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ThemaPlötzlich heult die Sirene, doch der Fahrer fehlt: Wer fährt im Notfall das Feuerwehrauto?13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg892994
Datum15.04.2026 13:37892 x gelesen
Plötzlich heult die Sirene, doch der Fahrer fehlt: Wer fährt im Notfall das Feuerwehrauto?

Dürfen Feuerwehren Lkw-Fahrer ans Steuer setzen, wenn der Maschinist fehlt? Ob das geht, ist gesetzlich festgelegt, genauso wie der Erwerb des Führerscheins fürs Feuerwehrauto.

hallo,

Die Sirene geht, die Mannschaft steht einsatzbereit in der Feuerwehr, aber der Maschinist fehlt. Wer kann denn jetzt das Feuerwehrauto zum Einsatz fahren? In der Not könnte das eigentlich ein Lastkraftwagenfahrer, denn den Führerschein für das Fahrzeug hätte er. So einfach das klingt, ist das aber nicht, klärt die Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz M-V in Malchow auf.
gibt es Fälle wo so was schon mal vorkommen ist?

"Schanghaien" eines LKW-Fahrers ;-)

Demnach können öffentliche Feuerwehren externe Personen und Sachen nur dann in Anspruch nehmen, wenn eigene Kräfte und Mittel nicht ausreichen, keine Gefahr für Leben und Gesundheit der Betroffenen besteht und keine anderen wichtigen Pflichten verletzt werden. Ein routinemäßiges Anhalten von Berufskraftfahrern ist damit ausgeschlossen.

Feuerwehrfahrzeuge haben andere Anforderungen

Begründet wird das mit den besonderen Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge: Sie unterscheiden sich technisch und fahrdynamisch deutlich von regulären Lkw, insbesondere durch den mitgeführten Wassertank. Für das sichere Fahren und die Bedienung der Fahrzeugtechnik, etwa der Pumpe, sind spezielle Schulungen vorgeschrieben, die ortsfremde Lkw-Fahrer in der Regel nicht haben.

hm ...

bei der Pumpenbedienung gehe ich mit. Da gibt es dann ev. ausgebildete Maschinsten die halt kein passenden Füherschein (mehr) haben

Beim Fahren sehe ich das in der Regel etwas anders. So exotisch sind Feuerwehrfahrzeuge nicht. Die Fahrgestelle gibt es auch in der Wirtschaft.

Das so ein "Zivilist" dann mi SoSi langsamer als ein ausgebildeter Maschinist fahren muss ist klar.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892995
Datum15.04.2026 14:00506 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

gibt es Fälle wo so was schon mal vorkommen ist?

Dass man das machen könnte wurde schon vor über 40 Jahren auf dem Gruppenführerlehrgang an der LFS Bruchsal erzählt. Die Diskussion über dieses und ein ähnliches Thema ( dürfen Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung wenn kein Fahrer der Einsatzabtelung verfügbar ist ein FW-Fahrzeug zur E-Stelle fahren ) hatten wir letzthin geführt.
Ob das "Schanghaien" aber wirklich schon mal so gehandhabt wurde? Mir jedenfalls ist kein Fall dazu bekannt.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 892998
Datum15.04.2026 16:14460 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Bernhard D.Ob das "Schanghaien" aber wirklich schon mal so gehandhabt wurde? Mir jedenfalls ist kein Fall dazu bekannt.

Dazu mal ein Gedankenexperiment.

Mittwoch, 07:45 Uhr, Einsatz und kein Fahrer. Aber zum Glück kommt gerade die Müllabfuhr um die Ecke.
Man "schanghait" sich jetzt den Fahrer des Müllwagens.
Soweit, so gut, man kommt an die E-Stelle und es kenn sich auch einer ohne entsprechenden Führerschein an der Pumpe aus, der Einsatz läuft.

Nun aber stellen sich folgende Fragen:

1. Wie lange verbleibt der "Beutefahrer" mit an der E-Stelle? Bis ein Fahrer aus der Wehr vor Ort ist? Und wer bringt dann den "Beutefahrer" während des laufenden Einsatzes wieder zurück zu seinem Fahrzeug?

2. Wie werden irgendwelche Regressansprüche seitens der Müllbeseitigungsfirma gehandhabt? (Lohnausfall des Fahrers, Standzeiten Müllwagen)

3. Was mache ich wenn sich der gute Mann weigert sich so einfach "schanghaien" zu lassen. Druckmittel habe ich ja keine, der "Beutefahrer" kann immer noch sagen er traut es sich nicht zu ein ihm völlig unbekanntes Einsatzfahrzeug zu fahren. Wenn ich ihn dann trotz seiner Aussage irgendwie dazu bringe das orangen Fahrzeug mi dem Fahrzeug in RAL 3000 zu fahren und er fährt damit in den Graben? Er hat ja, evl. vor Zeugen, gesagt er traut es sich nicht zu.

