur auf der alten Uniform getragen werden.

Eine Umstellung der Dienstgrade und auch die Umstellung auf neue Uniformen haben immer für alle Mitglieder eines Trägers (im Regelfall die Gemeinde/Stadt) gleichzeitig zu erfolgen.

mkg
Jens

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 11.04.2025 09:31 Jens7 H.7, Wildeshausen
 11.04.2025 11:28 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 12.04.2025 15:02 Ingo7 z.7, Salzhausen
 14.04.2025 07:39 Robi7n B7., Braunschweig
 14.04.2025 10:05 Ingo7 z.7, Salzhausen
 14.04.2025 11:39 Jens7 H.7, Wildeshausen
 21.09.2025 20:23 Alex7 D.7, Helpsen
 22.09.2025 09:27 Jens7 H.7, Wildeshausen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt