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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnfortzahlung | 7 Beiträge | ||
Autor | Klau8s-D8iet8er 8W., Ahrbergen / | 337979 | ||
Datum | 05.05.2006 11:44 MSG-Nr: [ 337979 ] | 10289 x gelesen | ||
Hallo, ich habe da mal eine Frage, welche die Lohnfortzahlung beim Einsatzfall im KA betrifft. Beim letzten Elbe Hochwasser war einer unserer Kollegen im Einsatz. Hier gibt es jetzt Unstimmigkeiten, wer die Lohnfortzahlung trägt. Normalerweise trägt doch die zuständige Kommune der jeweiligen FF die Kosten für Lohnausfall. Gibt es im KA, der ja durch das Land ausgerufen wurde eine andere Regelung. Ich würde mich über eure Antwort sehr freuen. Vielen Dank im voraus Gruß Klaus-Dieter Wegner | ||||
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