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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Missbrauch von Sonder/Wegerecht??? | 12 Beiträge | ||
Autor | Jona8s S8., Aachen / | 348031 | ||
Datum | 09.07.2006 21:43 MSG-Nr: [ 348031 ] | 8628 x gelesen | ||
Hallo, eine Frage, die mir schon eine ganze Weile auf der Seele brennt: Welches Recht haben Politiker-Karossen oder aktuell der Bus der Nationalmanschaft auf die Inanspruchnahme bzw die Begleitung von Fahrzeugen mit Sondersignal? Die StVO sagt hierzu: § 38 StVO Blaues Blinklicht (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Was trifft denn bitte bei den "wichtigen Leuten" zu? MkG Jonas | ||||
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