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1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaLadeerhaltung und Drucklufterhaltung für FW-Fahrzeug41 Beiträge
AutorIngo8 E.8, Bremervörde / 341033
Datum29.05.2006 22:54      MSG-Nr: [ 341033 ]27548 x gelesen

Tach auch,



Geschrieben von Ullrich Cimolino ...ist weit wichtiger als eine Abgasabsaugung, die mit der DLE faktisch i.d.R. überflüssig wird).



Das sehe ich anders.

Allein der Startvorgang eines betriebskalten Dieselmotors setzt eine enorme Menge an Dieselmotoremissionen(DME) frei die krebserzeugende Gefahrstoffe sind. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Schutzstufe 4 einschließlich der Schutzstufen 1, 2, und 3 gemäß Gefahrstoffverordnung ? GefstoffV zu treffen. Das Minimierungsgebot im § 8 Abs. 2 der GefStoffV sagt aus, dass die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten sind.

Bestimmt kann dieses auch durch andere technische Lüftungen erreicht werden ( Ventilatoren, Klimaanlagen), aber m.E. nicht so effektiv, wie mit einer Abgasabsauganlage, die die DME direkt an der Quelle erfasst und somit schadlos abführt ohne die Raumluft zu kontaminieren. Sicherlich könnte man argumentieren, dass es sich bei einer Feuerwehrfahrzeughalle um einen Abstellbereich im Sinne der TRGS 554 handelt, wo die Fahrzeuge an eine DLE angeschlossen sind. Aber ist es nicht vielmehr so, dass in der Halle Reinigungs- und Wartungsarbeiten und u.U. auch Ausbildungen und Unterweisungen durchgeführt werden, so dass man evtl. von Wartungsbereichen im Sinne der TRGS 554 sprechen kann?

Mal ganz davon abgesehen, dass es noch etliche Feuerwehrhäuser gibt wo die Unterbringung der PSE nicht räumlich von der Fahrzeughalle getrennt ist. Ich denke ein ausreichender Schutz vor DME kann nur durch die Kombination von DLE und Abgasabsaugung sichergestellt werden. Die von mir oben zitierte Passage könnte eine willkommene Argumentationshilfe für am falschen Ende sparende Entscheidungsträger(auch als Politiker bekannt)sein, um bei einem Um- oder Neubau eines Feuerwehrhauses auf den Einbau einer Abgasabsauganlage zu verzichten. Die Kommune( als Arbeitgeber) müsste eigentlich bei einem Verzicht auf eine dem Stand der Technik entsprechenden Absauganlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darlegen, warum sie andere Maßnahmen (Technische Lüftung, Anschluss der Fahrzeugbremssysteme an eine DLE) für ausreichend hält. Und Stand der Technik ist nun mal, dass bei abgestellten dieselmotorbetriebenen Feuerwehrfahrzeugen, die Absauganlage direkt am Fahrzeug angeschlossen wird und beim Herausfahren die Absaugeinrichtung automatisch vom Fahrzeug gelöst wird, sobald dieses die Fahrzeughalle in der gesamten Länge verlassen hat.

Wer kontrolliert's?



MkG

Ingo Evers

noch gehört sie mir, ...meine Meinung!

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