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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Themanoch ein TLF 16/24 Tr104 Beiträge
AutorLüke8 F.8, Ochtersum / 336191
Datum22.04.2006 19:53      MSG-Nr: [ 336191 ]71869 x gelesen

Geschrieben von Wilfried Schroeterein "LF 10 TW" kannst du nicht aus der Mindeststärkeverordnung

in Niedersachsen ableiten.



Die neue Mindeststärkeverordnung lässt die Kombination eines

LF ohne Wasser mit einem TLF nur wegen des Bestandsschutzes

zu.



Aktuelle Fahrzeugneubeschaffungen müssen der Norm entsprechen

sonst sind sie nicht Zuschusswürdig.




1. Es steht nichts in der Verordnung von Bestandsschutz, scheint deine eigene Auslegung zu sein.



2. Es geht mir nicht darum welche Fahrzeuge bezuschußt werden, dieses gibt es bei uns im Landkreis schon jahrelang nicht mehr. Die Anteile der Feuerschutzsteuer werden den Gemeinden nach einem Schlüsselverfahren zugeteilt.

In der Verordnung habe ich über eine Bezuschußklausel auch nichts gelesen.



Munter bleiben, Lüke


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