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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Hommel: Was bedeuten Aussagen? | 13 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8K., Rheinhausen / | 339458 | ||
Datum | 17.05.2006 22:16 MSG-Nr: [ 339458 ] | 8279 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Gerrit Schulmeyer Als schnell "Entscheidungshilfe" ob CSA oder "Leichter CSA" also die nicht gasdichte Form II ausreicht, haben wir uns grob der Verfahrensweise der BF Hamburg angeschlossen. Hier wird ab der Kennzeichnung BLAU 3 im Gefahrendiamant grundsätzlich erstmal auf den Gasdichten Form III CSA zurückgegriffen. Bei BLAU 1 oder 2 die Form II CSA. Interessant hierzu ist auch der Artikel in der neuen Brandschutz über das ABC-Konzept der FW München. Dort benutzt man standardmäßig einen nach EN 369, EN 1073-2 und EN 1149-1 zertifizierten Spritzschutzanzug mit Nitril-Dichtrahmen für die AS-Maske. Der "geschlossene" CSA soll nur noch in Ausnahmefällen (z.B. radioaktives Gas) erforderlich sein. mfg Fabian Kunz | ||||
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