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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | 'Kompatibilitätsurteil' für (europaweite) Vergabe/Leistungsbeschreibung? | 3 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 349752 | ||
Datum | 18.07.2006 08:31 MSG-Nr: [ 349752 ] | 4347 x gelesen | ||
Hallo, einigen meiner Mitarbeitern wurde von einem Referenten bei einer Vergaberechtsfortbildung etwas von einem Kompatibilitätsurteil im Vergaberecht erzählt. Danach bräuchte man überall dort das "z.B. Produkt/Firma oder vergleichbar" nicht schreiben bzw. könnte konkret den Bedarf in der Leistungsbeschreibung beim Namen und ggf. sogar als Ausschlußkriterium nennen, wenn es für die technische Funktionalität eines Gesamtsystems unabdingbar ist. Das wäre z.B. bei der Anbindung des neuen ELW 2 (3) an die Leitstelle der Fall. Kennt jemand dieses - oder ähnliche Urteile - und kann das auch mit belastbaren Quellen belegen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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