alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMutwillige Fehlalarmierung9 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W347258
Datum06.07.2006 09:24      MSG-Nr: [ 347258 ]6634 x gelesen

Hallo ihr,

ich habe gerade folgende Frage, auf die ich keine Antwort finde:

Ziehen mutwillige Fehlalarmierungen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich? D.h. womit muss ein Anrufer rechnen, der zum Spaß einfach mal die Feuerwehr alarmiert?

Zivilrechtlich ist klar. Da bekommt der Anrufer eine saftige Rechnung für Fahrzeuge, Personal, Material.

Aber steht irgendwo, dass es auch eine Strafe gibt?

Gruß,
Sebastian


Dies ist meine Meinung. Wenn du die gleiche hast, such dir ne andere. Sonst können wir nicht streiten!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.100


Mutwillige Fehlalarmierung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt