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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaOb das was für die Feuerwehr.de Jobbörse ist ?4 Beiträge
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / 347311
Datum06.07.2006 10:55      MSG-Nr: [ 347311 ]6535 x gelesen

Für alle die sich berufen fühlen ;-)

Gruß aus Hückelhoven

Gerrit


Landesbranddirektor/in




Senatsverwaltung für Inneres

Die Berliner Feuerwehr besteht aus der größten deutschen Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr. Sie hat Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse in der Hauptstadt auf einer Fläche von ca. 890 km² mit etwa 3,4 Mio. Einwohnern entstehen. Sie ist ferner verantwortlich für den Notfallrettungsdienst und für die ihr übertragenen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes. Die Mitarbeiter/-innen der Berliner Feuerwehr bewältigen jährlich rund 300.000 Alarmierungen, wovon ca. 60.000 Alarmierungen auf die Brandbekämpfung, mehr als 40.000 Alarmierungen auf die Technische Hilfeleistung und ca. 290.000 Alarmierungen auf Notfälle im Rettungsdienst entfallen. Des Weiteren wirkt die Berliner Feuerwehr im Katastrophen- und Umweltschutz mit und agiert hierbei über die regionalen Grenzen hinaus im nationalen und internationalen Bereich.


Landesbranddirektorin/Landesbranddirektor

- BesGr. B 5 -

Behörde: Berliner Feuerwehr
Kennzahl: ZS 4/2006
Besetzbar: sofort

Aufgabengebiet: Leitung der Berliner Feuerwehr

für ca. 3550 Mitarbeiter/-innen der Berufsfeuerwehr, 400 nicht feuerwehrtechnische Mitarbieter/-innen und ca.1500 Mitglieder der Freiwillligen Feuerwehr
mit einem Haushaltsvolumen von ca. 178 Mio. EUR für Personal-, Sach- und Investitionskosten

Die Landesbranddirektorin/der Landesbranddirektor trägt die Gesamtverantwortung über die Berliner Feuerwehr, übt die Fach- und Dienstaufsicht über die Mitarbeiter/-innen aus, trifft gesamtbehördliche Grundsatzentscheidungen und steht hierbei in einem ständigen Austausch mit der Aufsichtsbehörde, um insbesondere politische Intentionen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Sie/Er repräsentiert die Berliner Feuerwehr auch in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien und ist zudem verantwortlich für die Darstellung der Behörde in der Öffentlichkeit.

Ihre/Seine Tätigkeit ist über fachliche Problemlagen hinaus im hohen Maße von der Politik, gesellschaftlichen Entwicklungen und den Medien beeinflusst. Auch die aktuelle Haushaltslage Berlins und die damit verbundenen Fragen der finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen bestimmen die Aufgabenerfüllung maßgeblich. Als kommende Herausforderung steht die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeit an, bei der angestrebt wird, sie ohne zusätzlichen Ressourceneinsatz zu realisieren. Einschneidende organisatorische Maßnahmen werden unabweislich sein, um das bestehende Sicherheitsniveau zu halten.

Als Landesbranddirektorin / Landesbranddirektor übernehmen Sie eine Führungsaufgabe mit Ergebnisverantwortung gemäß § 5 Abs. 3 des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG). Die Stellenbesetzung wird nach § 10 a Landesbeamtengesetz (LBG) auf Probe für zwei Jahre vorgenommen.

Wir streben die Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an der Förderung qualifizierter Bewerberinnen besonders interessiert.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist die aktuelle dienstliche Beurteilung (nicht älter als ein Jahr) zu berücksichtigen. Für Berliner Bewerberinnen und Bewerber gilt, dass diese Beurteilung nach den neuen Richtlinien der Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Angestellten des feuerwehrtechnischen Dienstes (Beurteilungsvorschriften -AV BVfwtD) oder entsprechender Regelung erstellt worden sein muss. Soweit dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, die Erstellung zu veranlassen. Der Auswahlprozess beinhaltet ein gruppenbezogenes Auswahlverfahren.