4. Wie sieht die Sache von Seiten der Versicherung aus?

Da sind mir zu viele wenn und aber. Da melde ich lieber Status 6 und bin auf der sicheren Seite.

Gruß vom Berg!

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg892999
Datum15.04.2026 16:34454 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jakob T.

Da sind mir zu viele wenn und aber. Da melde ich lieber Status 6 und bin auf der sicheren Seite.


So sehe ich das auch; in Deutschland gibt es lt. dem "DFV" insgesamt 23.760 Freiwillige Feuerwehren, 114 Berufsfeuerwehren und 728 Werkfeuerwehren.
Da wird eine davon den Ausfall eines Feuerwehrfahrzeuges mangels Maschinist/Fahrer das kompensieren können.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorLars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen893002
Datum16.04.2026 06:52   399 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Jakob T.Dazu mal ein Gedankenexperiment.
Spannend.

Geschrieben von Jakob T.Nun aber stellen sich folgende Fragen:

1. Wie lange verbleibt der "Beutefahrer" mit an der E-Stelle? Bis ein Fahrer aus der Wehr vor Ort ist? Und wer bringt dann den "Beutefahrer" während des laufenden Einsatzes wieder zurück zu seinem Fahrzeug?

2. Wie werden irgendwelche Regressansprüche seitens der Müllbeseitigungsfirma gehandhabt? (Lohnausfall des Fahrers, Standzeiten Müllwagen)

3. Was mache ich wenn sich der gute Mann weigert sich so einfach "schanghaien" zu lassen. Druckmittel habe ich ja keine, der "Beutefahrer" kann immer noch sagen er traut es sich nicht zu ein ihm völlig unbekanntes Einsatzfahrzeug zu fahren. Wenn ich ihn dann trotz seiner Aussage irgendwie dazu bringe das orangen Fahrzeug mi dem Fahrzeug in RAL 3000 zu fahren und er fährt damit in den Graben? Er hat ja, evl. vor Zeugen, gesagt er traut es sich nicht zu.

4. Wie sieht die Sache von Seiten der Versicherung aus?

Ich hätte jetzt gedacht, dass dies Fragen sind, mit denen man sich auch in Rheinland-Pfalz in der Feuerwehr-Ausbildung auf dem Weg zum Zugführer, also als potentieller Einsatzleiter, mal auseinandergesetzt hat. Ein Blick ins LBKG RLP (§43 und §46) bzw. etwas Lebenserfahrung und gesunder Menschenverstand reichen doch vermutlich bereits aus. Erste Voraussetzung: "... auf Anordnung der operativ-taktischen Einsatzleiterin oder des operativ-taktischen Einsatzleiters oder einer von dieser oder diesem beauftragten Person ...". Das bin ich also entweder selber oder ich halte mal Rücksprache mit dem über Funk.

1. So aus dem Bauch heraus - wie lange wird man als Behörde die Freiheit einer Person einschränken dürfen? So lange, wie es erforderlich ist, oder auch darüber hinaus? Wie kommt er zurück? So wie ich Feuerwehr kennengelernt habe, wird man dafür eine pragmatische Lösung finden. Zur Not bestellt man ein Taxi und der Aufgabenträger zahlt das. Zur allergrößten Not bezahle ich das Taxi aus eigener Tasche und bedanke mich recht herzlich beim Müllwagenfahrer für die tolle und wichtige Hilfe.

2. Entschädigungsansprüche hat jede herangezogene Person. Was die Seite des Unternehmens angeht, da ist in der Tat die Frage, ob man durch die Heranziehung zur Hilfeleistung dann "andere wichtige Pflichten verletzten müsste". Das muss man den möglicherweise ausbleibenden Einsatzerfolg gegen stehengebliebene Mülltonnen abwägen. Es gibt ja Einsätze wie Ölspuren und Einsätze wie ein Feuer mit Menschenleben in Gefahr, bei dem die betroffene Einheit einen deutlichen Zeitvorteil hätte. Aber erfahrungsgemäß sind viele Menschen und Unternehmen doch wirklich hilfs- und kooperationsbereit, wenn es um etwas geht.

3. Auch hier: Abwägung. Wenn er sich das nicht zutraut, dann ist er halt ggf. nicht die richtige Person ("im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten"). Dann geht es eben einfach nicht.

