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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Malchow? | 62 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 353074 | ||
Datum | 02.08.2006 21:04 MSG-Nr: [ 353074 ] | 21639 x gelesen | ||
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Hi! Dann kann der neue Wehrführer die "lang machen" oder rauswerfen. Je länger ich drüber nachdenke um so mehr Zweifel kommen mir bei dieser Massnahme. Jetzt mal unabhängig davon, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist: Was will der Bürgermeister? Er will eine Feuerwehr mit einem bestimmten Personenkreis, den er bestimmen kann. Das widerspricht aber dem Gleichbehandlungsgrundsatz, das jede geeignete Person Zugang zur Feuerwehr haben muss und soweit nicht alle "Stellen" bereits besetzt sind. Die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr bedeutet doch nicht den Rauswurf der bisherigen Freiwilligen. Ein Ausschluss aus der Feuerwehr ist ein belastender Verwaltungsakt und üblicherweise im Gesetz oder einer Verordnung geregelt. Zumindest muss mal eine Begründung her und gegen den VA stehen natürlich alle Rechtsmittel zur Verfügung. Stellen wir uns die Situation mal anders vor: Eine Feuerwehr quengelt ständig korrekte Schutzkleidung zu erhalten. Der Bürgermeister geht hin, richtet eine Pflichtfeuerwehr ein und schmeißt unter diesem Vorwand alle "Quengler" raus. ?!? Der Ausschluss eines Wehrführers ist auch im Gesetz dezidiert beschrieben. Ich sehen keinen Grund, warum dieses gesetzlich vorgesehene Verfahren einfach durch errichten einer Pflichtfeuerwehr umgehen können sollte. Alles SEHR seltsam, mag es in der Sache gerechtfertigt sein oder auch nicht ... der Weg ist erscheint mir maximal zweifelhaft. Gruß Sven | ||||
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