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Oberbrandmeister /-in
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaGema-Gebühren8 Beiträge
AutorHans8 P.8, Herrnburg / Nordwestmecklenburg347524
Datum07.07.2006 09:54      MSG-Nr: [ 347524 ]8499 x gelesen

Wir sind eine Gemeindefeuerwehr mit fünf Ortswehren.Diese Ortswehren veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest für das entsprechende Dorf.

Bei dieser Veranstaltung wird für Tanz eine Musikgruppe geholt,die dann Musik macht.

Nun wird von der Feuerwehr als Veranstalter von der GEMA eine Gebühr für das Vortragen von Liedern uws verlangt.

(von der Musikgruppe auch?)

Meine Frage ist nun :Ist diese Forderung berechtigt wenn die oder der Vortragende auch schon bezahlt?

Ist die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner,sie hat ja keine eigene Rechtspersönlichkeit.


im vorab Danke sagt

Hans Pershon OBM
Wer kann mich über die Problematik aufklären.



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