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Grundgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMitgliedschaft in zwei Feuerwehren6 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Nuthetal (Potsdam) / 334648
Datum14.04.2006 14:49      MSG-Nr: [ 334648 ]8272 x gelesen

Hallo!



Ich habe eine Frage bezüglich der Mitgliedschaft in zwei Feuerwehren:



Bekanntermaßen muss man in seinem Wohnort in der Freiwilligen Feuerwehr sein und kann auch an seinem Arbeitsplatz in der FF sein. Nun die Frage: Ist eine Schule feuerwehr-rechtlich auch ein Arbeitsplatz? Wäre also eine Mitgliedschaft im Wohnort und in der FF in Schulnähe möglich?



Und bitte: Nein, ich möchte mit euch heute nicht diskutieren, ob es sinnvoll ist, von der Schule aus zum Einsatz zu gehen. ;-) Ich habe mir bei der Frage etwas gedacht.

-

Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!

PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA. Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten!

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