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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaTrinkwassernotversorgung / Leistungsfähigkeit / Zuständigkeiten21 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW344126
Datum21.06.2006 12:06      MSG-Nr: [ 344126 ]11636 x gelesen

WEgfall Bundeskomponente Brandschutz

der Aufbau von provisorischen Trinkwasserleitungen

Trinkwasserverordnung ?
Keimfreiheit des Systems ?
usw....


die Sanitätsorganisationen zur Dekontamination von Verletzten spezielle Einheiten aufstellen. Die Feuerwehren sind sehr wohl in der Lage diese Aufgaben heute schon zu erfüllen.

vgl.: Leistungsfähigkeit jederzeit eine 4-teilige Steckleiter einsetzen zu können

Katastrophenschutz ist Aufgabe des Bundes bzw. der Länder.

Woher leitet Bayern die Kompetenz des Bundes für den friedensmäßigen KS her ?
Das ZSG regelt klar, das der Bund nur für die Besonderen Gefahren des V-Falles verstärkt. Die KS-Einheiten der Lände wirken auch im V-Fall mit.

Bei der Explosion in einer Raffinerie in Münchsmünster war es erforderlich, Schlauchwagen aus Ingolstadt, Regensburg und München zu alarmieren

nicht ausreichende Vorsorge ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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