Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Berechtigung zum Führen von Feuerwehrfahrzeugen | 23 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8M., Grosselfingen / BW | 343064 |
Datum | 13.06.2006 16:58 MSG-Nr: [ 343064 ] | 12532 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Hallo mir hat sich die Frage gestellt welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten um ein Feuerwehrfahrzeug zu bewegen. Der Führerschein für die bestimmte Fahrzeugklasse ist ja klar aber muss zusätzlich noch der MAschinist aus Versicherungsgründen vorhanden sein oder geht es auch ohne? Denke da an Fahrten mit dem TSF oder MTW im Übungsdienst oder bei Besorgungsfahrten. Welche Rechtsgrundlagen bestehen hier?
MFG Tobias
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