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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Ladeerhaltung und Drucklufterhaltung für FW-Fahrzeug | 41 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / | 341073 | ||
| Datum | 30.05.2006 10:55 MSG-Nr: [ 341073 ] | 27535 x gelesen | ||
Geschrieben von Ingo Evers Die Kommune( als Arbeitgeber) müsste eigentlich bei einem Verzicht auf eine dem Stand der Technik entsprechenden Absauganlage im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darlegen, warum sie andere Maßnahmen (Technische Lüftung, Anschluss der Fahrzeugbremssysteme an eine DLE) für ausreichend hält. Und Stand der Technik ist nun mal, dass bei abgestellten dieselmotorbetriebenen Feuerwehrfahrzeugen, die Absauganlage direkt am Fahrzeug angeschlossen wird und beim Herausfahren die Absaugeinrichtung automatisch vom Fahrzeug gelöst wird, sobald dieses die Fahrzeughalle in der gesamten Länge verlassen hat. Mein Gott - und das Ganze für Feuerwehren mit weniger als 1 Einsatz pro Woche? Das Ganze, obwohl jeder an jeder besseren Ampelkreuzung am Fußgängerüberweg mehr Abgase abbekommt? Das Ganze, obwohl man sich grundsätzlich nicht neben oder gar hinter dem Fahrzeug umziehen sollte (für die Fälle, wo das baulich im Bestand nicht anders geht, hab ich da für die Abgasabsaugung noch Verständnis), sondern einen eigenen Umkleidebereich haben sollte. - Der mir finanztechnisch weit wichtiger wäre, als die Absaugung! (Nur mal so zu den Prioritäten bei den realen Finanzproblemen...) Das Ganze, obwohl mit der nächsten Fahrzeuggeneration sowieso Euro 4/5 kommt? Irgendwie ist das alles wieder sehr "deutsch".... (und wir wundern uns dann, warum überall das Geld vorn und hinten nicht reicht..) ----- | ||||
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