1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Moin,
ich hoffe, ich bekomme jetzt keinen Ärger, weil ich ein Posting von news.feuerwehrmann.de hier reinkopiere....
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Ihr hatte wahrscheinlich alle den VU vor kurzem mitbekommen, bei dem
auf dem Weg zum Flughafenalarm das TLF 24/50 der FF L-E verunfallt
ist, wobei der gegnerische PKW-Fahrer verstarb.
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Kollegen, der in L-E
Zugführer ist, zum Sachstand, der sicher auch für euch sehr
interessant sein dürfte:
Das Gutachten zum Unfallhergang ist noch nicht ganz fertig, aber es
sind bereits einige Einzelfakten bekannt:
- Das TLF hatte beim Überqueren der Kreuzung (Rotlicht) um die 50 km/h
drauf
- Alle Autofahrer (außer dem Unfall-PKW) hatten das Fahrzeug mit
Sondersignal offensichtlich wahrgenommen und deutlich Platz geschaffen
- Der Fahrer des Unfall-PKW (hatte 2 Hörgeräte!) überholte die
Platzmachende Fahrzeugschlange und wollte auf der Kreuzung abbiegen
- Das TLF wollte ausweichen und prallte auf die Verkehrsinsel, die
Fahrzeug zum kippen brachte
- Das TLF kippte auf den besagten PKW, wobei dessen Fahrer eingeklemmt
zu Tode kam (Platt).
Derzeit laufen Ermittlungsverfahren gegen 3 Personen:
1. Fahrer TLF:
Für Geschwindigkeiten beim Überqueren von Kreuzungen bei Rotlicht gilt
in der derzeitigen Rechtsprechung:
(War mir so übrigens auch neu !! )
- bis 7 km/h --> OK (Schrittgeschwindigkeit)
- bis 14 km/h --> Fahrlässigkeit
- bis 40 km/h --> Grobe Fahrlässigkeit
- über 40 km/h --> billigende Inkaufnahme (dies entspricht in etwa dem
Vorsatz !!!!)
2. Gruppenführer TLF:
Dieser muß als Gesamtverantwortlicher des Fahrzeuges zwingend
entsprechend Regelnd auf den Fahrer einwirken! ggf. Stoppen!
3. Disponent der FW-Leitstelle:
Der Flughafenalarm war intern bereits aufgehoben und den beiden
Leitstellen ES und Stgt mitgeteilt worden.
Abrückende Fahrzeuge aus Stgt machten auf Kreuzungen (um die
Flughafenzufahrt) bereits weiter anrückenden Fahrzeugen des LKR ES
platz.
Das Einsatzende war den Fahrzeugen aus dem LKR zum Unfallzeitpunkt
noch nicht bekannt.
Die Differenz zwischen Mitteilung an die Leitstellen und der
Weitergabe an die Fahrzeuge soll sich (UNBESTÄTIGTER ZEITANGABEN NACH)
im Bereich von einigen Minuten befunden haben.
Wie gesagt diese Zeitangabe kann völlig falsch sein und wird sicher
von der Staatsanwaltschaft ggf. richtiggestellt bzw. richtig bewertet
werden.
Tatsache ist aber, daß erst mal ermittel wird (oder wurde?)
Pers. Anm.: Vielleicht kann auch dieser tragische Unfall helfen die
chronische Unterbesetzung (und somit die Abarbeitung mehrerer
dringender Aufgaben parallel) durch einen Disponenten endlich mal zu
ändern.
Hoch interessant ist der Gesamtsachverhalt allemal für uns:
(Zur Verdeutlichung: es handelt sich hier auch um eine reine FF;
der vielbeschworene freiwilligenbonus ist in der Rechtsprechug halt
doch nicht vorhanden!)
- Verantwortung des Fahrers mit sehr eng gesteckten Spielräumen, bis
es richtig Böse (rechtlich) enden kann
- Verantwortung des Fahrzeugführers bis hin zu Ermittlungsverfahren!
(denkt hier bitte nicht nur ans zu schnelle Fahren, sondern evtl.
auch an die Fahrtüchtigkeit etc. !!)
- Wichtigkeit und rechtliche Relevanz der Weitergabe eines
Einsatzabbruches von der Leitstelle an die anrückenden Fahrzeuge!
(hier wär´s mir anderst eigentlich auch lieber, da die Gewinnung von
Einsatzinformationen (die zum Abbruch führen) halt regelmässig einer
riesigen Spanne mit unterschiedlicher Glaubhaftigkeit und Faktenbasis
unterliegen.
HILFT ABER LETZTENDLICH NIX ! )
Wir dürfen weiter gespannt sein, wie das Ganze ausgeht.
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Weiß jemand, ob die Geschwindigkeitsangaben usw. tatsächlich irgendwo so hinterlegt sind? Wenn ja, wo? Ich hoffe mal, dass ich es schaffe, die Erkenntnisse aus beiden Plattformen dann einigermaßen zusammen zu fassen.
Neugierige Grüße
Ingo--
"Heute wird der Tag... weniger schlimm. Ich spüre es. Manchmal wache ich auf und weiß einfach, daß heute alles... weniger schlimm sein wird." [Ally McBeal]
Juli 2007 - Eckhaubertreffen
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