4. Von welcher Versicherung? Gesundheitsschäden wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige auch, Sachschäden über die Amtshaftung der Behörde, von der er herangezogen wird.

Geschrieben von Jakob T.Da sind mir zu viele wenn und aber. Da melde ich lieber Status 6 und bin auf der sicheren Seite.
Ja gut, das ist natürlich die einfachste Variante, wenn man Entscheidungen und Verantwortung vermeiden möchte.

Ich kann mir ganz viele Szenarien vorstellen, in denen es entweder gar nicht erforderlich oder nicht sinnvoll möglich ist, einen LKW-Fahrer zu einem Einsatz heranzuziehen. Das muss man doch aber wirklich im Einzelfall entscheiden, sein Ermessen ausüben und abwägen.

Die Möglichkeiten, die das Gesetz einem bietet, von vorneherein wegen zu vieler Wenn und Aber auszuschließen, finde ich für eine Führungskraft in der Gefahrenabwehr aber zu bequem. Es ist Teil unserer Aufgabe, genau solche und ähnliche Entscheidungen zu treffen.

Die Lösung, das zu vermeiden, ist es natürlich, seine Hausaufgaben im Vorfeld zu machen und dafür zu sorgen, dass man ausreichend ausgebildete Maschinisten mit der passenden Fahrerlaubnis hat.

Viele Grüße
Lars

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg893006
Datum16.04.2026 09:31249 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Da wird eine davon den Ausfall eines Feuerwehrfahrzeuges mangels Maschinist/Fahrer das kompensieren können.Es betrifft in dem Fall aber das Einsatzmittel, das konkret für einen Einsatz gerade benötigt wird. Und was den Bedarf vor Ort abdeckt, was vorher durch AAO und Brandschutzbedarfsplan definiert und festgestellt wurde.

Geschrieben von Jakob T.Da sind mir zu viele wenn und aber. Da melde ich lieber Status 6 und bin auf der sicheren Seite.Da wäre ich mir nicht so sicher. Ralf Fischer hatte in seinem Sonderrechte-Vortrag das Beispiel mit dem Eigenunfall und dann Status 6, weil sichere Seite (DFV Direkt bei Youtube (startet and der richtigen Stelle)): die Besatzung des RTW wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Klar ein Herangezogener hat keine Garantenstellung und es kommt auf den Einzelfall an.

Mein Punkt: Pauschal Status 6 greift zu kurz, man muss abwägen, immer.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorChri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg893007
Datum16.04.2026 09:55200 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Wie lange verbleibt der "Beutefahrer" mit an der E-Stelle?Der kann gehen, sobald das Fahrzeug an der Einsatzstelle ist.

Geschrieben von Jakob T.Und wer bringt dann den "Beutefahrer" während des laufenden Einsatzes wieder zurück zu seinem Fahrzeug?Taxi. Amtshilfe Polizei. Kamerad fährt mit PKW hinterher und macht Fahrdienst oder überlässt den PKW zur Rückfahrt.

Geschrieben von Jakob T.Wie werden irgendwelche Regressansprüche seitens der Müllbeseitigungsfirma gehandhabt? (Lohnausfall des Fahrers, Standzeiten Müllwagen)Entschädigung durch die Gemeinde.

Geschrieben von Jakob T.Was mache ich wenn sich der gute Mann weigert sich so einfach "schanghaien" zu lassen.Polizei dazu holen (Feststellung Personalien)

Geschrieben von Jakob T.Wenn ich ihn dann trotz seiner Aussage irgendwie dazu bringe das orangen Fahrzeug mi dem Fahrzeug in RAL 3000 zu fahren und er fährt damit in den Graben?Gemeinde haftet, grobe Fahrlässigkeit würde ich hier nicht sehen (wegen Regress), weil er sonst auch nicht LKW fahren dürfte.

Geschrieben von Jakob T.Wie sieht die Sache von Seiten der Versicherung aus?Automatisch versichert über die Unfallkasse.

Geschrieben von Jakob T.Da melde ich lieber Status 6 und bin auf der sicheren Seite.Wie schon geschrieben, das ist nicht so einfach. Aber melden macht frei: Status 5, andere Kräfte alarmieren lassen.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg893008
Datum16.04.2026 09:56222 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Christian R.

Mein Punkt: Pauschal Status 6 greift zu kurz, man muss abwägen, immer.


