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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Autobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden! | 33 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Eimeldingen / | 335999 | ||
Datum | 21.04.2006 10:11 MSG-Nr: [ 335999 ] | 16414 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Uwe Stegemann Ich bin manchmal nicht so ganz hell im Kopf, wie nötig. Wie darf ich das genau verstehen? Wer gerade Zeit und Lust hat, bekommt den Einsatz? Ich hab jetzt schon öfters das Kürzel AAO gehört, da drin sollte doch festgelegt sein, wer bei welcher (gemeldeten) Lage mit welchem Einsatzfahrzeug abrückt Und wenn die Mittel gem. AAO verbraten sind? Und es aber trotzdem weiterer Einsatzkräfte bedarf? Das können dann durchaus Feuerwehren sein, durch deren Gemeindegebiet eine Autobahn führt, die aber wegen TSF ( z.Bsp) sonst nie auf der Autobahn zum Einsatz kämen. Gruß aus dem Badischen Peter ...wie immer meine eigene Meinung...blablablabla | ||||
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