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Thema | Fiktives Angebot | 16 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / | 337701 | |||
Datum | 02.05.2006 23:04 MSG-Nr: [ 337701 ] | 5113 x gelesen | |||
über zehn Wunschtermine könnte man noch nachdenken, jedoch wird der großtei lder Arbeitgeber nur Dienst am Wochenende zulassen, also klappt das mit "aus Spaß mal Dienst machen" i.d.R. nicht sondern ist an erheblichen Stress mit dem AG gebunden. Denn dieser wird sicher nich regelmäßig Leute für einen ganzen Tag abstellen wollen. Schon klar. Diese Dienst sollten natürlich nur während der Arbeitsfreien Zeit wahrgenommen werden. Die 10 Bereitschaften im Jahr decken damit nichtmal ein Viertel des Jahres ab... Man wird nicht ohne Leute auskommen können, die mehr als nur diese beispielsweise 10 Dienst ableisten. Man wird definitiv auch welche brauchen die daraus mindestens eine Teilzeit (50%) oder eine Vollzeitbeschäftigung machen. Nicht zuletzt weil man ansonsten für die werktägliche Tagschicht wohl kaum genug Leute bekommen würde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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