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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gema-Gebühren | 8 Beiträge | ||
Autor | Hans8 P.8, Herrnburg / Nordwestmecklenburg | 347524 | ||
Datum | 07.07.2006 09:54 MSG-Nr: [ 347524 ] | 8499 x gelesen | ||
Wir sind eine Gemeindefeuerwehr mit fünf Ortswehren.Diese Ortswehren veranstalten einmal im Jahr ein Sommerfest für das entsprechende Dorf. Bei dieser Veranstaltung wird für Tanz eine Musikgruppe geholt,die dann Musik macht. Nun wird von der Feuerwehr als Veranstalter von der GEMA eine Gebühr für das Vortragen von Liedern uws verlangt. (von der Musikgruppe auch?) Meine Frage ist nun :Ist diese Forderung berechtigt wenn die oder der Vortragende auch schon bezahlt? Ist die Feuerwehr überhaupt der richtige Ansprechpartner,sie hat ja keine eigene Rechtspersönlichkeit. im vorab Danke sagt Hans Pershon OBM Wer kann mich über die Problematik aufklären. | ||||
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