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Thema | RP: Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891595 | |||
Datum | 29.09.2025 09:14 | 1089 x gelesen | |||
Katastrophenschutzverordnung und neue Feuerwehrverordnung veröffentlicht Vieles zu erwarten, einiges wird auch in den BOS, Verwaltungen, Medien... sicher noch Kreise ziehen. Tatsächlich hat man es in der FwVO nun geschafft, aus unseren 8 Minuten 10 zu machen, allerdings ohne, wie länger im Raum stand, dabei auch vom Konstrukt der Einsatzgrundzeit zur normierten Hilfsfrist zu wechseln. Das heißt, in jedem Rathaus sitzt jetzt einer, der schaut, ob sich diese gewonnenen 2min in einer Art und Weise auf irgendwelche realistischen oder gewürfelten Anfahrtsisochrone auswirken, so dass ab morgen die Feuerwehrhäuser 1. weniger werden und 2. an andere Standorte gebeamt werden. Das wird real praktisch 0 Auswirkungen haben, politisch oder feuerwehr-emotional sicher jedoch manchen mittelschweren Weltuntergang verursachen ;-) "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 891596 | |||
Datum | 29.09.2025 09:53 | 498 x gelesen | |||
Das waren/sind teilweise ziemliche Debatten. Trier hatte da ja auch Diskussionen. Da wird ja jetzt eine neue Wache gebaut Mit 280 Preissteigerung in den vergangenen 10 Jahren) an einem Standort den man 2015 aufgrund zu klein und zu hoher Personalbedarf kategorisch ausgeschlossen hat (Hätte 2015 dort ~ 39 Mio kosten sollen plus zusätzliche 37,5 Mio Personalkosten für die nächsten 50 Jahre) Ich glaube mittlerweile es geht bei solchen Standortsuchen nur noch um politische Entscheidungen (Stichwort Nachnutzung)und "Befindlichkeiten", nicht um Sachargumente. Stichwort realistische Anfahrtszeiten. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891597 | |||
Datum | 29.09.2025 10:36 | 522 x gelesen | |||
Andere interessante Details:
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 891598 | |||
Datum | 29.09.2025 11:14 | 457 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Neue (alte...) Aussagen zur Führungsunterstützung durch die FEZen in den Alarmstufen finden sich nun in einem neuen § 30 FwVO: Da wird in den Leitstellen wohl unbändige Freude aufkommen..... Das sehe ich spannend in der praktischen Umsetzung. (Ja, ich weiß, andere Bundesländer handhaben das schon seit Dekaden so.) Geschrieben von Sebastian K. Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen. Da freue ich mich dann schon auf den medialen Aufschrei wenn das LfBK das das erste Mal durchzieht. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 891599 | |||
Datum | 29.09.2025 11:56 | 520 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael L.Da wird in den Leitstellen wohl unbändige Freude aufkommen.....Ja, die nach Abs. 1 noch vorgeschaltete Absprache LfBK - kommunale Spitzenverbände (- Leitstellen) wird noch spaßig, denn eigentlich war das Ende der FEZen bei Stufe 1 schon bei der Einrichtung der ILS mal Thema gewesen. Ich würde die konsequente, flächendeckende wortgetreue Umsetzung der Absätz 2 bis 4 schon sehr begrüßen. Die FEZen im Land wurden/werden reihenweise für teures Geld massiv hochgerüstet, und ringen nun beim PKW-Brand um irgendeine Daseinsberechtigung. Da ist eine Regelung über die FwVO ein stückweit auch einfach mal Klarstellung der Realität. Unsere FüRi ist ja nun auch nicht soooo modern, aber auch da steht schon bei Stufe 1 und 2: FEZ oder Leitstelle. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891606 | |||
Datum | 29.09.2025 18:39 | 457 x gelesen | |||
Guzen Tag Geschrieben von Sebastian K. Fahrzeuge und Ausrüstungen, die nicht der aktuellen FwVO entsprechen, dürfen (wie bisher) weiter verwendet werden - aber dem LfBK wird ausdrücklich das Recht zugewiesen, die Außerdienststellung anzuordnen. Was kann man da sich genau darunter verstehen ? Könnte das LfBK beispielsweise verlangen ein nicht Normgerechtes FW-Fahrzeug außer Dienst zu stellen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 891607 | |||
Datum | 29.09.2025 20:26 | 486 x gelesen | |||
Da gibt es im Aufgabenberecht PSNV eine Fähigkeit / Einheit "Kurzfristige und ereignisnahe Angebote der psychosozialen Akuthilfe für Betroffene und Einsatzkräfte als Krisenintervention inklusive der Vermittlung in soziale Netzwerke und/oder in mittel- und langfristige Angebote psychosozialer und psychotherapeutischer Hilfe als Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) für 50 Personen" Die Stark soll so eine Einheit sein ? | |||||
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