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| Thema | Schummel bei Fahrzeugangaben: Bekannter Wohnmobilhersteller aus Bayern muss Millionenbuße zahlen | 19 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 892157 | |||
| Datum | 28.12.2025 15:52 | 1801 x gelesen | |||
Die von der Staatsanwaltschaft verhängte Geldbuße ist beträchtlich. Satte 6,4 Millionen Euro muss das Unternehmen zahlen. Grund dafür sind fehlerhafte Gewichtsangaben bei Campingsfahrzeugen. Knaus Tabbert akzeptiert die verhängte Geldbuße, wodurch diese rechtskräftig wird. Hintergrund der Ermittlungen ist die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Fahrzeugen der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen. wird auch bei Feuerwehrfahrzeugen geschummelt? Gewichtsgrenzen sind ja bei Feuerwehrs auch ein Thema ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 892158 | |||
| Datum | 28.12.2025 16:36 | 1034 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.wird auch bei Feuerwehrfahrzeugen geschummelt? Ja. Bei unseren VSA wurden die angegeben 750kg ab Werk überschritten. Dabei muss man bedenken das solch ein Anhänger durch Schnee usw. schnell schwerer wird. Die 750kg sind dadurch notwendig. Da sonst ein E Führerschein notwendig wäre. Durch einen tausch der Batterie war das Problem schnell behoben. | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 892159 | |||
| Datum | 29.12.2025 00:16 | 864 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha H.Da sonst ein E Führerschein notwendig wäre. Jein: Wenn die zulässige Gesamtmasse überschritten wird ändert das nichts an der benötigten Fahrerlaubnis. Würde man die höhere Masse legalisieren wollen würde aber vermutlich die andere Fahrerlaubnis nicht reichen, es müsste auch das Fahrgestell des Anhängers verändert werden (Bremse?). Außerdem ist über 3,5 Tonnen keine Kugelkupplung mehr zulässig, was bei VSA ja bisweilen noch vorkommt. | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 892160 | |||
| Datum | 29.12.2025 08:51 | 857 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Würde man die höhere Masse legalisieren wollen würde aber vermutlich die andere Fahrerlaubnis nicht reichen, es müsste auch das Fahrgestell des Anhängers verändert werden (Bremse?). Außerdem ist über 3,5 Tonnen keine Kugelkupplung mehr zulässig, was bei VSA ja bisweilen noch vorkommt. 1. Das ganze Führerschein- und Zulassungsrecht sollte mal überarbeitet und innerhalb der EU ehrlich angeglichen werden... Wenn andere mit weniger hier fahren können/dürfen, muss man hier auch wieder "abspecken" und mehr auf Eigenverantwortung setzen. 2. Dann sollte man auch die Sonderregelungen kippen, weil unerklärlich ist, warum der Handwerker mit seinem Fahrzeug das er täglich bewegt, mehr Auflagen bekommt, wie jemand der i.d.R. weit unter 1000 km im Jahr mit ggf. verschiedenen Fahrzeugen unter extremeren Bedingungen fährt.. 3. VSA mit mehr als 3,5 t zGM? Oder gehts um das Zugfahrzeug? Warum sollte am Zugfahrzeug über 3,5 t keine Kugelkopfkupplung zulässig sein? (Hab ich z.B. an meinem Unimog...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892161 | |||
| Datum | 29.12.2025 10:25 | 639 x gelesen | |||
| Hallo, ich gehe mal davon aus, dass die Wohnmobile im Gegensatz zu Feuerwehrfahrzeugen nicht mit Einzelbetriebserlaubnis sondern per Typgenehmigung/Sammelabnahme zugelassen wurden, wie das bei Serienfahrzeugen üblich ist. Da stehen auch oft für die Leermasse Bereiche von/bis drin, auch für andere Daten, da sich Ausstattungen bei einzelnen Fahrzeugen trotzdem unterscheiden können, aber alle von der Typgenehmigung erfasst sind. Da bleibt natürlich Spielraum für Schummelei, wenn die Gewichte knapp sind oder Ausstattungen eingebaut werden, die die Leermasse dann so erhöhen, dass in dem Fall bis zur zul. Gesamtmasse von 3,5t keine oder zu wenig Zuladung bleibt. So sind ja durchaus im Bereich der Wohnmobile Fälle bekanntgeworden, wo ein mit 2 Personen besetztes Fahrzeug schon ohne jegliche weitere Zuladung und ohne gefüllte Wasser-/Abwassertanks die 3,5t ankratzt, das Fahrzeug aber prinzipiell für 4 Personen zugelassen ist und man üblicherweise ja auch noch Ausrüstung/Gepäck in solch einem Fahrzeug mitnimmt. Ist halt in dem Fall blöd, dass die Basisfahrgestelle aufgrund diverser Sicherheitsausstattungen und Abgasreinigungsvorschriften (wie bei Feuerwehrfahrzeugen auch) immer schwerer wurden, die Führerscheingrenzen aber starr bei 3,5t zul. Gesamtmasse blieben. So langsam kommt man da bei Wohnmobilen halt in den Bereich, wo sich das nicht mehr sinnvoll bauen lässt. Siehe auch die Problematik bei TSF oder KLF. Konnte