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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechte FF bei Absperrmaßnahmen | 29 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf / Baden-Württemberg | 348362 | ||
Datum | 10.07.2006 22:46 MSG-Nr: [ 348362 ] | 13682 x gelesen | ||
Hallo Community, wenn die Frewillige Feuerwehr vom Ordnungsamt der Stadt / Gemeinde einen Einsatzauftrag bekommt um eine Veranstaltung abzusperren (Straßen), welche Rechte hat dann der FA ? Kann er Fahrzeugen die Durchfahrt verweigern oder darf er diese lediglich darauf hinweisen, dass hier keine Durchfaht im Moment möglich sei ? Wird nun ein FA bei solch einer Absperrmaßnahme von einem Fahrzeug verletzt (angefahren), obwohl dieser den Fahrzeugführer auf die Sperrung der Straße hingewiesen hat, wie sieht da die rechtliche Lage aus ? Darf die Feuerwehr überhaupt Straßensperrungen durchführen ? Fragen über Fragen, ..... wer kennt die Antworten ? Mit kameradschaftlichen Grüßen Jochen Köhler ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | ||||
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