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Themaausreichend versichert im Ehrenamt?4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHans8 E.8, Hahausen / Niedersachsen892709
Datum27.02.2026 22:58985 x gelesen
Hallo Zusammen,
bei einem der letzten Dienstabende kam das Thema des Versicherungsschutzes für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr auf. Wie so oft gingen die Meinungen dabei auseinander. Daher würden mich Einschätzungen hier aus dem Forum interessieren.
Hintergrund war die Frage, ob ich als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr bei der Ausübung meines Ehrenamtes (Übung, Dienst, Einsatz) durch die Kommune ausreichend versichert bin oder ggf. mich noch privat zusätzlich absichern sollte. Gerade auch für Kameraden in der Führung oder als Maschinist.
Sollten also z.B. in einer privaten Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung gewisse Dinge mit eingeschlossen sein, die für die Ausübung des Ehrenamtes relevant sein könnten? Gibt es hier eine Lücke, die durch die Kommune nicht abgedeckt wird und so abgesichert werden kann? So schließen wohl z.B. einige Haftpflichtversicherungen Haftungsfälle im Ehrenamt wie Schöffe oder Angehöriger der FFW aus.

Vielleicht hat sich ja der ein oder andere hier schon privat damit befasst und kann somit weiterhelfen?

Vielen Dank!

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP892712
Datum28.02.2026 09:51636 x gelesen
Geschrieben von Hans E.Wie so oft gingen die Meinungen dabei auseinander. Daher würden mich Einschätzungen hier aus dem Forum interessieren.Holt euch erstmal die Einschätzung/Aussage der Kommune, was überhaupt wie versichert ist, und im Zweifel auch der entsprechenden Versicherung. Ich habe einige Zeit bei einer Kommune den Versicherungskram als Sachbearbeiter gehabt, heute gehört das auch zu meiner Abteilung, und ich kann mich an Fälle erinnern, da wurde ich bei der Versicherung dreimal weiter verbunden, bevor aus einem "Nee, unmöglich" ein "könnten wir so und so lösen" wurde. Zwei Personengruppen muss man unterstellen, aus/trotz Unwissenheit (gar nicht mal selbst verschuldet) nur unzureichende, oft auch unsinnige Antworten auf Versicherungsfragen im Feuerwehrwesen zu geben, weshalb man sich mit Fragen in die Richtung eher keinen Gefallen tut: 1. Feuerwehrführungskräfte, und 2. jeder andere Feuerwehrangehörige. Fragt die, die in die bestehenden Versicherungsverträge reinschauen können, und dann könnte man überlegen, ob man darüber hinaus überhaupt noch irgendwas absichern will oder sollte. Viel dürfte da, wenn die Kommune vernünftig aufgestellt ist, nicht übrig bleiben.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen892726
Datum01.03.2026 16:49533 x gelesen
Hallo Hans,

Ich bin überzeugt, das wir im Dienst ausreichend versichert sind.
Bei einen Ufall greift der Versicherungsschutz der jeweilszuständigen Unfallkassse, in eurem müsste das UK Nord sein.

Bezüglich deiner Frage nach Führung/ Maschinist, bin ich mir sicher welchenS Staus ihr in Niedersachsen habt.
In Hessen bin ich als Feuerwehr Teil der Gemeinde.
Die Frage ist, welche Probleme ihr seht?
Sollte es zu einer Beschwerde über meine Einsatzmaßname kommen, ist die Gemeinde der Ansprechpartner. Nur wenn ich eine Pflichtverletzung begangen habe kann man mich haftbar machen.
Aber mir sind hier aus den letzten 40 Jahren Dienst nur extrem wenige Beispiele bekannt.
Dasselbe gilt für Maschinisten, haftbar sind sie in der Regel nur wenn sie eine Pflichtverletzung begangen haben.
Überfahren von Roten Ampeln mit nachfolgendem Unfall ist so ein Fall!
In beiden Fällen gilt aber die Fürsorgepflicht der Gemeine, das heißt im Fall eines Rechtsstreits muss mir die Gemeinde Unterstützung gewähren, z.B einen Anwalt stellen.

Generell sind aber verschiedene Versicherungen im Privatleben hilfreich : Rechtsschutz, Haftpflicht,, Unfallversicherung

Gruß

Wolfgang

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 27.02.2026 22:58 Hans7 E.7, Hahausen
 28.02.2026 09:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.03.2026 16:49 Wolf7gan7g K7., Niddatal
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