Was erwarten wir von Ihnen?

Formale Anforderungen

Sie haben ein Studium in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigneten Fachrichtung an einer Universität oder technischen Hochschule mit einer Hochschulprüfung (Diplom-Hauptprüfung) oder mit einer ersten Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen und verfügen über die Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst bzw. des höheren technischen Verwaltungsdienstes bzw. eine vergleichbare, durch Berufs- und Lebenserfahrung erworbene Qualifikation.

Fachliche und Außerfachliche Anforderungen

Sie sind hoch engagiert, in hohem Maße belastbar, permanent einsatzbereit und eine sowohl fachlich hochqualifizierte als auch sozial kompetente Leitungspersönlichkeit, die Ihr Wissen und die langjährige Erfahrung in der Führung von Großorganisationen im Einsatzdienst und im Katastrophenschutz sowie im Umgang mit politischen Institutionen bereits erfolgreich unter Beweis gestellt hat. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der nationalen und internationalen nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, im Zusammenwirken der Sicherheitsbehörden im Land sowie des Bundes und der Länder können Sie ebenso vorweisen, wie Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit überregionalen Gremien, anderen Behörden, privaten Unternehmen sowie den im Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätigen Organisationen.

Für den Erfolg im Aufgabengebiet benötigen Sie ferner gründliche Kenntnisse und Erfahrung in der Führung, Leitung und Steuerung mindestens einer großen Organisation mit entsprechendem Wissen und Erfahrungen in der Organisationslehre/Organisationsentwicklung.

Sie ergreifen die Initiative und reagieren zeitnah und konzeptionell auf sich ändernde Problemlagen, haben dabei die Optimierung der eigenen Organisation und die vereinbarten Ziele im Blick und sind in der Lage, klare Anweisungen zu geben, Ziele zu vereinbaren und diese argumentativ durchzusetzen. Hierbei arbeiten Sie konstruktiv und vertrauensvoll auf fachlicher und sozialer Ebene mit Dritten, u.a. Beschäftigungsvertretungen, Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammen und beziehen deren Meinungen inhaltlich mit ein. Auch unter hohem Zeitdruck und im Blickfeld der Öffentlichkeit bewahren Sie die nötige Ruhe, um Entscheidungen zu treffen, die abgewogen sind und einen klaren Standpunkt erkennen lassen. Mitarbeiter/-innen sind Sie ein Vorbild, können sie motivieren, begeistern und deren Fähigkeiten entsprechend fördern. Sie haben Kenntnisse und Erfahrungen in Hinblick auf die aktive Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Frauenförderplans. Ihre Fähigkeit, wirtschaftlich und strategisch zu denken und zu handeln, ermöglicht es Ihnen, trotz knapper verfügbarer Ressourcen bei einem stringenten Kostenmanagement das Leistungsniveau Ihrer Behörde nicht nur zu erhalten sondern darüber hinaus zu optimieren. Dank Ihrer Kommunikationsstärke sind Sie in der Lage, die Belange Ihrer Behörde sowohl nach innen als auch nach außen überzeugend zu vertreten.

Sie sind interessiert und fühlen sich angesprochen?

Dann richten Sie bitte ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Angaben zum beruflichen Werdegang und zur Weiterbildung sowie eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (durch die an der Auswahlentscheidung Beteiligten) und zur Führung des Schriftwechsels im Dienstpostverkehr sowie um Angabe des Stellenzeichens innerhalb von 3 Wochen nach Veröffentlichung, unter Nennung der Kennzahl - ZS 4/2006 - an die

Senatsverwaltung für Inneres
- ZS AbtL -
Kennzahl - ZS 4/2006 -
Klosterstr. 47
10179 Berlin.

Tel.: 030/9027-1012 bzw. 2421

Diese Anzeige finden Sie in der F.A.Z. vom 1.7.2006 auf der Seite V25.


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


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Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung !
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