man Ende der 70er ein TSF auf Kastenwagen noch problemlos mit 3,2t bauen, ist das jetzt auch mit 3,5t nicht mehr machbar, auch wenn sich an der Ausstattung nichts wesentliches geändert hat, zumindest nichts, was mehrere 100kg ausmacht. Die ersten KLF nach Norm, damals von RLP und Hessen eingeführt versuchte man auf Teufel komm raus durch Einsparungen an allen Ecken auf 3,5t zu trimmen, beim ersten Fahrgestellgenerationswechsel war der Traum dahin, ein 3,5t-Fahrzeug mit Wassertank darstellen zu können. Feuerwehrfahrzeuge werden normalerweise in Einzelabnahme zugelassen, da kann höchstens dadurch geschummelt werden, dass bei Abnahme noch nicht alles verladen oder noch nicht alle Halterungen für vorgesehene Gerätschaften eingebaut sind. Ich glaube aber kaum, dass sich da ein Fahrzeughersteller in diese Grauzone begibt, das dürfte dann meist in "Eigenleistung" am Fahrzeugstandort passieren, dass da noch Dinge nachgerüstet werden. Die Grenze der möglichen Zuladung ist ja auch bei Feuerwehrfahrzeugen oft sehr sehr eng. Dass einzelne Fahrzeuge über der eigentlich zulässigen Gesamtmasse liegen, ist mir so auch von mehreren Feuerwehren bekannt, allerdings auch nur durch eigene Nachrüstungen, nicht ab Werk. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 892162 | |||
| Datum | 29.12.2025 10:39 | 612 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Wenn die zulässige Gesamtmasse überschritten wird ändert das nichts an der benötigten Fahrerlaubnis. Das nicht. Das Fahrzeug wurde als 750kg beschafft. Hat jedoch mehr wie angegeben. Fertig. Passt halt zum Thema. Dazu finden wir es nicht in Ordnung wissentlich immer überladen raus zu fahren. In unserem Fall ist das Fahrgestell dazu ausgelegt. Höheres zgg. mit Bremse. Aber halt abgelastet auf 750kg. Geschrieben von Henning K. Außerdem ist über 3,5 Tonnen keine Kugelkupplung mehr zulässig, was bei VSA ja bisweilen noch vorkommt. Interessant. Das habe ich noch nie gehört. Wo steht das genau? | |||||
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| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 892163 | |||
| Datum | 29.12.2025 10:50 | 614 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Hallo, Wie war das noch, für WoMo soll die 3,5t-Grenze beim FS auf 4,25 t angehoben werden, weil die sonst nicht mehr Vermietbar wären. Das heißt, wer sich ein mal im Jahr ein WoMo leiht, darf das ohne irgendwelche Kenntnisse fahren, aber für FW und RD, die KTW in diesem Gewichtsbereich täglich fahren, braucht man den C1. Heinrich | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892164 | |||
| Datum | 29.12.2025 10:53 | 551 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Sascha H. Interessant. Das habe ich noch nie gehört. Wo steht das genau? Es geht um die zul. Gesamtmasse des Anhängers. Es dürfte kaum einen VSA mit mehr als 3,5t zul. Gesamtmasse geben. Kugelkopfkupplungen der am PKW üblichen Kugelgrößen sind nur bis 3,5t Anhängermasse möglich, drüber braucht es andere Kupplungssysteme, z.B. Maulkupplungen. Natürlich kann man auch eine Kugelkopfkupplung an einem LKW >3,5t montieren, es geht ja dabei nicht um die zul. Gesamtmasse des Zugfahrzeuges. Geschrieben von Sascha H. Das Fahrzeug wurde als 750kg beschafft. Hat jedoch mehr wie angegeben. Fertig. Passt halt zum Thema. Dazu finden wir es nicht in Ordnung wissentlich immer überladen raus zu fahren. Wurde denn bei der Abnahme/Abholung des Anhängers nicht gewogen? Machen wir bei allen Fahrzeugen. Ansonsten hätte man das sofort nach Feststellung reklamieren müssen, sollte ja problemlos nachweisbar sein, dass der Mangel dann schon bei Auslieferung bestand. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892165 | |||
| Datum | 29.12.2025 10:54 | 559 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Heinrich B. Wie war das noch, für WoMo soll die 3,5t-Grenze beim FS auf 4,25 t angehoben werden, weil die sonst nicht mehr Vermietbar wären. Das heißt, wer sich ein mal im Jahr ein WoMo leiht, darf das ohne irgendwelche Kenntnisse fahren, aber für FW und RD, die KTW in diesem Gewichtsbereich täglich fahren, braucht man den C1. Meines Wissens soll die Grenze generell auf 4,25t angehoben werden, was sicherlich auch sinnvoll ist. Der Unterschied, ob ein Fahrzeug nun 3,5 oder 4,25t hat, ist eigentlich nicht der Rede wert. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 892166 | |||
