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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ladungssicherung Atemschutzgeräte | 17 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Bielefeld / | 339474 | ||
Datum | 17.05.2006 23:34 MSG-Nr: [ 339474 ] | 17479 x gelesen | ||
Hallo Forum, in vielen Feuerwehren wird der Ladungssicherung nur eine untergeordnete Beachtung geschenkt. In der FwDV 7 wird in Kapitel 8 der Transport von Atemschutzgeräten beschrieben. Zitat: "Atemschutzgeräte und Druckbehälter sind in den dafür vorgesehen Halterungen in den Fahrzeugen zu transportieren. Fehlen solche Halterungen, dürfen Atemschutzgeräte und Druckbehälter nur in nach geltendem Gefahrgutrecht geeigneten Transportbehältern oder Transportkisten transportiert werden. Außerdem ist auf die Ladungssicherung nach der Straßenverkehrsordnung zu achten." Kann mir einer von Euch erklären, wie diese Transportbehälter oder Transportkisten nach geltendem Gefahrgutrecht beschrieben sind. Ich habe in der GGBefG keinen dienlichen Hinweis gefunden. In der STVO § 22 Abs.1 steht nur: Zitat: "...sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." Wie habt Ihr die Transportmöglichkeit in euren MTW/MTF gelöst? Über gute und sichere Ideen würde ich mich freuen. MfG Stefan | ||||
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