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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Autobahnmaut auch für Feuerwehrleistungen verwenden! | 33 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Hamm / | 336002 | ||
Datum | 21.04.2006 10:25 MSG-Nr: [ 336002 ] | 16428 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Katzenstein Und wenn die Mittel gem. AAO verbraten sind? Und es aber trotzdem weiterer Einsatzkräfte bedarf? *klimper* Ok, der Groschen ist gefallen. Geschrieben von Peter Katzenstein Das können dann durchaus Feuerwehren sein, durch deren Gemeindegebiet eine Autobahn führt, die aber wegen TSF ( z.Bsp) sonst nie auf der Autobahn zum Einsatz kämen. Ok, aber das Fahrzeug ist dann ja wiederum auch nicht für die Autobahn beschafft worden. Ich hatte meinen Vorschalag für eine anteilige Pauschale je nach Autobahnkilometer nur auf des Bereitstellen des grundsätzlichen Schutzes bezogen - nicht auf einen speziellen Fall. Da könnte natürlich weiterhin der Vorschlag greifen, die direkten Kosten des Einsatzes in Rechnung zu stellen. Mfg Uwe Stegemann Wer glaubt, dass Gruppenführer Gruppen führen, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. | ||||
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