| Datum | 29.12.2025 11:22 | 526 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Wurde denn bei der Abnahme/Abholung des Anhängers nicht gewogen? Machen wir bei allen Fahrzeugen. Ansonsten hätte man das sofort nach Feststellung reklamieren müssen, sollte ja problemlos nachweisbar sein, dass der Mangel dann schon bei Auslieferung bestand. Haben wir. Deshalb ist es uns ja aufgefallen. Der VSA wurde nicht spezielle für uns angefertigt. D.h. das Modell fährt wahrscheinlich in größer Stückzahl in Deutschland herum. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen dass nur unser leicht überladen war. Wie gesagt. Der Hersteller hat nachgebessert. Fertig. | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 892168 | |||
| Datum | 29.12.2025 11:51 | 609 x gelesen | |||
| Hallo Geschrieben von Michael W. Konnte man Ende der 70er ein TSF auf Kastenwagen noch problemlos mit 3,2t bauen, ist das jetzt auch mit 3,5t nicht mehr machbar, auch wenn sich an der Ausstattung nichts wesentliches geändert hat, zumindest nichts, was mehrere 100kg ausmacht.Ging sogar noch mindestens 10 länger. ;-) "Wir" hatten ein TSF auf VW LT31 (3,2t) Baujahr 1989 mit dem 90PS Sechszylinder Benziner als Kastenwagen mit Ausbau von Metz. Später ist man ja größtenteils vom Ausbau von Kastenwagen als TSF abgerückt. Viele Grüße Thomas | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892172 | |||
| Datum | 29.12.2025 16:51 | 592 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Michael W. das dürfte dann meist in "Eigenleistung" am Fahrzeugstandort passieren, dass da noch Dinge nachgerüstet werden. Da könnte ich viele Beispiele bringen was diesbezüglich da alles "Land auf - Land ab" zu sehen ist. Das geht, um nur mal paar Beispiele zu nennen, vom "Umbau" Tanküberlaufeinrichtungen um mehr Wasser im Fahrzeug mitführen zu können über Einbau weiterer Sitzgelegenheiten in TLF 16/25 und der Zusatzbeladung von Ausrüstungsgegenständen solange in den Geräteräumen oder Dachkästen noch Platz ist und sie sich verschliesen lassen. Der Technische Prüfdienst der Freiwilligen Feuerwehren in Hessen zeigt in seinem Jahresbericht immer haarsträubende Beispiele solcher Machenschaften. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 892176 | |||
| Datum | 29.12.2025 17:53 | 525 x gelesen | |||
| Glaube ich unbesehen. ich habe in Trier unser damalige LF8/6 etwas umgebaut und war es danach verwiegen bei einem ortsansässigen Betrieb. Zur Sicherheit. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892177 | |||
| Datum | 29.12.2025 18:06 | 509 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Bernhard D. Da könnte ich viele Beispiele bringen was diesbezüglich da alles "Land auf - Land ab" zu sehen ist. Sicher. Das geht von professioneller Qualität eigener Umbauten unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards bis hin zu haarsträubenden Umbauten. Generell ist es sehr sinnvoll, Feuerwehrfahrzeuge im Laufe ihrer meist nicht gerade kurzen Lebenszeit auf technisch aktuellem Stand zu halten. Man muss eben abwägen, was sinnvoll und möglich ist. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 892180 | |||
| Datum | 29.12.2025 20:42 | 618 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.VSA mit mehr als 3,5 t zGM? Sorry, mein Fehler: Ich war mit den Gewichtsgrenzen falsch abgebogen. Richtig ist: über 750 kg (um die Grenze ging es hier) ist die eigene Bremse vorgeschrieben (seit vielen Jahren, aber bei Feuerwehrs gibt es auch ältere Anhänger. Die dürfen dann ggf. von neueren Fahrzeugen nicht mehr gezogen werden) Über 3,5t Anhängelast ist die übliche 50er Kugel nicht mehr zulässig. (es gibt andere Kugeln für höhere Lasten) | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892182 | |||
| Datum | 29.12.2025 22:03 | 525 x gelesen | |||
| Guten Abend Geschrieben von Michael W. Generell ist es sehr sinnvoll, Feuerwehrfahrzeuge im Laufe ihrer meist nicht gerade kurzen Lebenszeit auf technisch aktuellem Stand zu halten. Durchaus; und da gibts wirklich viele sinnvolle Beispiele, teils auch von Fachfirmen gemacht, oftmals auch von FW-TÜV abgenommen. Man muss eben abwägen, was sinnvoll und möglich ist. Und da gibts halt auch "Abwägungen", die jeder Beschreibung spotten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 892183 | |||
| Datum | 30.12.2025 01:24 | 722 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Henning K. (es gibt andere Kugeln für höhere Lasten) ja, mit einer K80 wäre man definitiv auf der sicheren Seite. Aber etwas mehr als übertrieben. Ich hab die Beobachtung gemacht, dass einige Fahrgestellhersteller nicht fähig sind das korrekte Leergewicht zu ermitteln. Bei den Fall der mir bekannt ist, war man zu Faul die Beladung abzuladen. Waren am Ende ca. 1000kg Abweichung. Es gibt neben Vorsatz, Faulheit auch Unfähigkeit Gruß Dirk | |||||
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