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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaÜberprüfung von Feuerlöschern in Gerätehaus und Fahrzeugen39 Beiträge
AutorJörg8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen344370
Datum21.06.2006 20:51      MSG-Nr: [ 344370 ]19010 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christi@n Pannierfolgt viel Text

so, nun wäre der sicherheitstechnische Teil abgefrühstückt und nun kommen wir zu brandschutztechnischen Prüfung des Feuerlöschgerätes. Und da steht auf 99% aller Feuerlöscher:"Löscher längstens alle 2 Jahre auf Einsatzbereitschaft überprüfen"
Und wer dann nochmal einen Blick auf die mitgelieferte Bedienungsanleitung wirft, wird dort diese Herstellervorschrift wiederfinden.

Somit ist die Behauptung pauschal nicht falsch. Allerdings wissen die wenigsten, das die Prüfung eines Feuerlöschgerätes eigentlich aus 2 Prüfungen besteht.


mkG
Jörg Wißmann

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