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ThemaRP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891595
Datum29.09.2025 09:141089 x gelesen
Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht

Vieles zu erwarten, einiges wird auch in den BOS, Verwaltungen, Medien... sicher noch Kreise ziehen. Tatsächlich hat man es in der FwVO nun geschafft, aus unseren 8 Minuten 10 zu machen, allerdings ohne, wie länger im Raum stand, dabei auch vom Konstrukt der Einsatzgrundzeit zur normierten Hilfsfrist zu wechseln. Das heißt, in jedem Rathaus sitzt jetzt einer, der schaut, ob sich diese gewonnenen 2min in einer Art und Weise auf irgendwelche realistischen oder gewürfelten Anfahrtsisochrone auswirken, so dass ab morgen die Feuerwehrhäuser 1. weniger werden und 2. an andere Standorte gebeamt werden. Das wird real praktisch 0 Auswirkungen haben, politisch oder feuerwehr-emotional sicher jedoch manchen mittelschweren Weltuntergang verursachen ;-)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS891596
Datum29.09.2025 09:53498 x gelesen
Das waren/sind teilweise ziemliche Debatten. Trier hatte da ja auch Diskussionen. Da wird ja jetzt eine neue Wache gebaut Mit 280 Preissteigerung in den vergangenen 10 Jahren) an einem Standort den man 2015 aufgrund zu klein und zu hoher Personalbedarf kategorisch ausgeschlossen hat (Hätte 2015 dort ~ 39 Mio kosten sollen plus zusätzliche 37,5 Mio Personalkosten für die nächsten 50 Jahre)
Ich glaube mittlerweile es geht bei solchen Standortsuchen nur noch um politische Entscheidungen (Stichwort Nachnutzung)und "Befindlichkeiten", nicht um Sachargumente. Stichwort realistische Anfahrtszeiten.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891597
Datum29.09.2025 10:36522 x gelesen
Andere interessante Details:
  • Rheinland-Pfalz streicht Käppi, Halstuch, Rock - nur noch eine einheitliche Dienstkleidung für Männlein und Weiblein. Und es heißt ab sofort nicht mehr Feuerwehr-Dienstkleidung, sondern Feuerwehrdienstkleidung. Wenn man schonmal am Überarbeiten ist... ;-)

  • In die AAO sind für "unabdingbare Einsatzmittel" (=alles, was Mindestbedarf mit Einsatzgrundzeit ist) zwei Alternativen zu hinterlegen. Standard bisher dürfte landesweit eins (wenn überhaupt) sein.

  • Neue (alte...) Aussagen zur Führungsunterstützung durch die FEZen in den Alarmstufen finden sich nun in einem neuen § 30 FwVO:
    (2) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten der Alarmstufe 1 leisten in der Regel die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehrein satzzentrale zur Führungsunterstützung.
    (3) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 2 leisten die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehreinsatzzentrale zur Führungsunterstützung, sofern diese nicht besetzt wird.
    (4) Bei Einsätzen nach den landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 3 oder Flächeneinsatzlagen sind die Feuerwehreinsatzzentralen, in deren Gebiet sich das Schadensereignis befindet, unverzüglich zu besetzen.
    Da könnte das Land manche Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) mal so richtig entlasten - wenn die Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) dazu bereit ist...

  • Eine Klarstellung für die Fälle, in denen Leute in Führungspositionen gewählt werden, die die notwendige Ausbildung dazu erst noch erreichen müssen: "Solange eine Führungsausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen ist, darf eine entsprechende Funktion im Einsatz nicht wahrgenommen werden."

  • Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.


"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP891598
Datum29.09.2025 11:14457 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Neue (alte...) Aussagen zur Führungsunterstützung durch die FEZen in den Alarmstufen finden sich nun in einem neuen § 30 FwVO:
"(2) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten der Alarmstufe 1 leisten in der Regel die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehrein satzzentrale zur Führungsunterstützung.
(3) Bei Einsätzen nach landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 2 leisten die Integrierten Leitstellen die Aufgabe einer Feuerwehreinsatzzentrale zur Führungsunterstützung, sofern diese nicht besetzt wird.
(4) Bei Einsätzen nach den landesweit einheitlichen Alarmstichworten ab der Alarmstufe 3 oder Flächeneinsatzlagen sind die Feuerwehreinsatzzentralen, in deren Gebiet sich das Schadensereignis befindet, unverzüglich zu besetzen."Da könnte das Land manche Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) mal so richtig entlasten - wenn die Feuerwehreinheit (-einsatzkraft) dazu bereit ist...


Da wird in den Leitstellen wohl unbändige Freude aufkommen.....
Das sehe ich spannend in der praktischen Umsetzung. (Ja, ich weiß, andere Bundesländer handhaben das schon seit Dekaden so.)

Geschrieben von Sebastian K.Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.

Da freue ich mich dann schon auf den medialen Aufschrei wenn das LfBK das das erste Mal durchzieht.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP891599
Datum29.09.2025 11:56520 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Da wird in den Leitstellen wohl unbändige Freude aufkommen.....Ja, die nach Abs. 1 noch vorgeschaltete Absprache LfBK - kommunale Spitzenverbände (- Leitstellen) wird noch spaßig, denn eigentlich war das Ende der FEZen bei Stufe 1 schon bei der Einrichtung der ILS mal Thema gewesen. Ich würde die konsequente, flächendeckende wortgetreue Umsetzung der Absätz 2 bis 4 schon sehr begrüßen. Die FEZen im Land wurden/werden reihenweise für teures Geld massiv hochgerüstet, und ringen nun beim PKW-Brand um irgendeine Daseinsberechtigung. Da ist eine Regelung über die FwVO ein stückweit auch einfach mal Klarstellung der Realität. Unsere FüRi ist ja nun auch nicht soooo modern, aber auch da steht schon bei Stufe 1 und 2: FEZ oder Leitstelle.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg891606
Datum29.09.2025 18:39457 x gelesen
Guzen Tag

Geschrieben von Sebastian K.

Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen.


Was kann man da sich genau darunter verstehen ?
Könnte das LfBK beispielsweise verlangen ein nicht Normgerechtes FW-Fahrzeug außer Dienst zu stellen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorIngo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen891607
Datum29.09.2025 20:26486 x gelesen
Da gibt es im Aufgabenberecht PSNV eine Fähigkeit / Einheit
"Kurzfristige und ereignisnahe Angebote der psychosozialen Akuthilfe für
Betroffene und Einsatzkräfte als Krisenintervention inklusive der Vermittlung in
soziale Netzwerke und/oder in mittel- und langfristige Angebote
psychosozialer und psychotherapeutischer Hilfe als Psychosoziale
Notfallversorgung (PSNV) für 50 Personen"

Die Stark soll so eine Einheit sein ?

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 29.09.2025 09:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.09.2025 09:53 Volk7er 7C., Garbsen
 29.09.2025 10:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.09.2025 11:14 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 29.09.2025 11:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.09.2025 18:39 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.09.2025 20:26 Ingo7 z.7, Salzhausen
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