Für die Berufsfeuerwehren steht aufgrund der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Umsetzung in nationales Recht die Umorganisation der Dienste an. „Beamte können die Opt-out-Regelung nicht in Anspruch nehmen, da die Arbeitszeit von Beamten nur per Gesetz geregelt werden kann und nicht durch Einzelverträge“, erläutert DFV-Vizepräsident Behrendt.
Wir haben das durch unseren Anwalt prüfen lassen. Seine Auffassung: Opt Out für Beamte ist möglich.
Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.
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