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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaHommel: Was bedeuten Aussagen?13 Beiträge
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / 339458
Datum17.05.2006 22:16      MSG-Nr: [ 339458 ]8279 x gelesen

Hallo,



Geschrieben von Gerrit SchulmeyerAls schnell "Entscheidungshilfe" ob CSA oder "Leichter CSA" also die nicht gasdichte Form II ausreicht, haben wir uns grob der Verfahrensweise der BF Hamburg angeschlossen. Hier wird ab der Kennzeichnung BLAU 3 im Gefahrendiamant grundsätzlich erstmal auf den Gasdichten Form III CSA zurückgegriffen. Bei BLAU 1 oder 2 die Form II CSA.



Interessant hierzu ist auch der Artikel in der neuen Brandschutz über das ABC-Konzept der FW München. Dort benutzt man standardmäßig einen nach EN 369, EN 1073-2 und EN 1149-1 zertifizierten Spritzschutzanzug mit Nitril-Dichtrahmen für die AS-Maske. Der "geschlossene" CSA soll nur noch in Ausnahmefällen (z.B. radioaktives Gas) erforderlich sein.



mfg Fabian Kunz


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