Klar, abwägen muß man immer. Aber ich sehe das mal praktisch, ist es nicht einfacher und verläßlicher mit einem Funkspruch die Leitstelle um Ersatzalarmierung zu ersuchen, als vom Feuerwehrhaus auf die Straße zu rennen, auf einen vorbeifahrenden LKW zu warten, ihn anzuhalten, dem Fahrer die Situation erklären -falls er das überhaupt sprachlich versteht-, ihm im FW-Haus vor dem Ausrücken kurz ins FW-Fahrzeug einweisen und dann mit einem evtl. nervösen oder unter Streß stehnden fremden LKW u.U. Ruckartig zur E-Stelle zu zuckleln ?
Sehe das Fallbeispiel eher theoretisch an, gabs wirklich dokumentierte Fälle davon ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP893013
Datum16.04.2026 17:17151 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Mittwoch, 07:45 Uhr, Einsatz und kein Fahrer. Aber zum Glück kommt gerade die Müllabfuhr um die Ecke.
Man "schanghait" sich jetzt den Fahrer des Müllwagens.


Zum Glück spielt sich das in einem kleineren Dorf ab, das seit der letzten Kommunalreform Ortsteil am Rande einer großen kreisfreien Stadt ist. Der Träger der Müllabfuhr ist daher gleichzeitig Träger der Feuerwehr, der Fahrer wechselt innerhalb seines Arbeitgebers nur mal eben das Lenkrad, die Feuerwehr freut sich endlich mal jemanden am Steuer zu haben, der den ganzen Tag nur mit Sonderrechten durch die Landschaft fährt, das Feuer wird gelöscht, die Versicherung hält den Schnabel, und der Müll wird morgen abgeholt.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 893014
Datum16.04.2026 19:3080 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Bernhard D.Sehe das Fallbeispiel eher theoretisch an, gabs wirklich dokumentierte Fälle davon ?


Mir sind keine Fälle bekannt in denen ein "fremder" Fahrer zwangsrekrutiert wurde.
Wer ein reales Beispiel kennt, dann bitte mal posten.

Geschrieben von Bernhard D.Aber ich sehe das mal praktisch, ist es nicht einfacher und verläßlicher mit einem Funkspruch die Leitstelle um Ersatzalarmierung zu ersuchen, als vom Feuerwehrhaus auf die Straße zu rennen, auf einen vorbeifahrenden LKW zu warten, ihn anzuhalten, dem Fahrer die Situation erklären -falls er das überhaupt sprachlich versteht-, ihm im FW-Haus vor dem Ausrücken kurz ins FW-Fahrzeug einweisen und dann mit einem evtl. nervösen oder unter Streß stehnden fremden LKW u.U. Ruckartig zur E-Stelle zu zuckleln ?

Genau dieser Meinung bin ich als Führungskraft auch. Schließlich trägt man auch die Verantwortung dafür das Mannschaft und Gerät dort ankommen wo sie hin müssen. Und das möglichst unbeschadet.

Da die meisten FGH hier bei uns nicht gerade an den üblichen LKW-Routen stehen, wird in der Regel der Einsatz gelaufen sein bevor man den passenden Fahrer findet.

Geschrieben von Christian R.Polizei dazu holen (Feststellung Personalien)

Wenn dann die Pol nach X-Minuten eintrifft habe ich aber immer noch keinen Fahrer.

Und zum Rest, gibt es Beispiele? Wie wurde in den Fällen agiert?

Geschrieben von Christian R.Gemeinde haftet, grobe Fahrlässigkeit würde ich hier nicht sehen (wegen Regress), weil er sonst auch nicht LKW fahren dürfte.

Könnte ein Gericht auch anders sehen.

Ist mir alles zu schwammig. Und die Argumentation mit Gesetzen und Verordnung die man anwenden kann/darf, schön und gut. Alles graue Theorie.

Kein Fahrer, Rückmeldung an die Leitstelle, andere Einheit alarmieren. Ist eine einfache Lösung die nicht jedem schmeckt, aber in solchen Momenten wohl die schnellste. Alles andere, ist wie gesagt, graue Theorie.

Ich lasse mich doch gerne eines Besseren belehren. Aber dann bitte mit konkreten und nachprüfbaren Fallbeispielen.

Es ist doch auch graue Theorie das ein Fahrer ohne entsprechende Fahrerlaubnis das Einsatzfahrzeug zur E-Stelle fahren darf aber nicht mehr zurück.
Gibt es auch da konkrete und nachprüfbare Fallbeispiele?

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 893015
Datum16.04.2026 19:4081 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Lars R.Die Lösung, das zu vermeiden, ist es natürlich, seine Hausaufgaben im Vorfeld zu machen und dafür zu sorgen, dass man ausreichend ausgebildete Maschinisten mit der passenden Fahrerlaubnis hat.

