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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Überprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen | 39 Beiträge | ||
| Autor | Jörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 344370 | ||
| Datum | 21.06.2006 20:51 MSG-Nr: [ 344370 ] | 19010 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier folgt viel Text so, nun wäre der sicherheitstechnische Teil abgefrühstückt und nun kommen wir zu brandschutztechnischen Prüfung des Feuerlöschgerätes. Und da steht auf 99% aller Feuerlöscher:"Löscher längstens alle 2 Jahre auf Einsatzbereitschaft überprüfen" Und wer dann nochmal einen Blick auf die mitgelieferte Bedienungsanleitung wirft, wird dort diese Herstellervorschrift wiederfinden. Somit ist die Behauptung pauschal nicht falsch. Allerdings wissen die wenigsten, das die Prüfung eines Feuerlöschgerätes eigentlich aus 2 Prüfungen besteht. mkG Jörg Wißmann | ||||
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