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Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaAbsturzsicherung - Gerätewartung6 Beiträge
AutorDani8el 8S., Gosheim / BaWü350868
Datum22.07.2006 00:13      MSG-Nr: [ 350868 ]5205 x gelesen

Hallo,

wir sind gerade dabei defekte Teile aus dem Gerätesatz Absturzsicherung auszusondern.

Jetzt stellt sich uns die Frage
in welchen Abständen müssen die ganzen Gegenstände komplett ausgetauscht werden?

Klar wenn Sie defekte haben, Öle dran sind usw usw, aber rein von der Lebensdauer gibt es ja bestimmt auch irgendwelche vorschriften.

GUV
UVV
Herstellerrichtlinie
....


Wer kann mir da weiterhelfen? Am besten mit Link.

Ach und übrigends Google hat nicht wirklich weitergeholfen.

Schönen Abend noch

Gruss Daniel Schmidberger

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