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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN???56 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen352537
Datum31.07.2006 00:02      MSG-Nr: [ 352537 ]21779 x gelesen

Geschrieben von Christian SchwerdtnerIch fahre mit meinem Privat-PKW auf einer Straße, komme an eine Unfallstelle, keine Feuerwehr etc. da!!! Ich sichere die Unfallstelle(is ja meine Pflicht)

Ja. Mit Warndreieck und für dich ggfs. mit Warnweste.

Geschrieben von Christian Schwerdtnerper Warnblink und Blau- oder Orangelicht!!
Oder anders ich fahre auf einer Straße und vor meinen Augen passiert ein Unfall!! Ich sichere wieder die Unfallstelle mit Blau- oder Orangelicht!!


Wow. Du hast Jehova ja quasi "verkündet".

Geschrieben von Christian SchwerdtnerVorraussetzung ich bin mit meinem Privat-PKW unterwegs!!

Hat das irgendwelche rechtlichen Folgen für mich?


Ja. Möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit - Missbrauch von Blauem Blinklicht.

Geschrieben von Christian SchwerdtnerWer kennt sich damit aus?? Bitte schreibt mir, will mir ja keinen Ärgern mit den Kollegen in Grün einhandeln!

Wenn Du keinen Ärger haben willst:

* Warnweste im PKW
* Blinklampe, wie sie im LKW vorhanden ist
* Warndreieck, wenn Du willst vielleicht noch ein zweites.

Das sollte an Absicherung ausreichen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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