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ThemaStäbe für kreisangehörige Gemeinden, hier Bayern...5 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern892991
Datum15.04.2026 11:52435 x gelesen
Hallo,

in vielen Bundesländern gibt es dazu kaum oder gar keine Regelungen, in einigen noch nicht mal für kreisfreie Städte oder Kreise...

Das hier kannte ich bisher noch nicht, ist eine Regelung aus Bayern, woran sich kreisangehörige Gemeinden auch argumentativ und haushaltstechnisch hangeln können...
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV100617/true

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern892992
Datum15.04.2026 12:43241 x gelesen
Ja, die Richtlinie verwendet unter anderem meine Heimatgemeinde für derartige Planungen.
Aber ich fürchte, dass sie trotzdem vielen bayerischen Kommunen nicht bekannt ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass es dazu in Bayern keine Fortbildungsangebote gibt, die die Systematiken (Stabsarbeit) dahinter für Kommunen erklären und beüben würde. Also wenn sich eine Kommune nicht explizit selbst damit beschäftigt, passiert leider nicht viel. Mal schauen, heute hat das neue Landesamt für Bevölkerungsschutz (LfB) im StMI seine Arbeit aufgenommen, vielleicht kommt da ja in Zukunft was.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY892996
Datum15.04.2026 15:10175 x gelesen
Im Grunde betrifft das doch die Gemeinden nicht direkt. Der Spielball liegt hier vielmehr bei der Kreisverwaltung. Bei z.b. Unwetterlagen kommt die Leitstelle schnell an ihre Grenzen, und kippt die klassischen Unwettereinsätze der Kreisverwaltung einfach in den Hof. Wenn es von oben (Kreis Einsatzzentrale) kein einheitliches System zur Verteilung (Abschnitt Führungsstellen) und Koordinaten (Feuerwehr selbst) gibt. Kann die Sache nicht funktionieren. Schließlich müssen die Daten der Feuerwehren vorort, in Echtzeit wieder in das System zurückgespielt werden. Sowie Einsätze die vorort aufgenommen werden, ebenfalls in das System eingetragen werden. Sonst ist die KEZ nicht in der Lage den Überblick zu behalten, und entsprechend zu unterstützen.

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern893000
Datum15.04.2026 19:36120 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.Im Grunde betrifft das doch die Gemeinden nicht direkt.

Nein, natürtlich betrifft das auch die kleineren Gemeinden und ihre Bürger! Und da reden wir nicht von der Organisation von ein paar Einsätzen mehr für TP etc., da gehts um ganz andere Dinge, wie wo geht der Bürger hin, wenns dunkel und kalt ist, wie regelt man Minimalversorgungen, wann funktioniert wie was wieder usw.
Die Probleme sind die gleichen wie in Großstädten, nur meist ohne jede Ausrüstung und Ausbildung. Deshalb hat NRW da ja schon länger deutlich beschrieben, vgl. hier 2.5 - m.E. damals schon wegweisend für Deutschland! https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/14032019-krisenmanagement-durch-krisenstaebe-im-lande-nordrhein/
"2.5
Mitwirkung kreisangehöriger Gemeinden

Unbeschadet der gesetzlichen Zuständigkeit der Kreise sind für unvorhergesehene Ereignisse Arbeits-, Informations- und Kommunikationsstrukturen zwischen Kreis und kreisangehörigen Gemeinden abzustimmen.

Für unvorhergesehene Ereignisse bei kreisangehörigen Kommunen empfiehlt sich dort die Einrichtung von funktionsfähigen Stäben für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) zwecks Zusammenarbeit mit dem Krisenstab des zuständigen Kreises im Schadensfall."

Vgl. dazu auch: https://gpanrw.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/wichtig-funktionsfaege-sae-strukturen

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8O., Kaikenried / Bayern893001
Datum16.04.2026 01:139 x gelesen
Leider neigen wir Feuerwehrler gerne dazu, alles auch nur durch die reine Feuerwehrbrille zu sehen.
Aber der Reihe nach. Als erstes Rechtsgrundlagen:

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)

Art. 2
Zuständigkeiten

(1) 1Katastrophenschutzbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. 2Kreisangehörige Gemeinden, die während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der Kreisverwaltungsbehörde sind, nehmen in dieser Zeit die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr.

Art. 7
Katastrophenhilfe

(3) Zur Katastrophenhilfe sind verpflichtet

2.die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke,



Den Gemeinden kann also die Aufgabe zufallen, für ihren Zuständigkeitsbereich bei außergewöhnlichen Lagen Administrativ-organisatorische Stäbe (Verwaltungsstab) zu bilden (Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ organisatorischen Komponente (Verwaltungsstäbe - VwS)), mit denen sie Ereignisse abarbeiten, die mit dem normalen alltäglichen Dienstgeschehen nicht bewältigt werden können.
Dazu gibt es in Bayern die Koordinierungsrichtlinie (KoordR), die auch Gemeinden anwenden können.

Ein paar Beispiele aus anderen Bundesländern:
Baden-Württemberg Empfehlungen zur Umsetzung der VwV Stabsarbeit in der Gefahrenabwehr und zur Krisenbewältigung in kleineren Gemeinden (Empfehlungen Stabsarbeit)

Rheinland-Pfalz
GRUNDLAGEN DES ADMINISTRATIV- ORGANISATORISCHEN KRISENMANAGEMENTS

Thüringen
Grundlagen des administrativ- organisatorischen Krisenmanagements

Verwaltungsstäbe halten uns Einsatzkräften also den Rücken frei, indem sie Aufgaben managen, die unsere Einsatzmaßnahmen tangieren, aber nicht direkt zu unseren feuerwehreigenen Aufgaben gehören. Z.B. die Unterbringung von betroffenen Personen organisieren, Verpflegung organisieren, verkehrsrechtliche Angelegenheiten, benötigtes Sondermaterial beschaffen, Evakuierungen anordnen, usw.
Und es kann auch Gemeinden treffen. Selbst bei einer eingesetzten FüGK im Landratsamt ist je nach Lage nicht ausgeschlossen, dass untergeordnet die Gemeinden eigene Stäbe benötigen, die dann auch dem LRA bzw. der FüGK zuarbeiten. Oder die im BayKSG erwähnte Insellage.

ILS, KEZ, UG-ÖEL (in anderen Bundesländern auch andere Begrifflichkeiten wie TEL, FEZ, usw.) spielen da erstmal nur im unmittelbaren Einsatzgeschehen eine Rolle, aber im besten Fall (ich weiß, dass das vielerorts noch nicht gelebte Praxis ist) passiert da im Hintergrund bei den Verwaltungen ebenso viel.
Und da das Thema Zivilschutz / zivile Verteidigung wieder eine zunehmend größere Rolle spielt, denke ich, dass da auch den Gemeinden ihre Aufgabe als Sicherheitsbehörde (Bayern: Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG) wieder besser ins Gedächtnis gerufen wird.

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 15.04.2026 11:52 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
 15.04.2026 12:43 Jürg7en 7O., Kaikenried
 15.04.2026 15:10 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 15.04.2026 19:36 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
 16.04.2026 01:13 Jürg7en 7O., Kaikenried
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