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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBerechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen23 Beiträge
AutorTobi8as 8M., Grosselfingen / BW343064
Datum13.06.2006 16:58      MSG-Nr: [ 343064 ]12532 x gelesen

Hallo mir hat sich die Frage gestellt welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten um ein Feuerwehrfahrzeug zu bewegen. Der Führerschein für die bestimmte Fahrzeugklasse ist ja klar aber muss zusätzlich noch der MAschinist aus Versicherungsgründen vorhanden sein oder geht es auch ohne? Denke da an Fahrten mit dem TSF oder MTW im Übungsdienst oder bei Besorgungsfahrten. Welche Rechtsgrundlagen bestehen hier?

MFG Tobias


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