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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Einsatz von Ex geschützten 2m Funkgeräten | 10 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Klein-Gerau / | 338364 | ||
Datum | 08.05.2006 17:22 MSG-Nr: [ 338364 ] | 6153 x gelesen | ||
Guten Tag, zur Zeit führen wir eine Diskussion zur Anschaffung von Ex-geschützten 2 m Fug. Ausgangssituation: In unserer Wehr ist ein Mehr-Gas-Meßgerät stationiert,welches in der Großgemeinde Büttelborn im Bedarfsfall(3 Ortsteile) eingesetzt wird. In der FwDV 7 ist festgelegt, dass bei unübersichtlichen E-Stellen jeder eingesetzte AGT ein 2m Gerät mitzuführen hat. Dies gilt auch für den Reserve/Sicherungstrupp. Soweit ist das auch i.O.. Wir haben zur Zeit keine Ex-geschützten 2 m Fug. Um deren Anschaffung dreht sich auch die Diskussion. Es sollten 2 Geräte angeschafft werden. Fallbeispiel: Gasaustritt im Keller eines Mehrfamilienhauses (unübersichtliche E-Stelle).Der AGT geht unter PA mit Meßgerät vor und hat alle Dinge (FME, Handy, Fernsteuerung für Privat PKW usw.)welche nicht Ex- geschützt und manchmal versehentlich mitgeführt werden vorher abgelegt. Fragen: Wie handelt ihr den Einsatz ohne Ex-geschützte 2m Fug im Einvernehmen mit der FwDV 7 ab ? Gibt es generell bei euch eine verbindliche Dienstanweisung für dieses Einsatzbild die ihr mir als Argumentationsstütze vorlegen könntet ? Stellt der geschilderte Sachverhalt beim Vorgehen des AGT ohne Ex geschütztes 2m Fug ein Verstoß gegenüber der UVV dar? Bereits schon jetzt Danke für eure Informationen. Mit freundlichen Grüssen aus Klein-Gerau im Rhein-Main-Gebiet | ||||
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