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| Thema | Rheinland-Pfalz zieht die meisten Technischen Richtlinien (TR) zurück | 19 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 892846 | |||
| Datum | 19.03.2026 08:40 | 1230 x gelesen | |||
| Meldung im BKS-Portal Rücknahmeschreiben ...im Rahmen der fachlichen Bewertung wurde festgestellt, dass die meisten technischen Richtlinien entfallen können, weil die entsprechenden Fähigkeiten inzwischen genormt wurden. Aufgrund dieses Ergebnisses informiere ich sie nachfolgend zu folgenden kurzfristigen Änderungen: "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892847 | |||
| Datum | 19.03.2026 11:23 | 722 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben vom BKS-Portal: Darüber hinaus wurde die TR 5 Mehrzwecktransportfahrzeug überarbeitet. Denke eine Typenbereinigung ist durchaus sinnvoll, die DIN für Gerätewagen Logistik GW-L1 und Gerätewagen Logistik GW-L2 denken die Landesvorgaben dafür weitgehend ab. Ob BaWü beim ihrem GW-T etwas ähnliches plant? Ferner ist vorgesehen, die TR 4 sowie die TR 12 ebenfalls zu überarbeiten. Was kann/will man beim Gerätewagen Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienst* ändern ? Besteht für den Gerätewagen Tragkraftspritze* immer noch Bedarf, bzw. was könnte man da ändern ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard Symbolbilder " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 892848 | |||
| Datum | 19.03.2026 17:04 | 483 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Bernhard D. Besteht für den Gerätewagen Tragkraftspritze* immer noch Bedarf, bzw. was könnte man da ändern ? Was man ändern könnte? Den GW-TS auf der Müllhalde der Geschichte entsorgen. Das Teil war/ist eh nur eine Beruhigungspille für ehemalige TSA-Wehren wenn kein Geld für ein anständiges Gerätehaus da ist. Für mich ist das "gute" Stück nicht Fleisch und nicht Fisch. Meine ganz persönliche Meinung, als Grundausstattung für Ortswehren sollte mindestens ein KLF vorhanden sein. Das gibt die FwVO für alle B1, T1, ABC1 und W1 - Orte schon locker her wenn man sich etwas Mühe gibt. Ein GW-TS sollte heute wirklich nur noch in ganz wenigen und absoluten Ausnahmefällen angeschafft werden. (TSA schon mal gleich gar nicht mehr). Ok, als Fahrzeug für die Jugendwehr ganz in Ordnung. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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| Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 892850 | |||
| Datum | 19.03.2026 19:52 | 444 x gelesen | |||
| Selbst als Fahrzeug für die JF hast du das Problem das du ein zweites Fahrzeug brauchst. Es sei denn du verbindest die Ausbildung am Gerät mit ausgiebigen Märschen. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892852 | |||
| Datum | 20.03.2026 07:50 | 418 x gelesen | |||
| Guten Morgen Geschrieben von Bernhard D. die DIN für [...] Gerätewagen Logistik GW-L2 denken die Landesvorgaben dafür weitgehend ab. Ganz so vergleichbar mit dem MZF-3 sind die GW-L-2 doch nicht; der GW-L-2 * muß z.B. über eine Staffelkabine und weitere feuerwehrtechnische Beladung verfügen, das MZF-3 * ist auf einem Truppfahrgestell realisierbar. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbilder " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892853 | |||
| Datum | 20.03.2026 09:15 | 335 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Michael L. Selbst als Fahrzeug für die JF hast du das Problem das du ein zweites Fahrzeug brauchst. Im Inland und Ausland gesehen;-) Es sei denn du verbindest die Ausbildung am Gerät mit ausgiebigen Märschen. ;-) Wenn man den guten-alten Tragkraftspritzen-Anhänger durch die Jugendfeuerwehrleute im Handzug zur Übungsstelle ziehen läßt, hat man auch noch was für deren körperliche Ertüchtigung getan ;-) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 892854 | |||
| Datum | 20.03.2026 09:58 | 316 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Ganz so vergleichbar mit dem MZF-3 sind die GW-L-2 doch nicht; der GW-L-2 * muß z.B. über eine Staffelkabine und weitere feuerwehrtechnische Beladung verfügen, das MZF-3 * ist auf einem Truppfahrgestell realisierbar. Ja richtig, aber dich hindert ja dennoch keiner einen LKW mit Ladebordwand in rot mit Blaulicht und Funkgerät zu beschaffen... Wofür braucht man da unbedingt eine Technische Richtlinie? | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 892855 | |||
| Datum | 20.03.2026 10:01 | 291 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Robin B. Wofür braucht man da unbedingt eine Technische Richtlinie? ev. wg. Zuschüsse? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 892857 | |||
| Datum | 20.03.2026 10:10 | 327 x gelesen | |||
| Der Unterschied ist mir auch ins Auge gesprungen. Oder man schaut in Koblenz/Trier nicht ganz so böse, wenn Trupp-GW-L2 a la Bundes-SW angeschafft werden, wobei ich auf den Gerätekoffer dabei auch noch gut verzichten könnte. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 892858 | |||
| Datum | 20.03.2026 10:12 | 319 x gelesen | |||