Genau meine Rede.
Und wenn die Gemeinde das nicht kann oder will, es ist dann nicht unbedingt meine Aufgabe den Fahrermangel durch zufällig vorbeikommende, evtl. geeignete "Beutefahrer" auszugleichen.

Geschrieben von Lars R.Ja gut, das ist natürlich die einfachste Variante, wenn man Entscheidungen und Verantwortung vermeiden möchte.

Vielleicht will man auch nur vermeiden am Schluss mit "heruntergelassener Hose" und "Messer im Rücken" als "Depp" dazustehen? Soll ja schon so mancher pragmatisch denkenden und handelten Führungskraft passiert sein. Gebranntes Kind scheut das Feuer - würde meine Oma jetzt sagen.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW893016
Datum16.04.2026 21:5672 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Und wenn die Gemeinde das nicht kann oder will, es ist dann nicht unbedingt meine Aufgabe den Fahrermangel durch zufällig vorbeikommende, evtl. geeignete "Beutefahrer" auszugleichen.

Als verantwortlicher Einsatzleiter ist es deine Aufgabe, die in der Situation notwendigen und möglichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Dafür bist du verantwortlich. Also für das was du tust, aber auch für das was du nicht getan hast.

Geschrieben von Jakob T.Vielleicht will man auch nur vermeiden am Schluss mit "heruntergelassener Hose" und "Messer im Rücken" als "Depp" dazustehen?

Was einem auch passieren kann, wenn man trotz vorhandener Handlungsoptionen "nichts" getan hat.

Geschrieben von Jakob T.Soll ja schon so mancher pragmatisch denkenden und handelten Führungskraft passiert sein.

Tatsächlich?

Gibt es Fallbeispiele in denen das so war, obwohl die Führungskraft sich (wie hier diskutiert) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt hat?

Sicherlich kann das passieren, wenn man "pragmatisch handeln" übersetzt mit "ich kümmere mich um nix und mache einfach mal wild drauf los"...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 893017
Datum17.04.2026 02:406 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Henning K.Als verantwortlicher Einsatzleiter ist es deine Aufgabe, die in der Situation notwendigen und möglichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten. Dafür bist du verantwortlich. Also für das was du tust, aber auch für das was du nicht getan hast.

Richtig. Und wenn ich nach Abwägung aller mir bekannten Tatsachen zu dem Schluss komme das es für alle Beteiligten am Ende besser ist meine gesetzlichen Möglichkeiten nicht voll auszuschöpfen, dann werde ich der Situation angemessen handeln.

Geschrieben von Henning K.Gibt es Fallbeispiele in denen das so war, obwohl die Führungskraft sich (wie hier diskutiert) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegt hat?

Es ist zwar jetzt keine Führungskraft, aber der Fall "Taucha" ging ja durch die Presse und diverse Foren. Der Kollege hat sich auch darauf verlassen das er in ihm bekannten Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten handelt. Ich glaube da wurde noch nichts entschieden.

Ein etwas andere Fall, den einen Führungskraft betrifft haben wir hier.
Auch der Kollege handelte nach bestem Wissen und Gewissen, es ging ja um Menschenrettung. Die Anzeige und den Ärger hatte er, obwohl die Sache nach meinem Wissen gut ausgegangen ist, trotzdem.
Außerdem hatte der EL noch Glück das keiner der Kameraden zu Schaden kam. Dann hätte die Sache am Ende anders ausgehen können.

Ich bin sicher es gibt noch mehr konkretere Beispiele bei denen ein Einsatzleiter im Rahmen von Recht und Gesetz gehandelt hat und am Schluss ganz schön im Regen stand. Nur werden sich viele hüten das Öffentlich zu machen.

Wie bereits Eingangs erwähnt, nach Abwägung aller Möglichkeiten, meine Beurteilung mein Entschluss.
Damit muss ich in jedem Fall leben.
Und ob mein Entschluss zu diesem Zeitpunkt richtig oder falsch war entscheidet unter Umständen und im dümmsten Fall ein anderer - nach viel Bedenkzeit.

Gruß vom Berg

Jakob

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 15.04.2026 13:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.04.2026 14:00 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.04.2026 16:14 Jako7b T7., Bischheim
 15.04.2026 16:34 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.04.2026 09:31 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 16.04.2026 09:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 16.04.2026 06:52 Lars7 R.7, Sonsbeck
 16.04.2026 19:40 Jako7b T7., Bischheim
 16.04.2026 21:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 17.04.2026 02:40 Jako7b T7., Bischheim
 16.04.2026 09:55 Chri7sti7an 7R., Fichtenberg
 16.04.2026 19:30 Jako7b T7., Bischheim
 16.04.2026 17:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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