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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 352537 | ||
Datum | 31.07.2006 00:02 MSG-Nr: [ 352537 ] | 21779 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Schwerdtner Ich fahre mit meinem Privat-PKW auf einer Straße, komme an eine Unfallstelle, keine Feuerwehr etc. da!!! Ich sichere die Unfallstelle(is ja meine Pflicht) Ja. Mit Warndreieck und für dich ggfs. mit Warnweste. Geschrieben von Christian Schwerdtner per Warnblink und Blau- oder Orangelicht!! Wow. Du hast Jehova ja quasi "verkündet". Geschrieben von Christian Schwerdtner Vorraussetzung ich bin mit meinem Privat-PKW unterwegs!! Ja. Möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit - Missbrauch von Blauem Blinklicht. Geschrieben von Christian Schwerdtner Wer kennt sich damit aus?? Bitte schreibt mir, will mir ja keinen Ärgern mit den Kollegen in Grün einhandeln! Wenn Du keinen Ärger haben willst: * Warnweste im PKW * Blinklampe, wie sie im LKW vorhanden ist * Warndreieck, wenn Du willst vielleicht noch ein zweites. Das sollte an Absicherung ausreichen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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