Geschrieben von Robin B.Wofür braucht man da unbedingt eine Technische Richtlinie?Weil sonst als LKW mit Ladebordwand in rot mit Blaulicht und Funkgerät alles beschafft wird, was irgendwie als LKW mit Ladebordwand in rot mit Blaulicht und Funkgerät beschaffbar ist. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 892860 | |||
| Datum | 20.03.2026 11:37 | 327 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Ob BaWü beim ihrem GW-T etwas ähnliches plant?Zumindest hat BW die "schweren" GW-T zum 01.01.2025 aus der ZFeu genommen. Geschrieben von Baubeschreibung GW-T BaWü Gerätewagen Transport schließen die normative Lücke bis zur unteren Gewichtsgrenze des Gerätewagen-Logistik 1 nach DIN 14555-21.Die Förderung liegt jetzt noch bei 21.500 Euro für Fahrzeuge bis 4,75t zGM, vorher war der GW-T gestaffelt:
Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 892861 | |||
| Datum | 20.03.2026 11:38 | 286 x gelesen | |||
| Das Thema ist doch durch die pauschale Förderung/Bezuschussung in RLP eh vom Tisch wenn ich das richtig interpretiere. Die Abnahme beim LfBK ist doch auch nicht mehr verpflichtend. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892862 | |||
| Datum | 20.03.2026 11:44 | 308 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. . Oder man schaut in Koblenz/Trier nicht ganz so böse, wenn Trupp-GW-L2 a la Bundes-SW angeschafft werden, So ein einfacher mittelgroßen * oder etwas größeren * Trupp-LKW mit LBW wäre dann nicht mehr drim; müßte man dann ein Staffel-Fahrzeug* nehmen ? wobei ich auf den Gerätekoffer dabei auch noch gut verzichten könnte. Ja schon, wenn man aber dauerhaft eine Grund-Standardbeladung mitführen möchte ist Kofferaufbau* schon sinnvoll sein. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbilder " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 892864 | |||
| Datum | 20.03.2026 13:26 | 315 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.So ein einfacher mittelgroßen * oder etwas größeren * Trupp-LKW mit LBW wäre dann nicht mehr drim; müßte man dann ein Staffel-Fahrzeug* nehmen ?Man kann das doch auch on demand wechseln: Neues Einsatzfahrzeug besticht durch Flexibilität (ja schon was älter, aber trotzdem besonders) Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892865 | |||
| Datum | 20.03.2026 14:58 | 289 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Michael L. Das Thema ist doch durch die pauschale Förderung/Bezuschussung in RLP eh vom Tisch wenn ich das richtig interpretiere. Nein, weiterhin müssen die Fahrzeuge den Normen und Richtlinien entsprechen, man behält sich seitens des LfBK auch Überprüfungen vor. Die pauschalen Zuschüsse bedürfen auch eines Verwendungsnachweises. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892867 | |||
| Datum | 20.03.2026 18:18 | 250 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Christian R. Man kann das doch auch on demand wechseln: Neues Einsatzfahrzeug besticht durch Flexibilität Tolle Idee. Vermutlich, da Spezialanfertigung in dieser Größe, nicht gerade billig und die Abrollbehälter sind zu nix anderem üblicherweise verwendeten kompatibel. Weder in der unglaublichen Zuladung, die auf einem 12-Tonner mit Staffelkabine möglich ist, noch bei den verkürzten Maßen. Wer sich sowas ausdenkt, kehrt nur vor der eigenen Haustür und hat anscheinend Geld zu viel. Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 892868 | |||
| Datum | 20.03.2026 18:25 | 218 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Robin B. Ja richtig, aber dich hindert ja dennoch keiner einen LKW mit Ladebordwand in rot mit Blaulicht und Funkgerät zu beschaffen... Sofern man Landeszuschuss will, was bei vielen klammen Kommunen in RLP schlicht und einfach immer der Fall ist, da sonst die Aufsichtsbehörde meckert, muss man nach den Normen bzw. technischen Richtlinien des Landes beschaffen. Bisher galt da in RLP die TR für MZF1, 2 und 3 auch anstatt der GW-L1 und 2-Norm. Insbesondere war es auch kein Problem, ein MZF zu beschaffen, das eben fast nur ein LKW in rot mit Ladebordwand, Blaulicht und Funk war. Dies gibt es ohne viel Schnickschnack und hohe Aufpreise mit Truppkabine und ohne extra Gerätekoffer, rein mit Planen- oder Kofferaufbau. Auch schaffte man es damit, wendige (weil nicht allzu lange) Fahrzeuge mit viel Ladefläche in halbwegs geländetauglich zu beschaffen. Hier z.B. für 12 handelsübliche Rollcontainer: MZF3 Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 892869 | |||
| Datum | 20.03.2026 18:39 | 336 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Christian R. Zumindest hat BW die "schweren" GW-T zum 01.01.2025 aus der ZFeu genommen. Dann bekomme ich keinen Zuschuß mehr für einen "GW-T mit 14 t"* ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbild " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 892874 | |||
| Datum | 21.03.2026 21:30 | 92 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Dann bekomme ich keinen Zuschuß mehr für einen "GW-T mit 14 t"* ?Künftig nicht, aber schon bestellte und noch nicht gelieferte Fahrzeuge bekommen noch den alten Zuschuss. Glaube ich... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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