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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | noch ein TLF 16/24 Tr | 104 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / | 336135 | ||
Datum | 22.04.2006 12:27 MSG-Nr: [ 336135 ] | 71914 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Jan Südmersen Wie Daniel schon gesagt hat, da irrst du: Nö, du scheinst den letzten Absatz bzgl. der Stützpunktausstattung zu übersehen. Er hat schon Recht, dass ein LF 10/"0" gemäß der MindStVO möglich ist, ein "10/16" als Zweitfahrzeug vorrausgesetzt. Geschrieben von Jan Südmersen Wobei die Norm das zweitere nicht kennt, was aber ein Problem der Norm ist. Womit wir wieder bei meiner Frage sind, ob für die Abnahme ein normgetreues Fahrzeug (welches dann zusätzlich die Leistungsbeschreibung erfüllen muss) nötig ist oder man sich in Niedersachsen mit der neuen Leistungsbeschreibung in der MindStVO komplett aus der Normung verabschiedet hat und nur noch diese handvoll Kritierien bzgl. Besatzung, Tank, Pumpe gelten. Geschrieben von Jan Südmersen Der Verweis auf einen RW ist relitv witzig, dasich nur wenige Stützpunktfeuerwehren ein RW neuer Norm zulegen werden. Ich hätte es besser gefunden. Was du meinen mit besser gefunden? ciao, | ||||
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