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Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
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ThemaÜberhosen bei Technischer Hilfeleistung - sinnlos???!106 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / 336365
Datum23.04.2006 23:04      MSG-Nr: [ 336365 ]94089 x gelesen
Infos:
  • 15.06.08 "Lageabhängige Persönliche Schutzausrüstung: Die Kunst des Weglassens", Einsatz, September 2006, WEKA-Media (PDF)

  • Nabend



    Geschrieben von Martin Münichich sehe immer wieder das vor allem Freiwillige Feuerwehren Überhosen beschafft haben und diese dann jetzt bei sämtlichen Einsatzen und Übungen tragen. Ich erweitere das Szenario mal um Überjacken zur kompletten Feuerschutzgarnitur.



    Geschrieben von Martin MünichIch persönlich frage mich, ob das denn wirklich Sinn macht? Nicht nur du...



    Argumente "pro HuPF 1/4 für jede Lage" gibt es ein paar mehr oder weniger schlagkräftige:



    1) "Mechanischer Schutz der Hose" - Dann lasst uns doch HuPF 2 mit Kniepolstern beschaffen. Wäre ich dafür, nicht nur für Scherben beim VU, sondern weil es generell bequemer zu knien ist wenn ein Polster dazwischen liegt. Aufpreis zur "normalen" HuPF2? Wieviele Polster gibt es für eine zerschlissene Überhose?



    2) "Brandgefahr bei TH-VU" - Da ja ein Trupp mit Wasser am Rohr und Pulverlöschern bereit steht, sind das eher Entstehungsbrände, für die es nicht sofort Überbekleidung braucht. Oder wieso trägt der den Brandschutz stellende Trupp keinen PA?

    Wird dem Rettungsdienst und dem Patienten auch erstmal Überbekleidung angezogen?

    In der HuPF 3 steht unter "Schutzziele" noch:

    "Wärmeschutz vor Strahlungswärme, Funkenflug,

    - durch schwerentflammbare Eigenschaften,

    - durch Vermeiden von Wärmebrücken."

    Ist also nicht so, dass unsere "leichte" Garnitur beim Anblick einer Kerzenflamme in Ehrfurcht abfackelt...



    3) "Folgeeinsatz" - Hand aufs Herz, wie oft seid ihr (Handelsübliche deutsche FF, bei BFen sicher anders zu bewerten) schon von Einsatz Typ "TH, dünne Kleidung" zu einem Folgeeinsatz Typ "Brand, Überbekleidung" gefahren? Kann man das nicht unter "Restrisiko" verbuchen?

    Den Zeitverlust des "Umwegs" über das Gerätehaus zwecks Umziehen macht man dadurch wett, dass man bereits auf dem Auto sitzt und nicht von zuhause kommt.



    4) "Warnwirkung" - Die HuPF 1 und ihre Quasi-Warnwirkung. Die selben Streifen auf der dünnen Jacke (so sind ja nunmal sehr viele dünne Jacken landauf landab ausgestattet) haben diese Quasi-Wirkung ja ominöserweise nicht.

    Das Tragen von Warnwesten fällt leider weg, siehe Argument 5. Also müssen die Jungs eben auch im Sommer in den dicken Jacken raus zur Ölspur auf der BAB...

    Und was ordnet eine Führungskraft an, die sich einer "hitze-meuternden" Mannschaft gegenübersieht? Genau, Marscherleichterung... und welche Warnwirkung hat mein T-Shirt?



    5) Mein Lieblingsargument... es lautet sinngemäß "Wir trauen unseren FA nicht zu, zum gegebenen Stichwort die richtige Garnitur anzuziehen".

    Aber man traut den selben FA zu, ein LF zur E-Stelle zu schaukeln, komplexes technisches Gerät sicher zu bedienen, Menschen aus verqualmten Gebäuden zu retten oder einen PKW gekonnt zu sezieren...





    Ich hab dagegen nur ein einziges Argument, die unnötige, starke Hitzebelastung in manchen Einsatzsituationen.

    Im Innenangriff muss ich damit klarkommen, (u.a.) dafür wurde ich ja auch ärtzlich untersucht.

    Folglich - alle Schlauchschlepper zur G26? Denn das Hitzebelastung gefährlich ist und schlimmstenfalls lebensgefährlich sein kann wissen wir ja - oder?





    Ansonsten gibt mir bei "verordnetem Feuerschutzkleidungstragen" noch die UVV zu denken:

    § 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.









    Gruß

    Sebastian



    *der auch im Hochsommer pflichtbewusst zur Überjacke greift wenn es Ölkehren oder Türöffnen geht...*


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    Überhosen bei Technischer Hilfeleistung - sinnlos???! - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt