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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Lichtentanne / Sachsen | 352534 | ||
Datum | 30.07.2006 23:53 MSG-Nr: [ 352534 ] | 23788 x gelesen | ||
Hi Leute! also ich hab mir alles Durchgelesen, das Forum(überflogen) und FAQ!! Aber meine Frage ist noch nicht beantwortet! Also folgende Situation: Ich fahre mit meinem Privat-PKW auf einer Straße, komme an eine Unfallstelle, keine Feuerwehr etc. da!!! Ich sichere die Unfallstelle(is ja meine Pflicht) per Warnblink und Blau- oder Orangelicht!! Oder anders ich fahre auf einer Straße und vor meinen Augen passiert ein Unfall!! Ich sichere wieder die Unfallstelle mit Blau- oder Orangelicht!! Vorraussetzung ich bin mit meinem Privat-PKW unterwegs!! Hat das irgendwelche rechtlichen Folgen für mich? Wer kennt sich damit aus?? Bitte schreibt mir, will mir ja keinen Ärgern mit den Kollegen in Grün einhandeln! Grüße Christian Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!! | ||||
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