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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Trinkwassernotversorgung / Leistungsfähigkeit / Zuständigkeiten | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 344126 | ||
Datum | 21.06.2006 12:06 MSG-Nr: [ 344126 ] | 11636 x gelesen | ||
WEgfall Bundeskomponente Brandschutz der Aufbau von provisorischen Trinkwasserleitungen Trinkwasserverordnung ? Keimfreiheit des Systems ? usw.... die Sanitätsorganisationen zur Dekontamination von Verletzten spezielle Einheiten aufstellen. Die Feuerwehren sind sehr wohl in der Lage diese Aufgaben heute schon zu erfüllen. vgl.: Leistungsfähigkeit jederzeit eine 4-teilige Steckleiter einsetzen zu können Katastrophenschutz ist Aufgabe des Bundes bzw. der Länder. Woher leitet Bayern die Kompetenz des Bundes für den friedensmäßigen KS her ? Das ZSG regelt klar, das der Bund nur für die Besonderen Gefahren des V-Falles verstärkt. Die KS-Einheiten der Lände wirken auch im V-Fall mit. Bei der Explosion in einer Raffinerie in Münchsmünster war es erforderlich, Schlauchwagen aus Ingolstadt, Regensburg und München zu alarmieren nicht ausreichende Vorsorge ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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