alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWann ist ein GF ein GF?5 Beiträge
AutorPete8r P8., Pfalz / 337123
Datum27.04.2006 20:10      MSG-Nr: [ 337123 ]6592 x gelesen

Mit einem Internet-Bekannten aus einem anderen Bundesland kam die Frage auf, wann ein Gruppen-Zug-oder Verbandsführer als solcher eingesetzt werden darf.



Ich sage in Rheinland-Pfalz ist es so, dass man in eine solche Position bestellt werden muss, das heißt man muss ernannt werden. Vorher hat man die Position nicht inne. Mein Bekannter meinte, dass der bestandene Lehrgang doch ausreichen müßte.



Mich als Rheinland-Pfälzer interessiert natürlich die Regelung in Rheinland-Pfalz besonders.



Eine abschließende Bitte: eine Meinung ist ja schön, aber wenn es auch noch die Passage aus dem LBKG oder der Feuerwehr-Verordnung wäre, wäre ich zufrieden.



Ach ja: weiß jemand, ob es besondere Haftungen gibt, wenn eine Person mit bestandenem GF-Lehrgang im Einsatz als GF auftritt, aber nicht in die Position eines GF eingewiesen (ernannt) worden ist. Natürlich kommt es nur zu solchen Haftungen, wenn da was passiert.


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.092


Wann ist ein GF ein GF? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt