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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerschutzabgabe | 27 Beiträge | ||
Autor | Sieg8fri8ed 8F., Gutenstetten / | 336639 | ||
Datum | 25.04.2006 15:11 MSG-Nr: [ 336639 ] | 18077 x gelesen | ||
Hallo auch, bei einer Diskussion sind wir gestern auf das Thema "Feuerschutzabgabe" zu sprechen gekommen, die in Bayern bis mitte der 90 er Jahre von den Gemeinden erhoben wurde. Von Dieser Abgabe befreit waren alle Aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. (ich denke mal, das es in den Meisten Bundesländern so war) Die Feuerwehren kontnen sich auf diese Quelle als direkte Steuereinnahme, die für die Feuerwehr zu verwenden ist, berufen, die aktiven hatten ienen gewissen Anreiz Dienst zu tun (auch wenn man sagen muss, wenn jemand nur um Ged zu sparen bei der Feuerwehr ist, dann ist er fehl am Platze). Auf jeden Fall wurde in dieser Diskussion angeregt, dass eine solche oder ähnliche Feuerschutzabgabe wieder eingeführt werden sollte. Natürlich wären Polizisten und Soldaten sowie Menschen in sozialen berufen ausgenommen so war das damals glaube ich auch). Was haltet Ihr davon? Gäbe es einen Modus, solch eine Abgabe zu erheben? Ist es rechtlich möglich? wäre es sinnvoll? Bringt es etwas für die Feuerwehr? Bin gespannt auf eure Beiträge! Freiwillige Feuerwehr Gutenstetten | ||||
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